«Verkehr ’45» bremst MOB-Projekte
28.08.2026 VerkehrMit «Verkehr ’45» setzt der Bund die Prioritäten für den künftigen Ausbau des Bahnnetzes. Zwei geplante Kreuzungsstellen auf dem weitgehend eingleisigen MOB-Netz würden die Fahrplanstabilität verbessern und einen dichteren Takt ermöglichen. Obwohl sie ...
Mit «Verkehr ’45» setzt der Bund die Prioritäten für den künftigen Ausbau des Bahnnetzes. Zwei geplante Kreuzungsstellen auf dem weitgehend eingleisigen MOB-Netz würden die Fahrplanstabilität verbessern und einen dichteren Takt ermöglichen. Obwohl sie in einer Studie vergleichsweise gut abschneiden, sollen sie derzeit nicht weiterverfolgt werden.
«Die Empfehlung hat uns klar überrascht»
Trotz hoher Priorität fehlen die Kreuzungsstellen Planchamp und Wäflereweid im Verkehrsprojekt Verkehr ’45 des Bundes. Die MOB setzt sich für eine Wiederaufnahme ein. Wir haben nach den Gründen für die Rückstufung und der Unterstützung für die Projekte gefragt.
MAXIME VÖGELE
Züge im Halbstundentakt – was Schüler:innen, Pendelnden und Reisegästen die Mobilität erleichtern würde – sind im Saanenland ein langfristiges Ziel. Der Kanton Bern strebt einen Halbstundentakt im Simmental und Saanenland an. Auch der Kanton Waadt hat einen solchen auf dem Abschnitt Montreux–Les Avants in seiner Bahnstrategie verankert. Damit auf der weitgehend eingleisigen Strecke mehr Züge zuverlässig verkehren können, braucht es zusätzliche Stellen, an denen sie sich kreuzen können.
Dafür plant die MOB zwei neue Kreuzungsstellen: bei der Wäflereweid bei Zweisimmen und in Planchamp bei Montreux. Die Standorte sind das Ergebnis eines längeren Planungsprozesses. Seit 2015 wurden im Rahmen des Ausbauschrittes des Bundes für die Bahninfrastruktur bis 2035 verschiedene Fahrpläne und Varianten geprüft. Dabei wurden Planchamp und Wäflereweid als geeignete Standorte bestimmt. Ob die beiden Projekte zeitnah über den Bund finanziert werden, hängt nun wesentlich von Verkehr ’45 ab. Im Gutachten der ETH Zürich wurden sie als wirkungsvoll beurteilt und – sofern finanzierbar – als Projekte mit hoher Priorität eingestuft. Trotzdem fanden sie keinen Eingang in das Massnahmenpaket, das der Bundesrat am 19. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Hohe Priorität reicht nicht
«Die Empfehlung hat uns klar überrascht», schreibt die MOB auf Anfrage dieser Zeitung. Sie sucht deshalb im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne den Kontakt mit Kantonen, Gemeinden und weiteren Akteuren, um sich für eine Wiederaufnahme der Projekte einzusetzen.
Laut MOB sollen die beiden Kreuzungsstellen vor allem für einen stabileren Fahrplan sorgen, Verspätungen besser auffangen und zuverlässigere Anschlüsse in Montreux und Zweisimmen ermöglichen. Gleichzeitig würden sie Spielraum schaffen, um später mehr Züge fahren zu lassen.
Für eine Umsetzung spreche aus Sicht der MOB auch der fortgeschrittene Planungsstand. Nach den Fahrplanstudien begannen 2022 die detaillierten Vorstudien. Im Dezember 2025 wurden die Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren, also das Bewilligungsverfahren beim Bund, beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. «In diesem Stadium handelt es sich nicht mehr um eine blosse Projektidee», schreibt die MOB.
Welche Rolle dieser fortgeschrittene Stand bei der Priorisierung gespielt habe? «Keine besondere Rolle», antwortet das BAV. Die Projekte seien wenig komplex und könnten deshalb später wieder aufgenommen werden, ohne dass grössere Anpassungen erforderlich wären.
Begrenzte Mittel setzen Grenzen
Warum die hohe Priorisierung der MOB-Projekte im ETH-Gutachten nicht ausreicht, begründet das BAV mit der Finanzierung: Der Bund müsse sicherstellen können, dass die vorgeschlagenen Projekte vollständig finanziert sind. Diesen Aspekt habe das ETH-Gutachten nicht berücksichtigt. «Um den vorgegebenen Finanzrahmen einzuhalten, musste das BAV zusätzlich zu den Empfehlungen der ETH Zürich weitere Projekte zurückstufen.»
Der Bund will die vorhandenen Mittel zudem auf grosse, strukturell wirksame Projekte mit nationaler Netzwirkung konzentrieren statt auf kleinteilige Verbesserungen.
Knackpunkt Halbstundentakt
Als konkreten Grund für die Rückstufung von Planchamp und Wäflereweid nennt das BAV den geplanten Halbstundentakt zwischen Montreux und Les Avants. Der Kanton Waadt könne derzeit nicht garantieren, dass er dieses zusätzliche Zugangebot kurz- bis mittelfristig einführt und mitfinanziert. «Damit ist die Voraussetzung für die Weiterverfolgung der beiden Projekte nicht erfüllt», schreibt das BAV.
