Vor dem Regionalgericht Oberland in Thun begann am Montag ein Strafprozess, der seinesgleichen sucht: Zwei serbische und eine schweizerische Staatsangehörige sind angeklagt, serbische Frauen während mehrerer Jahre in Gstaad und Saanen ausgebeutet und genötigt zu haben. Das ...
Vor dem Regionalgericht Oberland in Thun begann am Montag ein Strafprozess, der seinesgleichen sucht: Zwei serbische und eine schweizerische Staatsangehörige sind angeklagt, serbische Frauen während mehrerer Jahre in Gstaad und Saanen ausgebeutet und genötigt zu haben. Das Verfahren begann mit einem Paukenschlag.
PETER SCHIBLI
Dank Medienmitteilungen der Kantonspolizei und einem Urteil der Beschwerdekammer des Obergerichts sind die Vorwürfe seit mehreren Jahren bekannt. Nun liegt auch die Anklageschrift vor: Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2020 vierzig Frauen mit serbischer Herkunft ohne Arbeitsbewilligung während maximal drei Monaten als Arbeitskräfte an Immobilienagenturen, Hotels und Privathaushalte vermittelt zu haben.
Die Opfer mussten als Putzhilfen, Haushälterinnen oder Kinderbetreuerinnen arbeiten. Der Lohn lag deutlich unter den branchenüblichen Mindestgehältern und betrug in der Regel 1500 Franken pro Monat. Die Anklage lautet auf Menschenhandel, Wucher, Nötigung, Drohung, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Steuerbetrug. Für alle drei Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Falsche Versprechen und Bedrohungen
Angeworben wurden die Frauen laut Anklageschrift mit dem Versprechen auf eine einfache, gut entlöhnte Arbeit sowie eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Die Bewilligung erhielten sie nie, sie mussten aber bis zu 16 Stunden pro Tag arbeiten, wochenlang ohne einen freien Tag. Die Unterkunft war eng, es gab nur minimale sanitäre Einrichtungen. Laut Anklageschrift wurden einzelne Frauen teilweise beschimpft, erniedrigt, bedroht und mussten rund um die Uhr erreichbar sein.
Die gewerbsmässigen Aktivitäten der drei Beschuldigten flogen 2019 aufgrund eines anonymen Tipps auf. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft waren komplex und dauerten knapp drei Jahre. Aus gesundheitlichen Gründen liess sich die Hauptangeklagte gestern vom Verfahren dispensieren. Anwesend waren ihre Tochter sowie ihr Ehemann.
Ungereimtheiten bei Ermittlungen
Am ersten Prozesstag verwies das Gericht die Vorwürfe wegen Verletzung des Ausländergesetzes und des AHV-Gesetzes wegen Verjährung aus den Akten. Zudem kamen Ungereimtheiten bei den polizeilichen Ermittlungen ans Tageslicht. Die Anwälte der drei Beschuldigten rügten, dass 17 in der Anklageschrift erwähnte Opfer gar nie polizeilich befragt wurden. Elf weitere Frauen waren lediglich telefonisch und (informell) ohne Rechtsbelehrung befragt worden, ohne dass ein Protokoll erstellt wurde. Kritisiert wurde zudem eine Vorverurteilung durch die Medien sowie die Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Nach einer Beratung entschied das Gericht, dass über die Zulässigkeit der informellen Befragungen der elf Opfer nach Abschluss des Beweisverfahrens im Urteil entschieden wird. Für das Verfahren vor dem fünfköpfigen Kollegialgericht sind acht Verhandlungstage eingeplant. Die Staatsanwaltschaft wird die Strafanträge erst in ihrem Plädoyer bekannt geben. Das Urteil wird am 16. Juni erwartet.