AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  12.09.2017 Gsteig, Saanen, Lauenen

Gemeinde Saanen

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen»

Änderung Spezialplan «Sprungschanzen»

Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen», Änderung Speziallan «Sprungschanzen» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung liegt vom 12. September bis 13. Oktober 2017 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRI, Sekretariat auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen zu richten.

Saanen, 5. September 2017

Der Gemeinderat von Saanen


Nachträgliches Ausnahmegesuch Nr. 2017-028
Baugesuchsteller: Toni Haldi, v.d. G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Geb.- Nr.66 & 68. Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit total 10 Wohnungen und 4 Studios. Einstellhalle sowie Erweiterung Lagerraum für die Bahnhofgarage. Nutzungsübertrag der bestehenden Zweitwohnungsflächen (ZWG Art.11 Abs. 3), auf Saanen GBB Nr. 3815,3954, Dorfstrasse 68, 3778 Schönried
Ort: 3778 Schönried
Strasse/Nr.: Dorfstrasse 68
Parzellen: 3815,3954
Nutzungszone: Dorfkernzone DK7
Ausnahme: Art. 15 Abs. 4 BauR, Unterschreitung Dachneigung (35 % anstelle 40–50 %)
Einsprachefrist: vom 5. September bis 5. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Nachträgliches Ausnahmegesuch Nr. 2017-126
Baugesuchsteller: Julia Adeline Constance Onstad Ortolani, v.d. Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Kern Planung und Fend & Partner, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau Zimmer sowie Einbau von zwei Dachgiebeln, auf Saanen GBB Nr. 4457, Unterbortstrasse 12, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Unterbortstrasse 12
Parzelle: 4457
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Zweitwohnung (Erweiterung Hauptfläche gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Ausnahmen: Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 12. September bis 12. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 12. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-104
Baugesuchsteller: Anna Matti-Gfeller, Moosfangstrasse 19, 3783 Grund
Projektverfasser: Gobeli Bau, Hochund Tiefbau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anpassung und Errichtung der Entwässerung des Ökonomieteils, auf Saanen GBB Nr. 2471.01, Moosfangstrasse 19, 3783 Grund
Ort: 3783 Grund
Strasse/Nr.: Moosfangstrasse 19
Parzelle: 2471.01
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 5. September bis 5. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 5. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum

Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2015-058.001
Baugesuchsteller: Sandro Romang, Lauenenstrasse 101, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Sandro Romang, Lauenenstrasse 101, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Fassadenänderungen, interne Grundriss-Anpassungen sowie Terrain-Korrektur Ost, auf Saanen GBB Nr. 4395, Badweidlistrasse 1, 1a, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Badweidlistrasse 1, 1a Parzelle: 4395
Nutzungszone: Wohnzone W2, Verkehrsfläche
Ausnahmen:
– Art. 48 WBG, Unterschreitung Gewässerabstand
– Unterschreitung Waldabstand, KWaG/KWaV
Einsprachefrist: vom 12. September bis 12. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 12. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-119
Baugesuchsteller: Alpinzentrum Gstaad AG, Postfach 50, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gehret Design, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Teilweise Ausbau des bestehenden Lagerhauses. Einbau von beheizten Büroräumen, Dämmung der Aussenwände. Einbau Studio für Mitarbeiter im westlichen Gebäudeteil, auf Saanen GBB Nr. 6373, Rübeldorfstrasse 1a, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Rübeldorfstrasse 1a
Parzelle: 6373
Nutzungszone: Gewerbezone / Wohnund Gewerbezone
Nutzungsart: Personalwohnung/Erstwohnung Art. 7 Abs. 1 Bst a, ZWG
Ausnahmen:
– Art. 39 BauR, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 41 BauR, Unterschreitung Gewässerabstand
Einsprachefrist: vom 12. September bis 12. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 12. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-128
Baugesuchsteller: Emil Haldi-Knöri, Schönriedstrasse 58, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieben Heizanlagen AG, Burgholz 45, 3753 Oey
Bauvorhaben: Neubau Schnitzelheizung mit Fernleitung zum Wohnhaus, auf Saanen GBB Nr. 886,3957, Schönriedstrasse 58a und 58, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Schönriedstrasse 58a und 58
Parzellen: 886, 3957
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 12. September bis 12. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 12. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-121
Baugesuchsteller: Ciolina Moncler SA, Andrea Tieghi, Marktgasse 51, 3011 Bern
Projektverfasser: Küchel Architects AG, Arnd Küchel Arch. Dipl. ETH, Via Mulin 4, 7500 St. Moritz
Bauvorhaben: Ladenumbau, auf Saanen GBB Nr. 2153, Promenade 21, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Promenade 21
Parzelle: 2153
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Schutzobjekte: Erhaltenswertes Objekt
Einsprachefrist: vom 5. September bis 5. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 5. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-125
Baugesuchsteller: Daniel Welten-Reichenbach, Gsteigstrasse 161, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Daniel Welten-Reichenbach, Gsteigstrasse 161, 3783 Grund b. Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch der alten Scheune Gebäude Nr. 147b auf GBB 2501 und Abbruch und Neubau Gebäude Nr. 160b auf GBB 1804.01, Neuaufbau als Geräteunterstand, auf Saanen GBB Nr. 1804.01,2501, Gsteigstrasse 147b, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Gsteigstrasse 147b
Parzellen: 1804.01, 2501
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Art. 41 BauR, Bauabstand zu Fliessgewässer
Einsprachefrist: vom 5. September bis 5. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. September 2017

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Baugesuch
Baugesuchsteller: de Labouchere
Pierre, Seestrasse 52, 8700 Küsnacht
Projektverfasser: Hauswirth Architekten AG, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Parzellen-Nr.: 239
Adresse/Standort: Grünbühlstrasse 20, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Umbau Lagerraum zu Fitnessraum, Anbau unterirdischer Technikraum, Einbau Dusche
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht
Nutzungsart: Umbau einer Zweitwohnung
Auflage- und Einsprachefrist: 5.September–6. Oktober 2017
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinderverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Lauenen, 5. September 2017

Gemeindeverwaltung Lauenen


Gemeinde Gsteig

Bau-, Ausnahme- und Gastgewerbepublikation
Baugesuchsteller: Angelfischerverein Saanenland, Beat Kunz, Gsteigstr. 145, 3783 Grund
Projektverfasser: Kern Planung, Hinder gässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Interne Umbauarbeiten sowie Erstellen einer Aussentreppe
Masse: siehe Planunterlagen
Bauart: Beton, Holz
Dach: Satteldach, Ziegel braun
Standort: Feutersoey, hinderi Waligstrasse 2, «Huus am Arnensee», Parzelle Nr. 1397 (BR)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 12. Oktober 2017. Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher


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