Unzutreffende Formulierung

  30.06.2026 Internes

Im Begleittext zur Kolumne «Miteinander auf dem Weg» wurde geschrieben, der Berner Regierungsrat wolle das «bisherige generelle Fahrverbot für Mountainbikes auf schmalen Wanderwegen» lockern. Diese Formulierung war unzutreffend. Korrekt ist: Der Berner Regierungsrat schlägt eine Revision von Art. 58 der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vor. Dabei soll die bisherige Bestimmung zu schmalen Fuss- und Wanderwegen gestrichen werden.
Wir bitten um Entschuldigung.

REDAKTION «ANZEIGER VON SAANEN»


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