Abstimmung zur Heiratsstrafe ist ungültig

  12.04.2019 Saanenland

Das Bundesgericht hat einen historischen Entscheid gefällt: Es hat die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aufgehoben.

Zum ersten Mal in der Geschichte hat das Bundesgericht eine nationale Abstimmung für ungültig erklärt. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates hätten die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt, begründet das oberste Schweizer Gericht seinen historischen Entscheid. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.

Fehlerhaft informiert
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger seien im Vorfeld der Abstimmung in mehreren Punkten fehler- und lückenhaft informiert gewesen. «Zunächst hatten sie keine Kenntnis darüber, dass die genannte Zahl von 80’000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren auf einer Schätzung beruhte.» Diese Zahl sei denn auch nie in Frage gestellt worden, weder in den verschiedenen offiziellen Medienmitteilungen des Bundesrates oder des Parlaments noch in den parlamentarischen Debatten oder in den Medien anlässlich der öffentlichen Diskussion vor der Abstimmung. Die Stimmbürger hätten sich auf jeden Fall nicht vorstellen können, dass allenfalls über fünfmal mehr Zweiverdiener-Ehepaare von der «Heiratsstrafe» betroffen wären als die angekündigten 80’000. Weiter sei die Stimmbevölkerung nie darüber informiert worden, dass die Eidgenossenschaft über keine Statistiken zur Zahl der von der «Heiratsstrafe» betroffenen verheirateten Zweiverdiener verfüge. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf objektive und transparente Information sei verletzt worden. «Die festgestellten Unregelmässigkeiten waren geeignet, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen», schreibt das Bundesgericht. Ob es zu einer zweiten Abstimmung kommt, ist noch unklar, der Bundesrat hat sich zum Bundesgerichtsentscheid noch nicht geäussert.

Knapp abgelehnt
Die CVP-Initiative wurde damals mit 50,8% äusserst knapp abgelehnt. In der Mehrheit der Kantone (16,5) wurde die Initiative angenommen, sie scheiterte jedoch am Volksmehr. Im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen wurde die Initiative mit 52,2% angenommen, abglehnt wurde sie in den drei Gemeinden Saanen, Gsteig und Zweisimmen.

ANITA MOSER/PD


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