Zank um den Ahornbaum

  05.07.2019 Gstaad

Der grosse, alte Ahornbaum im Mattengässli soll gefällt werden. Verschiedene Anwohner wehren sich.

ANITA MOSER
Am Mittwoch morgen sollte der grosse, alte Ahornbaum im Mattengässli gefällt werden. Anwohner haben es verhindert und machen nun mobil gegen die Abholzung. Sie sprechen von einer hinterlistigen Aktion. Der Baum gehöre zum Mattengässli, er sei das Wahrzeichen vom Mattengässli. Die Emotionen gehen hoch, die Grundeigentümerin bekommt Telefonanrufe.

Gefällt werden soll der Baum im Zusammenhang mit dem Neubau der Egglibahn respektive im Rahmen der Linienführung der Stromleitung. Er verstehe, dass die Anwohnerschaft am Baum hänge, sagt Heinz Brand, Verwaltungsratspräsident der BDG AG. «Aber aus Sicherheitsgründen müssen wir ihn fällen.» Auf Wunsch von verschiedenen Anwohnern verlege man die Stromleitung innerhalb eines bestimmten Perimeters in den Boden, erklärt Heinz Brand. Bei der Transformerstation von der BKW – in unmittelbarer Nähe des alten Ahornbaumes – wird die Leitung auf die bestehende Oberleitung zurückgeführt. Die BKW habe verlangt, dass der Baum, oder zumindest ein Teil davon, aus Sicherheitsgründen gefällt werde. Die im Perimeter betroffenen Anwohner seien über die Verlegung der Leitung vorschriftsgemäss informiert worden, sie hätten auch alle unterschrieben. Dass der Ahornbaum gefällt werde, habe man aber nicht an die grosse Glocke gehängt, gibt Heinz Brand zu. «Es gibt keine Pflicht, Anwohner darüber zu informieren, wenn ein Baum auf einem privaten Grundstück gefällt wird», erklärt er. «Die Grundeigentümerin hat schriftlich ihr Einverständnis gegeben, mehr braucht es nicht.»

Nicht schützenswert
Grundeigentümerin Marianne Bach bestätigt dies. «Der Baum ist nicht so gesund, wie er aufgrund seiner grünen Krone aussieht. Er ist alt, krank und er steht zu nahe an der Strasse», betont sie. Die Rechtslage ist eindeutig: Passiert ein Unfall, wird jemand von einem herunterfallenden Ast verletzt oder gar getötet, haftet sie als Eigentümerin. Deshalb wurde die Krone vor ein paar Jahren mit kreuz und quer gezogenen Drahtseilen gesichert, damit er bei grosser Schneelast nicht auseinanderfällt, wie ein Förster auf Anfrage bestätigt. Und anders als im Wald, wo die zu fällenden Bäume vom Förster angezeichnet werden, können einzelne Bäume auf privatem Grundbesitz ohne Bewilligung gefällt werden – sofern sie nicht geschützt sind. Der Ahornbaum im Mattengässli ist nicht im Inventar der geschützten Bäume aufgeführt. Gemäss Auskunft von der Bauverwaltung Saanen gibt es auf Gemeindegebiet zwei geschützte Bäume – einer bei Bachs «Chehr» und der andere in der Gmündten-Vorschess.

Ersatzbaum wird gepflanzt
Marianne Bach wird wie vom Kanton verlangt auf ihrem Grundstück einen Ersatzbaum pflanzen – mit einem vorschriftsgemässen Sicherheitsabstand zur Strasse und zu den Nachbarsgrundstücken.

«Im Moment machen wir in Bezug auf den Baum gar nichts», sagt Heinz Brand. Der Ball liege nun bei den Bewilligungsbehörden. An der Verlegung der Stromleitung werde jedoch weitergearbeitet. «Der Zeitplan muss eingehalten werden, sonst fährt die Egglibahn im Winter nicht», so Heinz Brand.


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