Kulanter Umgang mit Abo-Kunden

  12.05.2020 Coronavirus

Dienstleistungen, die via Abonnements eingekauft worden sind und während des Lockdowns nicht genutzt werden konnten, verfallen in der Regel nicht oder zumindest nicht ganz. Die Anbieter lassen sich etwas einfallen, um ihrer Kundschaft engegenzukommen. 

KEREM S. MAURER
Ob im Sportzentrum, in der Ludothek oder beim Fitness: Viele nutzen für ihre regelmässigen Tätigkeiten ein Abonnement. Die Gründe dafür sind mannigfaltig: Einerseits kommt es günstiger, anstatt jedesmal den Einzelpreis zu bezahlen, andererseits hilft es, den «inneren Sauhund» zu überwinden. Schliesslich liegt die Kraft oder der Nutzen in der Regelmässigkeit – gerade, wenn es um Fitness geht. Seit dem 16. März ging jedoch vieles nicht mehr. Der coronabedingte Lockdown setzte mancher Regelmässigkeit ein jähes Ende. Was passiert jetzt mit den Abonnements und wie gehen die Anbieter diesbezüglich mit ihrer Kundschaft um? Der Lockdown begann am 16. März und dauerte bis zum 11. Mai, also ganze neun Wochen.

«Geschenkt» wird höchstens die Hälfte
Die Ludothek Saanenland geht auf den ersten Blick einfach und pragmatisch an diese Fragen heran: «Wir schenken unseren Abokunden einen Monat, das heisst, wir verlängern die laufenden Abos um einen Monat», teilt Anita Huwiler von der Ludothek Saanenland auf Anfrage mit. Zusätzlich öffnet die Ludothek während der Sommerferien in diesem Jahr drei Mal anstatt normalerweise nur einem Mal. «Geschenkt» wird den Kunden folglich ein Monat. Der zweite Lockdown-Monat geht zulasten der Kunden und Kundinnen. Ähnliches gilt für die Abokundschaft des Bewegungsraums Saanen. «Bei Jahres- und Halbjahresabos wird ein Teil der Zeit der Corona-Krise auf die Gültigkeit des Abos dazugerechnet, sprich angehängt», schreibt Sandra Grundisch, Inhaberin des Bewegungsraums Saanen. Auch in diesem Fall wird den Kunden nicht die gesamte Zeit des Lockdowns vergütet. Grundisch weist allerdings darauf hin, dass ihre Zehnerabos ein ganzes Jahr gültig seien. «Das ist für diese Branche nicht üblich und somit sehr kulant.» Auf die Sommerpause würde dieses Jahr gänzlich verzichtet und der Betrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen, so Grundisch. Damit ihre Kundinnen und Kunden sich auch während des Lockdowns angeleitet bewegen konnten, wurden den Teilnehmenden der verschiedenen Sparten jede Woche ein Videotrailer per Link gesendet. Diese seien bei der Kundschaft gut angekommen. In den nächsten Tagen sollen die Kundinnen und Kunden des Bewegungsraums Saanen brieflich über die nächsten Schritte informiert werden.

Ist geteiltes Leid halbes Leid?
«Zusammen meistern wir die Krise – unter diesem Motto wollen wir unseren Kundinen und Kunden entgegenkommen und zählen dabei auch auf deren Mithilfe», teilt die Geschäftsleitung Sportzentrum Gstaad auf Anfrage mit. Den Abokundinnen und -kunden des Sportzentrums werde ab dem 16. März bis zur Wiedereröffnung eine Aboverlängerung um die Hälfte der Zeit gewährt, wobei es keine Barauszahlungen von Gutschriften geben soll. Der Kundschaft wird nur die Hälfte des Lockdowns angerechnet. Man hoffe, dass die Entscheide und Abläufe, welche situationsbedingt getroffen werden müssen, von der Kundschaft verstanden und akzeptiert werden, so die Geschäftsleitung. Man sei bemüht, möglichst alle Bereiche so schnell als möglich und vor allem wie gewohnt wieder zu eröffnen. Um den Kundinnen und Kunden die Wartezeit während der Schliessung zu überbrücken, standen und stehen noch diverse Trainingsvideos auf der Webseite sowie auf den entsprechenden Social-Media-Kanälen zur Verfügung. Die Geschäftsleitung des Sportzentrums weist darauf hin, dass es täglich Änderungen und neue Vorgaben gebe, weshalb sie auf die Flexibilität und Solidarität von allen angewiesen sei.

Änderungen vorbehalten
Bei diesen Beispielen wird vor allem eines deutlich: Die Abokundinnen und -kunden müssen für einen Teil des Lockdowns selber aufkommen. In anderen Branchen, wie beispielsweise bei den Coiffeuren, werden Einnahmeausfälle dagegen nicht auf die Kundschaft abgewälzt. Alle Angaben zum Umgang mit Inhaberinnen und Inhabern von Abos können aufgrund von täglichen Anpassungen und neuen Vorgaben kurzfristig wieder geändert werden und sind nur unter Vorbehalt gültig. Dies zu wissen ist wichtig und muss an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt werden. Denn seit Covid-19 unser Alltag prägt, ist kaum noch etwas so, wie es vorher war, und die Gültigkeit von Informationen ist dramatisch gesunken – wie die Gültigkeitsdauer der Abonnements.


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