Beschwerde gegen GSS-Abstimmungsergebnis in Lauenen eingereicht

  22.12.2023 Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen

Das Pro-Komitee «Gesundheitsnetzwerk» kritisiert den Kanton und die Spital STS AG, dass sie mit einer Medienmitteilung über ein ambulantes Gesundheitszentrum an die Öffentlichkeit gehen, bevor die Beschwerdefrist der Abstimmungsergebnisse vorüber sei. Auf Anfrage bestätigt das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen: Stimmberechtigte in Lauenen haben gegen das Ergebnis Beschwerde erhoben.

«Fristgerecht ist eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 19. November 2023 der Gemeinde Lauenen eingereicht worden. Die Eingabe richtet sich insbesondere gegen die Intervention der Gemeinde Gsteig in den Abstimmungskampf zum integrierten Versorgungsmodell der Gesundheit Simme Saane (GSS AG)», schreibt das Pro-Komitee «Gesundheitsnetzwerk» in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Auf Anfrage bestätigt das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen: Es habe fristgerecht eine Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis in der Gemeinde Lauenen erhalten. An der Lauener Urne lag am Abstimmungstag eine Pattsituation vor (wir haben berichtet). Die Beschwerde hätten mehrere Personen mit Wohnsitz in Lauenen erhoben. Damit sei ein Beschwerdeverfahren eröffnet worden, welches mehrere Monate dauern könne. Das Abstimmungsergebnis in Lauenen sei damit noch nicht rechtskräftig.

Pro-Komitee bemängelt Vorgehen des Kantons und der Spital STS AG
Das Pro-Komitee rief die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und die Spital STS AG in der Medienmitteilung eindringlich auf, den demokratischen Prozess der Urnenabstimmung unbedingt zu beachten. «Mit Befremden und Unverständnis nimmt das Kernteam deshalb die gemeinsame Medienmitteilung der GSI und der Spital STS AG (siehe Seite 5) zur Kenntnis.» Die Darstellung, dass die Urnenabstimmung vom 19. November 2023 über das integrierte Versorgungsmodell GSS AG bereits endgültig entschieden sei, entspreche nicht der Wahrheit. Wenn die besagte Beschwerde gutgeheissen werde, sei die Abstimmung in Lauenen erneut durchzuführen.

Pro-Komitee für Planung mit Vorsicht
Das Pro-Komitee hinterfragt das Vorgehen nicht, das Szenario eines ambulanten Gesundheitszentrums vorzubereiten. «Alle Arbeiten sind jedoch unter dem Vorbehalt der Abstimmungsbeschwerde zu leisten und dürfen nicht zur Folge haben, dass eine Gutheissung dieser Eingabe obsolet würde, weil bereits weitreichende und präjudizierende Entscheide und Massnahmen den Weiterbetrieb des Akutspitals Zweisimmen verhindern», wird der Leiter des Pro-Komitees, alt Nationalrat Erich von Siebenthal, zitiert. «Insbesondere Abwerbeversuche von Personal durch die Spital STS AG für den Standort Thun werden als eine solche Massnahme verstanden», heisst es abschliessend in der Medienmitteilung.

PD/JOP


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