AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  03.10.2017 Gemeinde, Gstaad, Gsteig, Saanen, Lauenen, Schönried

Saanen

Fakultatives Referendum

Ortspolizeireglement: Revision Artikel 35

Die Einwohnergemeinde Saanen erhebt gestützt auf Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes in Verbindung mit Art. 35 des kommunalen Ortspolizeireglements eine Hundetaxe. Die aktuelle Formulierung im Ortspolizeireglement ist nicht praxistauglich. Als Stichtag für die Festlegung der Steuerpflicht wird der 1. Januar definiert. Seit Jahren wird die Hundetaxe jedoch erst im August fällig gestellt. Das Auseinanderfallen von Stichtag und Fälligkeit führt dazu, dass die Gemeindeverwaltung regelmässig bei Hundehaltenden für bereits vorverstorbene Tiere die Hundetaxe verlangen muss. Um dies künftig zu vermeiden, sollen in der revidierten Fassung von Art. 35 des Ortspolizeireglements Stichtag und Fälligkeit vereint werden.
Der Gemeinderat unterstützte den Antrag der Sicherheitskommission und passte das Ortspolizeireglement wie folgt an:

Bestehende Formulierung:
1. In der Einwohnergemeinde Saanen gelangt das kantonale Hundegesetz zur Anwendung.
2. Sie erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am Anfang des Kalenderjahres in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter ist als sechs Monate. Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe in einer Bandbreite zwischen Fr. 100.– bis Fr. 200.–, jährlich pro Hund, in der Verordnung fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich.
3. Von der Hundetaxe befreit sind: ausgebildete Blindenführ-, Therapieund Assistenz-, Herdenschutz-, Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Flächensuch- und Gebirgsflächensuchhunde. Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der Nachweis hat jährlich zu erfolgen. Weiter sind von der Hundetaxe befreit, Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden und solche, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Neufassung:
Abs.1

Die Einwohnergemeinde Saanen erhebt eine Hundetaxe. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August des Kalenderjahres in der Gemeinde Saanen angemeldet sind und deren Hunde zu diesem Zeitpunkt älter als 6 Monate sind. Die Steuer wird am 1. August fällig.

Abs. 2
Der Gemeinderat legt die Höhe der Hundetaxe in der Ortspolizeiverordnung fest. Die Steuer beträgt zwischen Fr. 100.– und Fr. 500.–.

Abs. 3
Von der Hundetaxe befreit sind ausgebildete Blindenführ-, Therapieund Assistenz-, Herdenschutz-, Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Flächensuch- und Gebirgsflächensuchhunde. Die Befreiung erfolgt ausschliesslich sofern die Spezialausbildung des Hundes sowie dessen Einsatz im entsprechenden Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden.

Abs. 4
Ebenfalls von der Hundetaxe befreit sind Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden und solche Hunde, für die im gleichen Kalenderjahr bereits in einer anderen Gemeinde eine Hundetaxe entrichtet wurde.

Abs. 5
Der Nachweis über die Befreiung von der Hundetaxe obliegt der Hundehalterin oder dem Hundehalter und hat jährlich zu erfolgen.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 34, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 3.12.1999. Die Akten liegen vom 3. Oktober bis 2. November 2017 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. Mit 150 Unterschriften kann demnach verlangt werden, dass das Geschäft einer kommenden Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Der Gemeinderat von Saanen


Baugesuch Nr. 2017-115

Baugesuchsteller:
MFI Generalunternehmung AG Luzern, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude, auf Saanen GBB Nr. 6769, Baumerliweg 9, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Baumerliweg 9
Parzelle: 6769
Nutzungszone: Wohnzone W2 70%
Einsprachefrist: vom 26. September bis 26. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 26. September 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-117

Baugesuchsteller:
Ferdinand Bergmann, Abländschenstrasse 39, 1657 Abländschen
Projektverfasser: Gobeli Alexander, Baugeschäft, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus, Deponie Aushub und Umleitung Zufahrten, auf Saanen GBB Nr. 1, Abländschenstrasse 41, 1657 Abländschen
Ort: 1657 Abländschen
Strasse/Nr.: Abländschenstrasse 41
Parzelle: 1
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 3. Oktober 2017 bis 2. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 3. Oktober 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-131

