Am 1. Juli 2021 brannten im Zweisimmner Dorfzentrum ein Wohn- und Geschäftsgebäude, ein Mehrfamilienhaus sowie der dazugehörende Ökonomieteil komplett aus. Die Brandursache ist bis heute nicht geklärt, das Verfahren wird eingestellt.
KEREM S. ...
Am 1. Juli 2021 brannten im Zweisimmner Dorfzentrum ein Wohn- und Geschäftsgebäude, ein Mehrfamilienhaus sowie der dazugehörende Ökonomieteil komplett aus. Die Brandursache ist bis heute nicht geklärt, das Verfahren wird eingestellt.
KEREM S. MAURER
Im Anschluss an den Grossbrand vor fast zwei Jahren ermittelten die Kantonspolizei Bern und die Brandspezialisten des Dezernats Brände und Explosionen (BEX). Gemäss dem am 10. Dezember 2021 bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern beläuft sich der Sachschaden auf fast 10 Millionen Franken. Verletzt wurde bei der verheerenden Feuersbrunst niemand. Ende März 2022 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Strafuntersuchung abgeschlossen sei und das Verfahren eingestellt werden soll.
Brandursache nicht klärbar
Mit Verweis auf den Berichtsrapport des BEX hielt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen fest, dass es im Rahmen der Ermittlungen nicht gelungen sei, die Brandursache für das Strafverfahren rechtsgenüglich nachzuweisen. Die Interpretation des Spurenbilds lasse praktisch die gesamte Bandbreite von Brandursachen nichtdeliktischer und deliktischer Herkunft zu – also von technischen Ursachen, über das Austreten von Brandgasen, Fahrlässigkeit bis hin zur Vorsatzhandlung. Dass das BEX keine Brandursache als wahrscheinlicher als die anderen bezeichnen konnte, wurde mit dem gewaltigen Ausmass der Zerstörung begründet. Deshalb könne auch kein Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft eingeleitet werden.
Gegen diesen Entscheid legten mehrere Personen Beschwerde ein und verlangten weitere Abklärungen.
Beschwerde abgewiesen
Nun ist die Beschwerdekammer mit der Generalstaatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die Verfahrenseinstellung gerechtfertigt war und dass sich der regionale Staatsanwalt genügend mit der Beweislage auseinandergesetzt hat. Der Berichtsrapport des BEX sei nicht zu oberflächlich gehalten. Die Beschwerdekammer des kantonalen Obergerichts hält fest, es gebe keinen Grund, an der fachkundigen Einschätzung des BEX zu zweifeln.
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Verfahren bleibt mit Entscheid vom 18. Januar 2023 eingestellt. Damit dürfte wohl nie geklärt werden, weshalb es im Sommer 2021 mitten in Zweisimmen gebrannt hatte.