Die Geschichte der Mattis: Grossbauern mit viel politischer Macht und spitzem Federkiel
31.07.2026 SerieKurz nach dem Dorf Saanen, direkt an der Hauptstrasse Richtung Gstaad, erhebt sich linkerhand die stolze Kastlanei Matti. Halb verborgen hinter Bäumen – erstellt 1680 auf den Resten eines abgebrannten Vorgängers. Der Hausname verweist darauf, dass hier einst die Kastlane der ...
Kurz nach dem Dorf Saanen, direkt an der Hauptstrasse Richtung Gstaad, erhebt sich linkerhand die stolze Kastlanei Matti. Halb verborgen hinter Bäumen – erstellt 1680 auf den Resten eines abgebrannten Vorgängers. Der Hausname verweist darauf, dass hier einst die Kastlane der Familiendynastie Matti residierten. Doch was, bitte schön, war ein Kastlan – und welche Amtstitel konnten im Alten Saanen sonst noch angestrebt werden, wenn man der richtigen Familie angehörte?
MARTIN GURTNER-DUPERREX
Er vertrat die Berner Obrigkeit, leitete Versammlungen und präsidierte die Gerichte: Der Kastlan – auch Castellan – hatte während Jahrhunderten das ranghöchste Amt in Saanen inne. Seine Amtszeit dauerte drei Jahre. Zwar durften zwei bis drei Kandidaten von der Saaner Landsgemeinde vorgeschlagen werden, doch die eigentliche Ernennung lag beim Kleinen Rat von Bern. Direkte Demokratie? Nicht wirklich. Umso weniger als ab 1609 die Landsgemeinde auf «hundert Ausgeschossene» reduziert wurde – einen exklusiven Kreis von begüterten Männern.
Damit rotierten die begehrten, zeitlich befristeten Ämter innerhalb weniger Familien. Neben dem Kastlan amtierte der Landesvenner als Hüter von Fahne und Archiv, der Landesschreiber führte Protokoll bei Versammlungen sowie Gerichten und logischerweise wachte der Säckelmeister über den Geldsäckel, sprich die Finanzen. All dies wurde nach der französischen Besetzung Berns 1798 abgeschafft und neu gebildete politische Gemeinden erhielten mit der Zeit gewählte Behörden.
Eine Menge Hüte: Peter Matti und seine Nachfahren
Als Erbauer der Kastlanei kommen Peter Matti und seine Ehefrau Barbara Rägerz (Rägritz, Regez) in Frage. Vieles spricht dafür, aber die stark verwitterten Inschriften gaben in diesem Fall ihr Geheimnis selbst unter nächtlichem Schräglicht nicht zweifelsfrei preis – genauso wenig wie die Identität des Zimmermeisters. Einige Merkmale deuten zwar auf Hans Tüller hin, aber das konnte nie zweifelsfrei geklärt werden.
Wie dem auch sei, Peter Matti (1655–1709) hatte eine ganze Menge Hüte auf: Kastlan von 1704–06, mehrfacher Landesvenner und Landschreiber. Wie viele Saaner Amtsleute führten die Mattis nicht nur Vieh und Matten erfolgreich, sondern auch den Federkiel – als Schreiber und Notare stand ihnen der Weg zu öffentlichen Ämtern weit offen. Darum stellten sie über die folgenden Generationen gleich mehrere Kastlane – so je einmal Emanuel Matti und Ulrich Matti sowie dessen Sohn Ulrich zweimal (siehe Stammbaum).
Nach 300 Jahren: Die Kastlanei wird Gemeindebesitz
Die Liegenschaft blieb über 300 Jahre im Familienbesitz, mitsamt Vorsassund Alpweiden. Schlussendlich gelangte sie in der neunten Generation an Frieda Hildegard Matti (1913– 1998), die letzte Besitzerin aus dem illustren Geschlecht.
1987 wechselte die Kastlanei in Gemeindebesitz. Den Akten kann gemäss Kaspar Westemeier, Abteilungsleiter Liegenschaften der Gemeinde Saanen, entnommen werden, dass die Gemeinde den Erwerb des Grundstücks nicht proaktiv angegangen war. Das Wohnhaus inklusive der grossen Matte wurde der Gemeinde von Frieda Hildegard Matti zum Kauf angeboten. Nach Verkaufsverhandlungen einigte man sich auf einen Preis. Über das Motiv des damaligen Gemeinderats könne nur spekuliert werden, so Westemeier. Die Nähe zum Dorf Saanen dürfte dabei eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben.
Quellen: Rubi-Fonds/Bendicht Hauswirth: Geschichtliches zur Kastlanei Matti von 1680, Saanen 2018/2019; Bendicht Hauswirth: Saanenland, eine Geschichte – eine Zukunft, Müller Medien AG, Gstaad 2017. Die Fassade wurde 2014 durch den Rubi-Fonds restauriert.