Baugesuchsteller: Take-Off Balloon AG, c/o Thoenen Bauunternehmung AG, Sportzentrumstr. 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gehret Design, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Erstellen eines Gastanks mit Zapfsäule für das Befüllen von Behältern für die Ballonfahrt, auf Saanen GBB Nr. 1071, Gsteigstr. 150a, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Gsteigstrasse 150a
Parzelle: 1071
Nutzungszone: Gewerbe-/Lagerzone GL
Einsprachefrist: vom 26. September bis 26. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 26. September 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2017-135

Baugesuchsteller: Rudolf von Siebenthal, Fureweg 1, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau, Hochund Tiefbau, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Teilabbruch der bestehenden Remise; Stall und Erweiterung; Neubau der Scheune, bestehende Stallbar bleibt bestehend resp. angepasst, auf Saanen GBB Nr. 1120.01, Fureweg 1a, 3783 Grund b. Gstaad
Ort: 3783 Grund b. Gstaad
Strasse/Nr.: Fureweg 1a
Parzelle: 1120.01
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Einsprachefrist: vom 26. September bis 26. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 26. September 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-108

Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, v.d. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Einfamilien-Chalets mit Einlegerwohnung, Neubau eines Einfamilien-Chalet mit Einlegerwohnung, Fahrzeugunterstand und Holzlager, auf Saanen GBB Nr. 1604, Oeystrasse 10, 3792 Saanen
Ort: 3792 Saanen
Strasse/Nr.: Oeystrasse 10
Parzelle: 1604
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zweitwohnung (Erweiterung Hauptfläche gestützt auf Art. 11, Abs. 3 ZWG)
Schutzobjekte: erhaltenswertes Objekt
Ausnahmen:
– Art. 24 RPG, nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb Bauzone
– Art. 41 BauR, Unterschreitung Bauabstand entlang von Fliessgewässern
– Art. 30 BauR, Nichteinhalten der Gebäudeproportionen
Einsprachefrist: vom 3. Oktober bis 2. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 3. Oktober 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2017-129

Baugesuchsteller: Maransedi SA, chemin de la Gabiule 24, 1245 Collonge-Bellerive
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, Postfach 83, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau, Erweiterung des Wohnhauses (zwei neue Giebel) und Anbau eines Autounterstandes, auf Saanen GBB Nr. 440, Grubenstr. 9, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Grubenstrasse 9
Parzelle: 440
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zweitwohnung (Erweiterung Hauptfläche gestützt auf Art. 11, Abs. 3 Zweitwohnungsgesetz)
Ausnahme: Art. 24 RPG, nicht landwirtschaftliche Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 39 BauR, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 26. September bis 26. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 26. September 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum Baugesuch Nr. 2014-005.002

Baugesuchsteller:
Bissen AG, p/A Gerax SA, Huus am Bach, Gschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anzahl Wohnungen von 20 Wohnungen auf 17 Wohnungen reduziert, zusätzlich 2 Kamine im Haus C, auf Saanen GBB Nr. 2485, Bodestrasse 2, 4, 6, 8, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Bodestrasse 2, 4, 6, 8
Parzelle: 2485
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70%
Einsprachefrist: vom 26. September bis 26. Oktober 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 26. September 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD zum Baugesuch Nr. 2014-005.003

Baugesuchsteller:
Bissen AG, p/A Gerax SA, Huus am Bach, Gschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Projektänderung umfasst im Wesentlichen: zusätzliche Aussenparkplätze für Besucher, auf Saanen GBB Nr. 2485, Bodestrasse 2, 4, 6, 8, 3780 Gstaad
Ort: 3780 Gstaad
Strasse/Nr.: Bodestrasse 2, 4, 6, 8
Parzelle: 2485
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70 %
Einsprachefrist: vom 3. Oktober bis 2. November 2017
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 3. Oktober 2017
Einwohnergemeinde Saanen/Bauverwaltung


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