Verteidiger: «Die Serbinnen kamen freiwillig ins Saanenland»
22.05.2026 SaanenlandIm Strafverfahren gegen ein serbisches Familientrio hat die Staatsanwaltschaft langjährige Freiheitsstrafen unter anderem wegen Menschenhandels gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche und betonten, die Opfer seien freiwillig aus Serbien ins Saanenland gekommen. Scharfe ...
Im Strafverfahren gegen ein serbisches Familientrio hat die Staatsanwaltschaft langjährige Freiheitsstrafen unter anderem wegen Menschenhandels gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche und betonten, die Opfer seien freiwillig aus Serbien ins Saanenland gekommen. Scharfe Kritik äusserten die drei Anwälte an den Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft.
PETER SCHIBLI
Die bernische Rechtsprechung zum Straftatbestand Menschenhandel ist dünn. Deshalb hat der vor dem Regionalgericht Oberland diese und letzte Woche verhandelte Fall grosse Bedeutung. Aufgrund fehlender Akteneinsicht war für die Öffentlichkeit bisher unklar, ob an den zirkulierenden Gerüchten etwas dran ist. Nach vier Prozesstagen hat sich der Nebel etwas gelichtet: Der Umfang des serbischen Putzfrauennetzwerks, die Rolle der Beteiligten und die ungewöhnlichen Ermittlungsmethoden der Polizei zeigen Konturen.
Viel zu reden gab im Gerichtssaal 5 des Thuner Justizzentrums das Vorverfahren. Nach einem anonymen Brief waren im Januar 2020 bei einer Razzia in der Wohnung der Beschuldigten in Saanen belastende Dokumente sichergestellt worden. Der Verdacht lautete auf Ausbeutung von sieben serbischen Frauen. In einer Medienmitteilung der Kantonspolizei war knapp zwei Jahre später von 40 Opfern die Rede. Diese Zahl findet sich auch in der Anklageschrift. Neu war nicht nur von Ausbeutung, sondern von mutmasslichem Menschenhandel die Rede.
Tendenziöse Ermittlungen?
In der Hauptverhandlung enervierten sich die Verteidiger über die nicht nachvollziehbare Multiplikation der Vorwürfe. Hatten sich die Ermittler in etwas Grosses hineingesteigert? Recherchen weckten Zweifel an der Anklageschrift: Elf der darin namentlich erwähnten Frauen waren offenbar von der Polizei nie kontaktiert worden. Die Verteidiger bezweifelten, ob es diese Personen überhaupt gibt. Neun Frauen seien per Telefon lediglich informatorisch, das heisst ohne Erstellung eines formellen Protokolls, befragt worden. Da hier die Verteidigungsrechte verletzt wurden, seien diese Fälle aus den Akten zu streichen, forderten die Anwälte.
«Wie kamen die konstruierten Opfer in die Anklageschrift?», fragte einer der Verteidiger und sprach die Vermutung aus, die «Anreicherung» könnte mit der Ernennung der neuen Generalstaatsanwältin Annatina Schultz in Zusammenhang stehen, die dank ihrer Dissertation als Expertin für Menschenhandel gilt. Hatte die Generalstaatsanwältin versucht, dem Verfahren ihren Stempel aufzudrücken? Geäussert wurde von den Anwälten der Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft 2021 bestrebt war, durch eine «übereifrige Opfersuche» den Fall aufzublähen.
Plädoyer der Staatsanwältin
«Gstaad wird gleichgesetzt mit Tourismus, Schönheit und Luxus. Doch hinter der Fassade ist vieles nicht in Ordnung.» Mit diesen Worten leitete Staatsanwältin Stefanie Dobler ihr Plädoyer ein und fuhr fort, das Bild passe «gut zum vorliegenden Fall»: 40 serbische Frauen seien zwischen 2014 und 2020 in ihrem Heimatland angeworben und im Saanenland rücksichtslos ausgenutzt worden. Entgegen den Abmachungen mussten die Opfer sieben Tage pro Woche bis zu 16 Stunden täglich arbeiten. Freie Tage seien rar gewesen, die Unterkünfte dagegen eng und ungemütlich. «Die Arbeitsbedingungen grenzten an Sklaverei», erklärte die Anklägerin in ihrem Plädoyer.
Die beiden beschuldigten Frauen (68 und 47 Jahre alt) und der 76-jährige Mann der Hauptangeklagten hätten die Hilflosigkeit sowie die soziale Vulnerabilität ihrer Landsleute ausgenutzt, teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, und die Frauen ausgebeutet. Die Beschäftigten hätten drei Monate lang ohne Bewilligung arbeiten müssen. AHV-Beiträge und Quellensteuer seien keine bezahlt worden. Ein Opfer sei vorzeitig und ohne Lohn abgereist. Die Anklägerin stützte ihre Behauptungen auf telefonische Befragungen und persönliche Einvernahmen der Opfer sowie auf eine Vielzahl von Chat-Nachrichten, die sich auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten befanden.
Notlage ausgenutzt?
Weiter sollen die Frauen von den drei Beschuldigten systematisch unter Druck gesetzt worden sein. Wegen der fehlenden Arbeitsbewilligung hätten sie die Öffentlichkeit meiden müssen. In einem Fall soll ein Opfer eingeschlossen worden sein. Mehrfach wurden die Frauen mit entwürdigenden Kommentaren eingedeckt. Zudem hätten sich Mutter und Tochter an den Arbeiterinnen bereichert, indem sie einen beachtlichen Teil der Entschädigung für sich einbehalten hätten. Von den «superreichen» Chaletbesitzern und Agenturen hätten sie pro Frau zwischen 4000 bis 5000 Franken pro Monat kassiert, aber lediglich 1000 bis 1500 Franken als Lohn weitergegeben.
