Im Jahr 2021 wurde jungen Motorradlenkenden der Zugang zu leistungsstärkeren Motorrädern gewährt. Seitdem hat sich die Zahl der schweren Unfälle von unter 18-Jährigen mehr als verdoppelt. Auf politischer Ebene wird eine erneute Anhebung der Altersgrenze ...
Im Jahr 2021 wurde jungen Motorradlenkenden der Zugang zu leistungsstärkeren Motorrädern gewährt. Seitdem hat sich die Zahl der schweren Unfälle von unter 18-Jährigen mehr als verdoppelt. Auf politischer Ebene wird eine erneute Anhebung der Altersgrenze gefordert.
Im Jahr 2021 wurde die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) laut einer Mitteilung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) angepasst. Seither dürfen 15-Jährige in der Schweiz Motorräder und Roller bis 45 km/h fahren. 16-Jährige haben Zugang zu 125-ccm-Maschinen. «Obwohl keine Notwendigkeit bestand, sollten mit der Gesetzesanpassung in der Schweiz unter anderem die gleichen Regelungen wie in einigen Ländern der EU übernommen werden», heisst es in der Mitteilung. Dass jugendliche Motorradlenkende besonders unfallgefährdet sind, sei schon damals bekannt gewesen. Seit der Senkung der Altersgrenze seien die Unfallzahlen signifikant angestiegen. «Pro Jahr sind 135 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren mit dem Töff schwer verunfallt, vier starben», so die BFU. In den drei Jahren vor der Gesetzesänderung wurden im Durchschnitt 51 Jugendliche bei einem Motorradunfall schwer verletzt, einer kam ums Leben.
Unerfahrenheit trifft auf hohe Motorleistung
Die Entwicklung der Unfallzahlen zeige, wie gefährlich die Kombination aus geringer Fahrerfahrung und erhöhter Motorleistung für junge Menschen sei. Dies sei auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: Auch nach der absolvierten Ausbildung und dem Erwerb des Fahrausweises seien die jungen Motorradlenkenden noch keine Profis im Strassenverkehr. Sie müssten die Beherrschung des Töffs noch weiter üben. Gleichzeitig hätten sie erst wenig Erfahrung mit Motorfahrzeugen im Strassenverkehr, was zu Schwierigkeiten bei der Gefahrenerkennung und der Einschätzung von Verkehrssituationen führen könne. Hinzu kämen jugendspezifische Risikofaktoren: Bei jüngeren Menschen spielten eine tiefere Impulskontrolle, eine höhere Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung eine wichtige Rolle, findet die BFU.
BFH fordert besseren Schutz
Zwar habe der Bund als flankierende Massnahme die obligatorische praktische Grundschulung für Motorradfahrschülerinnen und -fahrschüler der Unterkategorie A1 von acht auf zwölf Stunden erhöht. Die Unfallzahlen zeigten jedoch, dass diese Massnahmen nicht ausreichten. Deshalb wolle der Bund jetzt weitere Massnahmen prüfen, z. B. bezüglich Inhalt oder Dauer der praktischen Grundschulung. Die BFU begrüsse, dass die Sicherheit der jugendlichen Motorradfahrenden gestärkt werden soll. Sie sehe insbesondere auch Handlungsbedarf bei der Grundschulung. Inhaltlich sollte z.B. ein stärkerer Fokus auf die Förderung der Risikokompetenzen gelegt werden, fordert die BFU, und: «Um jugendliche Motorradlenkende vor schweren Unfällen zu schützen, muss das Mindestalter für das Lenken von Kleinmotorrädern wieder auf 16 Jahre angehoben werden; der Zugang zu 125-ccm-Maschinen darf erst wieder ab 18 Jahren möglich sein.»
PD/KMA