«Die beiden Häuser der Gemeinde gelten als schützenswert und sind ungeschmälert zu bewahren»
Die Gemeinde Saanen sanierte 2025/26 mit dem Walischi-Haus (1620) und der Kastlanei Matti (1680) gleich zwei historische Bauten, um Wohnraum zeitgemäss zu erhalten. Kaspar Westemeier, Abteilungsleiter Liegenschaften der Gemeinde Saanen, erläutert im Interview den Spagat zwischen strengen Auflagen des Denkmalschutzes, baulichen Überraschungen und der Sicherung von Wohnraum für Ortsansässige.
MARTIN GURTNER-DUPERREX
Was waren die Hauptgründe für den Umbau der beiden historischen, gemeindeeigenen Gebäude?
Der bauliche Zustand und damit einhergehend die mangelnde Energieeffizienz der beiden Objekte haben die Gemeinde zum Handeln bewogen. Zudem ist es der Gemeinde wichtig, bestehenden Wohnraum für Ortsansässige mindestens zu erhalten oder allenfalls sogar zu vermehren
Welche Ziele wurden beim Umbau verfolgt?
Grundsätzlich ging es darum, die beiden Gebäude zu ertüchtigen und damit auch für die Zukunft Wohnraum in einer zeitgemässen Qualität anzubieten. Bei der Kastlanei hätte man gerne eine dritte Wohneinheit realisiert, was aber wegen mangelndem Einfall von Tageslicht sowie aus bauphysikalischen Gründen nicht möglich war.
Die beiden Häuser sind denkmalgeschützt. Was bedeutet dies?
Im kantonalen Inventar der Baudenkmäler sind alle Objekte in zwei Kategorien eingeteilt: «schützenswert» oder bloss «erhaltenswert». Die beiden Häuser der Gemeinde gelten als schützenswert und sind demnach ungeschmälert zu bewahren.
Hatte dies beim Umbau Mehrinvestitionen zur Folge?
Tendenziell führt dies beim Umbau zu Mehrkosten, da auch innere Bauteile und Raumstrukturen sowie teilweise auch feste Ausstattungen ihrer Bedeutung entsprechend zu erhalten sind.
Man baute also gewissermassen um geschützte und zu bewahrende Bauteile «herum», was naturgemäss zu höheren Kosten führt.
Inwiefern war der Bernische Denkmalschutz oder andere Spezialisten in der Projektplanung involviert?
Die Denkmalpflege des Kantons Bern wurde sehr früh involviert. Es fanden diverse Begehungen statt. Zudem hat die Behörde die beiden Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten dokumentiert. Mit dieser Vorgehensweise resultierten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchwegs bejahende Amtsberichte dieser Behörde. Der Beizug von weiteren Spezialisten war in diesen beiden Fällen nicht nötig.
Was durfte verändert werden, was nicht?
Die Grundstrukturen der Gebäude, namentlich Hauptfassaden sowie das Gros der tragenden Wände, gewisse Böden und verzierte Decken durften nicht verändert werden. Auch an der Befensterung konnten nicht beliebige Anpassungen vorgenommen werden. Massnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung waren möglich, soweit diese die Schutzziele nicht beeinträchtigten. Die Installation von Photovoltaikanlagen wurde ebenfalls gutgeheissen, jedoch legte die Behörde Wert auf rechteckige Felder sowie auf matte Panels.
Es gab sicherlich auch Überraschungen.
Beim Umbauen geht nie alles nach Plan. Vor allem in den Kellerräumen wird im Zuge von Rückbauarbeiten oft erkannt, dass beispielsweise eine Grundmauer nicht erhalten werden kann. Besonders herausfordernd ist das Lösen von baulichen Fragen vor Ort, die erst im Laufe der Bauarbeiten auftreten. Zu speziellen Vorkehrungen führte der intensive Geschmack, der sich nach den Ausbrucharbeiten im Dachgeschoss des Kastlanei-Hauses durch die jahrzehntelange Lagerung von Käse verbreitete. Hier musste eine spezialisierte Firma aufgeboten werden. Dort wurde auch ein Sack voller historischer Dokumente wie Notariatspapiere aus der Zeit der Kastlane gefunden.
Definitiv eine Überraschung war im Walischi-Haus die «Entdeckung» von Einritzungen an der Holzwand des Eingangsbereichs datiert von 1641, darunter die Abbildungen eines Söldners, von Glocken und Käsekessi.
Werden die Mietzinsen für die neuen Mieter:innen angehoben?
Die Mietzinsen müssen wir erhöhen, da an beiden Bauten auch wertvermehrende Massnahmen vorgenommen wurden. Beide Gebäude sind in der Gemeinderechnung dem Finanzvermögen zugeteilt. Die Gemeinde ist daher gesetzlich gezwungen, mindestens kostendeckende Mietzinsen zu verlangen. Die Mieterinnen und Mieter können noch in diesem Sommer einziehen.












