Wahlbeschwerde Gemeinderatspräsidentin

  06.03.2020 Zweisimmen

Am 26. November 2019 ist gegen die Wahl der Gemeindepräsidentin vom 17. November 2019 Beschwerde an den Regierungsstatthalter eingereicht worden. Die Beschwerde war weniger gegen das Wahlresultat an sich gerichtet, als gegen die sogenannten Vorbereitungshandlungen, insbesondere eine angebliche Bevorzugung der Kandidatin durch Beilage einer Wahlpropaganda bei Zustellung der offiziellen Wahlunterlagen.

Auf Gesuch des Gemeinderates hin und nach einer gemeinsamen Instruktionsverhandlung hat der Regierungsstatthalter der Beschwerde mit Zwischenentscheid vom 20. Dezember 2029 die aufschiebende Wirkung entzogen, sodass Frau Beatrice Zeller ihr Amt als Gemeinderatspräsidentin per 1. Januar 2020 antreten konnte.

Mit Entscheid vom 29. Januar 2020 stellt der Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen fest, dass der Gemeinde Zweisimmen in Bezug auf die Wahlpublikationen und Vorbereitungshandlungen zur Wahl keine Pflichtverletzungen und/oder Ungleichbehandlungen zur Last gelegt werden können. Die Beschwerde erweist sich somit als unbegründet und wird abgewiesen.

Parkplatzbewirtschaftung
Basierend auf den bisherigen Erfahrungen nach rund zwei Monaten seit Einführung der Parkplatzbewirtschaftung hat der Gemeinderat einige Anpassungen vorgenommen:
– Bei Schlachtviehmärkten und Punktierungen sind die Parkplätze bei der Simmental Arena gesperrt.
– Als Einsatzfahrzeuge gekennzeichnete Fahrzeuge (Feuerwehr, Zivilschutz, Gemeinde, Militär etc.) unterstehen nicht der Gebührenpflicht.
– Jahres- und Monatskarten gelten auf allen Parkplätzen östlich des Bahnhofs, inkl. Simmental Arena. Auf dem Parkplatz Wydematte sind die Jahreskarten nach wie vor nicht gültig.

Beitrag an Unterhalt Papyrus-Hunter
Der Hunterverein Obersimmental gelangt an die obersimmentalischen Gemeinden bezüglich einer finanziellen Unterstützung von insgesamt Fr. 20’000.– für umfangreiche Arbeiten am Papyrus-Hunter. Im Wissen, dass der Hunter ohne eine aufwendige Triebwerksrevision nicht mehr geflogen werden darf, genehmigt der Gemeinderat unter Vorbehalt, dass alle Gemeinden zustimmen, einmalig einen Beitrag von Fr. 7578.–. URS MATHYS


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