Schuldsprüche wegen Menschenhandel
16.06.2026 SaanenlandIm Prozess wegen mutmasslichem Menschenhandel im Saanenland hat das Regionalgericht Berner Oberland am Dienstag die mit Spannung erwarteten Urteile verkündet. In mehr als einem Dutzend von insgesamt vierzig von der Staatsanwaltschaft angeklagten Fällen sah das Gericht den Tatbestand des Menschenhandels als erfüllt. Die Freiheitsstrafen für die drei serbischen Familienmitglieder bewegen sich zwischen zwei und sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen 10,5 und 12,5 Jahren beantragt.
Dem serbischen Ehepaar und dessen Tochter war vorgeworfen worden, zwischen 2014 und 2020 systematisch und gewerbsmässig serbische Frauen als Putzfrauen und Kindermädchen ausgenutzt zu haben. Die Opfer wurden für drei Monate in die Schweiz geholt und mussten täglich bis zu 16 Stunden arbeiten. Dafür erhielten sie einen Monatslohn von 1200 bis 1500 Franken ausbezahlt. Aus Angst vor der Auftraggebern wollten die Frauen nicht aussagen. Als Beweise anerkannte das Gericht nun die Zeugenaussagen von zwei Opfern sowie Chat-Protokolle weiterer Frauen, die auf den Mobiltelefonen der Täterinnen gespeichert waren.
Die ausgesprochenen Strafen fielen weniger als halb so hoch aus, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die Hauptbeschuldigte (die Mutter der serbischstämmigen Familie) wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Ihre Ehemann wurde wegen Gehilfenschaft zum Menschenhandel für schuldig gesprochen und erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Tochter des Ehepaars, die eine eigene Vermittlungsagentur betrieb, aber mit ihrer Mutter zusammenarbeitete, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zur Urteilsverkündung erschien nur der Ehemann der Hauptangeklagten. Dessen Ehefrau und deren Tochter waren aus gesundheitlichen Gründen dispensiert worden.
Ob die serbischen Staatsbürgerinnen und der serbische Vater ihre Strafen in der Schweiz absitzen werden, darf bezweifelt werden. Die Mutter ist schwer erkrankt und befindet sich in medizinischer Behandlung in Serbien. Ausserdem sind die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Da die Verteidiger konsequent Freisprüche gefordert hatten, ist mit einem Weiterzug ans Obergericht zu rechnen. Peter Schibli
