Was machen, wenn der Güllekasten voll ist?

  05.04.2019 Landwirtschaft, Saanenland

Der Frühling naht, die Güllekästen sind voll. Da und dort droht die Jauche zu überlaufen. Wenn es das Wetter und die dicke Schneedecke nicht zulassen, braucht es Alternativen, damit das nicht geschieht.

BLANCA BURRI
Wir beobachten es jeden Frühling: Die Güllegruben sind voll, aber die Böden zu nass, um die Jauche auszuführen. Manchmal, wie jetzt gerade, kommt eine dicke Schneedecke dazu, dann ist ans Güllen gar nicht zu denken. «Das Problem der übervollen Güllegruben kommt natürlich immer wieder vor und das aus unterschiedlichen Gründen», hält Martin Jutzeler vom Amt für Landwirtschaft und Natur fest. Er wirkt im Inforama Hondrich als Berater.

Vielfältige Gründe für volle Gruben
Manchmal kommt es vor, dass im Herbst nicht mehr Gülle ausgebracht werden kann und die Gruben Anfang Winter bereits teilweise voll sind. Ein anderes Szenario ist, dass der Winter länger ist, als erwartet. Dann braucht es für den Kot der Tiere mehr Raum als vorhanden und bewilligt ist. Natürlich gibt es auch Gruben, die eher zu knapp bemessen, aber gesetzlich toleriert sind. Martin Jutzeler hält aber auch fest, dass es Güllekästen gibt, die aktuell zu knapp bemessen und erweitert werden müssten. Teilweise macht auch das Wetter einen Strich durch die Güllenrechnung. Wenn es oft regnet, kann das Regenwasser in die Gruben laufen und sie zusätzlich füllen. Was es auch immer wieder gibt: Es sind mehr Tiere während längerer Zeit im Stall als vorgesehen und üblich.

Güllegrubenraum mieten als Lösung
Der Landwirtschaftsberater kennt verschiedene Ansätze, wie das Problem gelöst werden könnte: «Die Landwirte können die Gülle an einen eigenen anderen Standort führen, wenn es dort noch Lagerkapazität gibt.» Damit meint er, dass die Landwirte, welche über mehrere Stallungen mit Güllegruben verfügen, diese überprüfen, ob es noch Kapazität für Jauche gibt. Wenn ja, kann die Bschütti von der vollen Grube mit dem Güllenfass dorthin gebracht werden. «Das geht natürlich nur, wenn dieser Standort während des Winters auch erreichbar ist», sagt der Fachmann. Jutzeler sieht als Möglichkeit auch die Miete von Güllelagerraum bei einem anderen Landwirt, der zu viel Lagerkapazität hat. Jutzeler: «Miete von Güllelagerraum kostet natürlich etwas.» Er empfiehlt eine mündliche, und wenn nötig, eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter. Mietverträge sind auf der Website des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) in der Rubrik «Formulare/Merkblätter» aufgeschaltet. Mietrichtwerte sind beim Inforama vorhanden.

Wer das Thema vertiefen möchte, kann sich die Merkblätter, die vom AWA bereitgestellt werden, zu Gemüte führen. Sie können online heruntergeladen und ausgedruckt werden. «Ein wichtiges und taugliches Merkblatt ist dasjenige für den Umgang mit Hofdünger, Kompost und das Lagern oder Zwischenlagern von Mist», weiss der Berater.

Hinweise der Bevölkerung
Was soll die Bevölkerung tun, wenn sie beim Nachbarn oder auf dem Spaziergang einen Bschüttikasten entdeckt, der überläuft? Martin Jutzeler: «Das ist immer ein schwieriges Thema.» Aus der Sicht der Betriebsberatung wäre es sinnvoll, wenn sich die Leute direkt an die Landwirte wenden würden. «Das ist allerdings höchst schwierig, weil sie diese ja meistens nicht kennen.»

Selbstverständlich könnten sich die Leute auch bei der Gemeindeverwaltung melden und ihnen ihre Beobachtungen melden, meint Jutzeler. «Die Aufgabe der Verwaltung wäre dann, die ‹fehlbaren› Landwirte zu kontaktieren und sie auf die Beobachtungen hinzuweisen und allenfalls Massnahmen zu verlangen.»

Eine letzte, aber wohl die drastischste Massnahme ist, sich an die Polizei zu wenden und dort Anzeige zu erstatten. «Die Polizei ist dann verpflichtet, der Sache nachzugehen und zu überprüfen, ob ein Delikttatbestand besteht.»

Letzte Woche war es sonnig und warm, einige Wiesen im Talboden waren bereits schneefrei. Diese Gelegenheit haben einige Landwirte genutzt, die Bschütti aufs Feld zu bringen und somit die Lage etwas zu entschärfen. Momentan verschwindet das Saanenland aber wieder unter einen weissen Schneedecke. Wie lange sie anhält ist offen – wann das nächstemal gegüllt werden kann, auch.


Merkblätter:
https://www.bve.be.ch/bve/de/index/direktion/ organisation/awa/formulare_bewilligungen/liegenschaftsentwaesserung.html


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