Der Kanton Waadt bestätigt dies, begründet die fehlende Zusicherung jedoch gerade mit der fehlenden Infrastruktur: «Der Kanton Waadt kann die Bestellung des Angebots kurzfristig nicht garantieren, weil die für einen robusten Halbstundentakt notwendigen Kreuzungsstellen noch nicht vorhanden sind.» Am Ziel hält der Kanton fest: Der Halbstundentakt Montreux–Les Avants sei in seiner Bahnstrategie verankert und solle mittel- bis langfristig umgesetzt werden.
Unterschiedlich beurteilen Bund und Kanton auch den heutigen Nutzen von Planchamp. Das BAV hält die Kreuzungsstelle für den heutigen Stundentakt für «weder notwendig noch verhältnismässig». Waadt hält dagegen: Planchamp sei bereits heute notwendig, um die Pünktlichkeit und Fahrplanstabilität zu verbessern und die Anschlüsse in Montreux zu gewährleisten. Der Kanton habe dies dem BAV kürzlich nochmals dargelegt und die Weiterführung des Bewilligungsverfahrens gefordert.
Rückhalt aus Bern und dem Saanenland
Auch der Kanton Bern setzt sich für die Projekte ein und will sie in seiner Vernehmlassungsantwort unterstützen. «Für den Kanton Bern ist es unverständlich, dass weit fortgeschrittene wirtschaftliche und sinnvolle Projekte vom Bund gestoppt werden.» Gleichzeitig relativiert der Kanton die Aussicht auf einen baldigen Halbstundentakt: Derzeit sei die Nachfrage für zusätzliche Züge noch zu gering. Langfristig bleibe der Halbstundentakt im Simmental und Saanenland jedoch das Ziel.
Unterstützung erhält die MOB auch vom Hotelierverein Gstaad-Saanenland, der bereits eine eigene Stellungnahme eingereicht hat. Die Bahn sei nicht nur für die Anreise der Gäste wichtig, sondern werde auch während ihres Aufenthalts sowie von zahlreichen Mitarbeitenden genutzt.
Die MOB hat zudem verschiedene Gemeinden kontaktiert, darunter Saanen. Die Gemeinde gab auf Anfrage an, sich noch mit dem Thema zu befassen. Ob sie eine Stellungnahme einreichen wird, ist offen.
Unterschiedliche Einschätzungen der Folgen
Die Folgen einer Nichtaufnahme beurteilen die Akteure unterschiedlich. Laut MOB würde sich der geplante Ausbau des Bahnangebots langfristig verzögern und die heutigen Einschränkungen bei der Betriebsstabilität würden bestehen bleiben. Auch der Kanton Bern geht davon aus, dass Verbesserungen bei Fahrplanstabilität und Pünktlichkeit über längere Zeit ausbleiben würden.
Das BAV sieht dagegen kein endgültiges Aus. Die Projekte könnten später wieder aufgenommen werden. Sobald die Kantone bereit seien, einen Halbstundentakt anzubieten und mitzufinanzieren, könnten die dafür notwendigen Ausbauten in einem späteren Ausbauschritt erneut geprüft werden.
Für den Hotelierverein hätte eine jahrelange Verzögerung auch wirtschaftliche Folgen. «Wenn wir hier über Jahre nicht weiterkommen, besteht die Gefahr, dass das Saanenland bei der Qualität seiner öffentlichen Verkehrsanbindung an Wettbewerbsfähigkeit verliert», sagt der Präsident des Hoteliervereins, Christoph Huber.
Ob Planchamp und Wäflereweid tatsächlich aus dem Verkehr ’45 fallen, ist noch nicht definitiv. Nach Ablauf der Vernehmlassung am 9. Oktober wertet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die eingegangenen Stellungnahmen aus. Anschliessend erarbeitet es ein finanzierbares Massnahmenpaket für die Botschaft des Bundesrates.
WAS IST VERKEHR ’45?
’45 ist eine Vorlage des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Schweizer Verkehrsinfrastruktur mit Zeithorizont 2045. Erstmals will der Bundesrat den Infrastrukturausbau von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr in einer Vorlage bündeln. Ziel ist es, die Projekte im Schweizer Verkehrsnetz koordiniert zu planen.
Als Grundlage für die Priorisierung der Projekte diente unter anderem ein Gutachten der ETH Zürich. Da die darin empfohlenen Projekte den verfügbaren Finanzrahmen übersteigen, nahm der Bund eine weitere Priorisierung vor. Weniger dringliche oder derzeit nicht finanzierbare Projekte wurden zurückgestellt.
Aktuell befindet sich die Vorlage in der Vernehmlassung. Kantone, Gemeinden, Verbände und Parteien können bis zum 9. Oktober 2026 Stellung nehmen. Anschliessend wertet das Bundesamt für Verkehr (BAV) die eingegangenen Anträge und Vorschläge aus und erarbeitet ein finanzierbares Massnahmenpaket. Dieses wird als Teil der Botschaft des Bundesrates dem Parlament vorgelegt.
Die aktuelle Projektliste ist somit noch nicht definitiv.
MAV




