Wer Vermögen weitergeben möchte, insbesondere Immobilien, sollte frühzeitig planen. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zur Lebensrealität passt.
Ehepaare mit Kindern: Verstirbt ein Elternteil, erbt die Ehepartnerin oder der ...
Wer Vermögen weitergeben möchte, insbesondere Immobilien, sollte frühzeitig planen. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer zur Lebensrealität passt.
Ehepaare mit Kindern: Verstirbt ein Elternteil, erbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Hälfte des Nachlasses, die Kinder teilen die andere Hälfte. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann die Auszahlung der Erbansprüche zu einem Liquiditätsengpass führen. Mit einer Meistbegünstigung, bestehend aus güterrechtlicher Zuweisung (Ehevertrag) und Pflichtteilssetzung (Erbvertrag), erlangt der hinterbliebene Ehegatte finanzielle Sicherheit. Bei volljährigen Kindern kann auch ein genereller Ehegatte das ganze eheliche Vermögen zu Alleineigentum erhält. «Gerade wenn sich Immobilien im Nachlass befinden, verhindert ein Ehe- und Erbvertrag, dass diese zersplittert oder verkauft werden müssen», sagt Thomas Bader, Leiter Erbschaftsberatung bei der BEKB.
Konkubinat und Patchwork: Auch ohne Trauschein lohnt sich ein Erbvertrag: Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch und gehen ohne Regelung leer aus. In Patchwork-Familien ist zudem die Reihenfolge des Versterbens ein Risiko: Die Nachkommen des zuerst versterbenden Elternteils können gegenüber den Stiefgeschwistern benachteiligt werden, was alle Beteiligten ab. Seit der Erbrechtsrevision 2023 stehen dafür grössere frei verfügbare Quoten zur Verfügung.
«Entscheidend ist, die Situation frühzeitig gemeinsam zu klären», sagt Thomas Bader. Eine persönliche Beratung zeigt, welche Lösung zur Familiensituation passt.