Aus all diesen Gründen sah die Staatsanwältin die Tatbestände des gewerbsmässigen Menschenhandels, Wuchers, der Erpressung und der Nötigung als erfüllt. Im Fall des Ehemannes kommen Drohung, Urkundenfälschung, Veruntreuung und eine einfache Körperverletzung hinzu.
Für die Haupttäterin, die Mutter, forderte die Anklägerin eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren, für die Tochter eine solche von zehneinhalb Jahren und für den Ehemann eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Für die Verstösse gegen das AHV-, Arbeits-, Integrations- und das Steuergesetz sowie für die ordnungswidrige Führung von Geschäftsbüchern verlangte sie bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Die Mutter und deren Ehemann sollen für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Tochter ist eingebürgerte Schweizerin. Soweit die Anträge der Anklägerin.
Verteidigung: Vorwürfe nicht bewiesen
Die Verteidiger der drei Beschuldigten sahen es diametral anders: In seinem fast dreistündigen Plädoyer schoss der Anwalt der Hauptangeklagten aus allen Rohren und wies die Anklagepunkte vehement zurück. Die Verwandten, Freundinnen und Bekannten seiner Klientin seien freiwillig und gerne ins Saanenland gekommen, um hier mit Putzen und Kinderhüten willkommenes Geld zu verdienen. Damit hätten sie zu Hause Häuser renoviert, Kreditkartenschulden abbezahlt oder ihre Kinder bei der Finanzierung des Studiums unterstützt.
Es könne keine Rede davon sein, dass die Frauen in einer finanziellen Notlage gesteckt hätten, denn wirtschaftlich vulnerabel oder hilflos, wie von der Staatsanwältin behauptet, seien sie nie gewesen. Viele hätten sehr gerne ein zweites oder drittes Mal im Saanenland gearbeitet. Eine Täuschung habe nicht vorgelegen und den Lohn hätten in mehreren Fällen die Chaletbesitzer den Frauen persönlich bezahlt, nicht seine Klientin. Dass die Serbinnen ohne Arbeitsbewilligungen putzten, sei ihnen bewusst gewesen. Der Pass sei ihnen nicht abgenommen worden und von Einsperren könne keine Rede sein.
Vorwurf der Lynchjustiz
Der Druck auf die Frauen kam nach der Aussage der drei Verteidiger nicht von der Beschuldigten, sondern von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Opfer hätten Angst gehabt, von der Schweiz mit einer Einreisesperre in den Schengenraum belegt zu werden. Überhaupt seien die teils illegalen Ermittlungen nicht ergebnisoffen, sondern zielorientiert und tendenziös gewesen. Zudem hätten die Beamten während ihren telefonischen Befragungen Amtsgeheimnisverletzungen und Amtsmissbrauch begangen.
Die Anklageschrift beruhe auf Empörung, Stimmungen und Gefühlen statt auf Fakten. Der Verteidiger der Hauptangeklagten benutzte sogar den Begriff «Lynchjustiz» und forderte, die Strategie der Staatsanwaltschaft müsse zwingend zu Freisprüchen führen. Nicht jedes missbräuchliche oder strenge Arbeitsverhältnis erfülle den Tatbestand des Menschenhandels, betonte er.
Freisprüche verlangten die Anwälte auch in den Anklagepunkten Wucher, Erpressung und Nötigung. Mit einem Schuldspruch wegen Verstoss gegen das AHV-Gesetz und gegen das Arbeits- und Integrationsgesetz (fehlende Arbeitsbewilligung) erklärten sie sich dagegen einverstanden und beantragten bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Als Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft forderten sie Entschädigungen in der Höhe von 100’000 für die Hauptangeklagte sowie 53’200 Franken für deren Ehemann. Dessen Anwalt bestritt jede Mittäterschaft seines Klienten. Ausser der Taxifahrt einer Landsfrau zum Flughafen Genf könne ihm kein Tatbeitrag nachgewiesen werden.
Genugtuung für zwei Privatklägerinnen gefordert
Die Rechtsvertreterin von zwei Opfern schilderte die dramatischen Erfahrungen ihrer Klientinnen im Saanenland. Beide Frauen litten nach wie vor unter Angstzuständen, Schlafstörungen sowie Herzrasen. Die beiden Frauen leben heute in Serbien. Für das erlittene Leid und den Schmerz forderte die Opferanwältin Genugtuungssummen von 20’000 und 10’000 Franken. Weitere Frauen hatten sich aus Angst vor Repressionen durch die Beschuldigten als Privatklägerinnen aus dem Verfahren zurückgezogen oder widerriefen frühere Aussagen.
Die drei Beschuldigten mussten sich die Plädoyers nicht mitanhören. Das Gericht hatte sie in der zweiten Woche von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert. Die Haupttäterin lebt seit geraumer Zeit wieder in Serbien. Nach Angaben ihres Ehemannes leidet sie an einer schweren Krebserkrankung.
Das Regionalgericht will sein Urteil am 16. Juni verkünden. Entscheidend wird sein, ob die fünf Richter den Tatbestand des gewerbsmässigen Menschenhandels als erfüllt betrachten und wie viele der 40 Opfer nach einer Prüfung der Verwertbarkeit der telefonischen Ermittlungen übrig bleiben. Die grosse Frage ist, ob das Gericht die «informativen Telefonanrufe» als formellen Mangel bewerten wird. Für die drei Beschuldigten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

