AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  15.08.2017 Gsteig, Saanen

Gemeinde Saanen

Hundetaxe 2017

Die Hundetaxe 2017 wird am 1. August 2017 fällig. Wir bitten die Hundehalter und Hundehalterinnen, die Steuer bis spätestens am 31. August 2017 bei einer der folgenden Stellen zu entrichten:
Saanen: Gemeindeverwaltung (Einwohnerkontrolle), Schönriedstrasse 8, Saanen
Gstaad: Saanen Bank, Promenade 52, Gstaad

Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.– und wird für jedes Tier erhoben, das am 1. Januar 2017 mindestens 6 Monate alt war. Ebenfalls muss jeder Hund mit einem Chip versehen und in der Amicus Datenbank eingetragen sein. Für verstorbene oder abgegebene Hunde bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
Neu bitten wir alle Hundehalter und Hundehalterinnen, Haftpflichtversicherungsnachweis bei der Bezahlung der Hundetaxe vorzuweisen.

Gemeindeverwaltung von Saanen


Öffentliche Planauflage

Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und Baureglement

Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans Nr. 3, Saanen und des Baureglements, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A 40 A, GBB 460.01 «Stiftung Alpenruhe» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 15. August bis und mit 15. September 2017 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Saanen, 8. August 2017

Der Gemeinderat von Saanen


Baugesuch Nr. 2017-036

Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau von Wohnhaus, auf Saanen GBB Nr. 4751, Baumerliweg 15, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Baumerliweg 15
Parzelle: 4751
Nutzungszone: Wohnzone W2 70%
Nutzungsart: Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-113

Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümergemeinschaft Alpine Résidence 8, v.d. H.P. Burkhalter + Partner AG, Immobilien Management, Bahnhofgässli 27, Postfach 97, 3792 Saanen
Projektverfasser: H.P. Burkhalter + Partner AG, Immobilien Management, Bahnhofgässli 27, Postfach 97, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Einbau von 7 zusätzlichen Dachfenstern auf der westlichen Dachhälfte, auf Saanen GBB Nr. 5785, Wyssmülleriweg 11, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Wyssmülleriweg 11

Parzelle: 5785
Nutzungszone: Hotelzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-126

Baugesuchsteller: Julia Adeline Constance Onstad Ortolani, v.d. Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau Zimmer sowie Einbau von 2 Dachgiebeln, auf Saanen GBB Nr. 4457, Unterbortstrasse 12, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Unterbortstrasse 12
Parzelle: 4457
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zweitwohnung (Erweiterung Hauptfläche gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum

Baugesuch Nr. 2011-157.003

Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft La Gare, p. A. Bach Immobilien AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen der Grundrisse und Fassaden, Einbau von zusätzlichen Dachflächenfenstern sowie Einbau einer zusätzlichen Fluchttreppe aus dem Kellerbereich, auf Saanen GBB Nr. 603,865,1164, Märetgässli 5, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Märetgässli 5
Parzellen: 603,865,1164
Nutzungszone: Dorfkernzone DK4, Ferienheimzone, Kernzone
Einsprachefrist: vom 8. August bis 7. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Gastgewerbepublikation

Baugesuchsteller: Stiftung Alpenruhe, Alpenruhstrasse 26, 3792 Saanen
Projektverfasser: Translocal Architecture GmbH, Beatusstrasse 19, 3006 Bern
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnheimes und Umbau der bestehenden Werkstatt, Abbruch von bestehenden Gebäuden sowie Neugestaltung der Umgebung (Spielplatz, Streichelzoo, Parkplatz etc.)
Betriebsart: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank (bestehend)

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag bis max. 19.00 Uhr des folgenden Tages (bestehend)
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart Wohnheim: Beton, Mauerwerk, Holz
Dach Wohnheim: Satteldach, Eternit dunkelgrau
Standort: Saanen, Alpenruhstrasse 26, Parzelle Nr. 460
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung ZöN A40A und A40B «Stiftung Alpenruhe»
Betroffene Schutzzonen, -gebiete oder -objekte: Gewässerschutzzone S3
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 14. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-114

Baugesuchsteller: Simone Maag de Moura Cunha, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, auf Saanen GBB Nr. 3759, Wispilestrasse 116, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Wispilestrasse 116
Parzelle: 3759
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 BauR, nicht landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum

Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2016-116.001

Baugesuchsteller: Pascale Saner, c/o Gerax SA, Gschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Woodstone Design AG, Chalet Chesery, Alte Lauenenstrasse 6, 3780 Gstaad und Kern Planung + Architektur, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Erstellen eines Schutzdammes auf der Nord-Ost und Süd-Ost-Seite des Gebäudes, auf Saanen GBB Nr. 6535, Moosfangstrasse 15, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Moosfangstrasse 15
Parzelle: 6535
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Baute ausserhalb Bauzone
Einsprachefrist: vom 15. August bis 14. September 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 15. August 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Bau- und Ausnahmepublikation

Baugesuchsteller: Kurt Hohermuth, Gsteigstrasse 73, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neubau eines auf zwei Seiten offenen Autounterstandes
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart: Holz und Beton
Dach: Satteldach, Wellblech braun
Standort: Gsteig, Chlussli, Gsteigstrasse, Parzelle Nr. 30
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatt-halteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmepublikation

Baugesuchsteller: Chaletbau Annen Gsteig AG, Gsteigstrasse 82, 3785 Gsteig
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Bahnhofstrasse 15, 3778 Schönried
Bauvorhaben bewilligt: Neubau eines offenen, überdeckten Holzlagers mit Wasch-platz. Verschieben des Holzlagers und Erstellen einer Autoeinstellhalle unter dem Holzlager
Projektänderung: Verschieben einer Entrauchungsöffnung und der Schmutzwasserleitung, Änderung der Einstellhalle
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Feutersoey, Glawematte, Parzelle Nr. 1372
Baugebiet: Gewerbezone G
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Eingriffe in Ufervegetation/Ufergehölz
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. September 2017
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile/ Verpflockung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatt-halteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1727

Bauherrschaft: David und Marlies Perreten-Hefti, Gschwändstrasse 11, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Remise
Hauptmasse: Breite: 13,00 m; Tiefe: 7,40 m; Firsthöhe: 5,32 m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Blech braun
Ort: Feutersoey, Gschwändstrasse 2a
Flurname: Saali
Parzellen-Nr.: 11
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Bewilligung nach Art. 34 Baureglement für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Masse für Dachvorsprünge (Anbau)
Einsprachefrist: vom 15. August bis 13. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 10. August 2017

Bauverwaltung Gsteig P. Reichenbach


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1732

Bauherrschaft: Walter und Daniela Sumi-Gilgen, Gässli 23, 3784 Feutersoey
Projektverfasserin: matti & rime architecture, Beat Matti, Farbstrasse 15, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus; Um- und Ausbau Scheune; Einbau Studio; Neubau zweiseitig offener Autounterstand
Nutzungsart: Erst- und Zweitwohnung
Hauptmasse: siehe Planunterlagen
Bauart: Beton, Holzkonstruktion Satteldach, Ziegel/Blech rot/braun
Ort: Feutersoey, Zargeweidstrasse 1
Flurname: Büel
Parzellen-Nr.: 16
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Einsprachefrist: vom 15. August bis 13. September 2017
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Gsteig, 10. August 2017

Bauverwaltung Gsteig P. Reichenbach


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