Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Asylbereich

  21.08.2017 Kanton

Der Regierungsrat des Kantons Bern stimmt den vorgesehenen Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu. Er unterstützt die Bestrebungen des Bundesrats, administrative Zugangshürden zum Arbeitsmarkt für Personen aus dem Asylbereich abzubauen und so das inländische Potenzial auf dem Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen. Insbesondere begrüsst er, dass die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen von Asylsuchenden abgeschafft werden soll. Damit falle für die Arbeitgeber ein wichtiger Negativanreiz weg, betont der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Gewisse Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt bleiben allerdings bestehen. So erschweren die stark einschränkenden Regeln für Arbeitspraktika nach wie vor den Zugang in den ersten Arbeitsmarkt. Für die Arbeitgeber sind mehr Anreize zu schaffen, Praktika anzubieten. Schliesslich braucht es genügend Mittel für Massnahmen bei den Grundkompetenzen, der Sprachförderung und der Nachholbildung. Deshalb begrüsst es der Regierungsrat, dass die Höhe der Integrationspauschale geprüft und hoffentlich auch erhöht werden soll.

Änderung des Energiegesetzes geht an den Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Änderung des Energiegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt. Der Regierungsrat hält praktisch unverändert an seiner ursprünglichen Version fest. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage hat er einzig auf die GEAK-Pflicht für Neubauten verzichtet. Sie soll nur noch bei Handänderungen gelten. In erste Linie setzt der Kanton Bern mit der Änderung des kantonalen Energiegesetzes die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich um. So müssen beispielsweise Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selber produzieren. Wenn in schlecht gedämmten Wohnbauten die Heizung durch eine Öl- oder Gasheizung ersetzt wird, müssen zusätzliche Massnahmen getroffen werden, z.B. eine Solaranlage auf dem Dach gebaut oder die Gebäudehülle besser isoliert werden. Zudem dürfen die Gemeinden strengere Anforderungen an die Gebäudeeffizienz vorschreiben. Der Grosse Rat wird sich in der Novembersession 2017 erstmals mit der Änderung des kantonalen Energiegesetzes befassen. Die zweite Lesung ist für März 2018 vorgesehen. Das revidierte Gesetz soll im Herbst 2018 in Kraft gesetzt werden.

Parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung»
In seiner Stellungnahme an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterstützt der Regierungsrat des Kantons Bern die parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung». Er begrüsst es, dass auch allgemein gehaltene diskriminierende Äusserungen gegen Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Körpers von der heterosexuellen Norm abweichen, strafrechtlich verfolgt werden können. Allerdings erfassen die vorgeschlagenen Strafbestimmungen geschlechterbedingte Diskriminierung und Aufrufe zu Hass weiterhin nicht. Namentlich gegen Frauen gerichtete öffentliche Hass- und Gewaltaufrufe oder sonstige diskriminierende Äusserungen können nach wie vor nicht geahndet werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat, bei den gesetzlichen Bestimmungen auch das Kriterium des Geschlechts zu berücksichtigen.

Keine eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen am 26. November 2017
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am Sonntag, 26. November 2017 keine eidgenössische Volksabstimmung angesetzt hat. Der Regierungsrat hat entschieden, dass an diesem Termin auch keine kantonale Volksabstimmung stattfindet.

PD


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