Rückzahlungen im «Fall PostAuto» betreffen auch Saanen und Gsteig

  05.10.2018 Wirtschaft

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV- Direktoren (KöV) und die Post haben sich auf die Höhe und die Abwicklung der Rückerstattungen im «Fall PostAuto» verständigt. Auch die Gemeinden Saanen und Gsteig werden Rückzahlungen erhalten.

In Revisionsbericht vom Februar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG zwischen 2007 und 2015 im subventionierten regionalen Personenverkehr (RPV) Gewinne rechtswidrig in andere Geschäftsbereiche umgebucht hatte. Entsprechend bezog PostAuto von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen. Dazu kommen nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr, zu viel bezogene Abgeltungen in den Jahren 2016 bis 2018 sowie die gesetzlichen Zinszahlungen, sodass eine Gesamtsumme von Fr. 188,1 Millionen an Bund, Kantone und Gemeinden zurückgezahlt werden muss.

In dieser Rechnung sind die rechtswidrigen Zahlungen vor 2007 nicht einberechnet. Diese sind juristisch gesehen inzwischen verjährt, doch die Post hat sich entschieden, trotz Verjährung eine freiwillige Lösung zu suchen.

Rückerstattungsprozess
Im März 2018 beschlossen das BAV und die KöV ein gemeinsames Vorgehen für den Rückerstattungsprozess. Gemäss Pressemitteilung wurden die Umbuchungen und die Herleitung der Rückerstattungsbeträge inklusive der Zuteilung auf die einzelnen Besteller aufgearbeitet und überprüft. Zur Rückerstattung dieser Beträge haben das BAV, die KöV und PostAuto am 21. September 2018 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Definitiv in Kraft tritt sie, wenn bis am 14. Dezember 2018 mindestens 18 Kantone und der Bund mit der Post eine individuelle Vereinbarung zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung unterzeichnen.

Auf diese 18 Kantone muss ein Rückerstattungsvolumen von mindestens Fr. 50 Millionen entfallen.

Die Rückerstattungssumme geht je rund zur Hälfe an den Bund und die Kantone bzw. Gemeinden. Die Rückerstattung an die Gemeinden erfolgt durch die Kantone.

Auch Saanen und Gsteig betroffen

Im Bereich der Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr waren neben dem Bund 13 Kantone sowie über 100 Gemeinden betroffen. Sie bestellten direkt Verkehrsleistungen bei Post-Auto. Hier beläuft sich die Rückerstattung auf Fr. 16,6 Millionen.

In der vom BAV veröffentlichten Tabelle mit den Rückerstattungsbeiträgen wird ersichtlich, dass Gsteig Fr. 208,20 und Saanen Fr. 23 177,25 zugutekommen.

Auf Anfrage meint Gemeindepräsident Toni von Grünigen zum «Fall Post-Auto» und den Rückzahlungen: «Die PostAuto Schweiz AG hatte kein Recht auf das Geld, so ist es nur recht, wenn die Beträge zurückgezahlt werden müssen.» Über das weitere Vorgehen wurden in der Gemeinde Saanen noch keine Beschlüsse gefällt. Klar ist: «Das Geld fliesst wieder in die Kasse zurück, wo es hergekommen ist.»

PD/KERSTIN BÜTSCHI


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