Betriebsbeiträge 2019–2022 für die BDG

  28.08.2018 Zweisimmen

Am 5. Dezember 2008 hat die Gemeindeversammlung Zweisimmen einen Verpflichtungskredit von Fr. 1 489 389.– für das Konzept Konzentration der Bergbahnen Destination Gstaad AG über die Jahre 2009 bis 2018 genehmigt. Schon mit damaliger Kreditsprechung war absehbar und wurde auch so kommuniziert, dass die Bergbahnen nach 2018 weiterhin auf Beiträge der öffentlichen Hand angewiesen sein werden.

In den geführten Diskussionen und Beratung über weitere Beiträge hat der Gemeinderat von Zweisimmen eine Weiterführung von Betriebsbeiträgen an die BDG AG grundsätzlich nicht hinterfragt. Im Januar 2018 genehmigte der Gemeinderat nach Verhandlungen einen für die Jahre 2019 bis 2020 befristet wiederkehrenden Betriebsbeitrag von Fr. 200 000.– pro Jahr. Ein von der BDG AG beantragter zusätzlicher Betriebsbeitrag von Fr. 120 000.– pro Jahr für 2019 bis 2022 wurde abhängig gemacht von entsprechenden Zusatzleistungen.

Mit der im November 2017 erstmals vorgestellten Angebotsentwicklung «Inszenierung Rinderberg» sowie den erweiterten Bahnbetriebszeiten während der Sommersaison hat der Gemeinderat eine wesentliche Leistungssteigerung insbesondere auch für den Rinderberg erkannt.

Der Gemeinderat ist daher zur Überzeugung gelangt, dass eine Beitragserhöhung auf Fr. 320 000.– pro Jahr, befristet auf die Jahre ab 2019 bis 2022, gerechtfertigt ist. Die Betriebsbeiträge mit den Leistungen werden in einer entsprechenden Leistungsvereinbarung festgehalten.

An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018 sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Weiterführung der Betriebsbeiträge entscheiden.

GEMEINDERAT ZWEISIMMEN


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