Sämtliche Vorlagen angenommen

  03.06.2020 Lauenen

Wegen der Corona-Krise fand in Lauenen anstatt der Gemeindeversammlung zum ersten Mal eine briefliche Abstimmung statt. Die Stimmberechtigten haben mit einer Stimmbeteiligung von rund 28 Prozent sämtlichen Vorlagen zugestimmt.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage mit dem Coronavirus hat anstelle der am 29. Mai 2020 vorgesehenen Gemeindeversammlung eine briefliche Abstimmung stattgefunden. Auf Ersuchen des Gemeinderats hat das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen der Durchführung eines Urnengangs mit brieflicher Stimmabgabe gemäss Gemeindegesetz Art. 12 Abs. 3 zugestimmt.

Positive Jahresrechnung
Einstimmig wurde die Jahresrechnung, welche bei einem Ertrag von gut 4,6 Millionen Franken und einem Aufwand von rund 4,3 Millionen Franken mit einem Gewinn von knapp 327’000 Franken abschliesst, genehmigt. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt knapp 400’000 Franken. Die Steuereinnahmen liegen gut 400’000 (16,3 %) über dem Budget.

Kredit für Planungsarbeiten für Alterswohnungen bewilligt
Mit drei Gegenstimmen hat der Souverän einen Verpflichtungskredit über 128’000 Franken für die Planungsarbeiten für altersgerechte Wohnungen in Lauenen genehmigt. Im April 2012 fand ein Informationsund Diskussionsabend zum Thema «Ältere Menschen in der Gemeinde Lauenen» statt. Dabei kam das Bedürfnis nach betreuten altersgerechten Wohnungen zum Ausdruck. Aus diesem Grund hat die Gemeinde im selben Jahre eine Umfrage unter den über 60-jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern von Lauenen durchgeführt. 90 Prozent der teilnehmenden Personen haben damals angegeben, dass sie den Bau von Alterswohnungen als sinnvoll erachten. Aufgrund dieser Umfrage und des Informations- und Diskussionsabends im April 2012 wurde am Informationsanlass «Alterswohnungen» vom 25. Februar 2013 entschieden, eine nichtständige Kommission zu gründen, welche dieses Thema vertieft abklärt. In dieser Kommission vertreten sind der Kirchgemeinderat Lauenen, der Stiftungsrat Altersheim Sunnebühl und der Gemeinderat. Dieser hat der nichtständigen Kommission den Auftrag erteilt, ein Grobkonzept als Basis für das Vorprojekt zu erstellen, einen geeigneten Standort zu finden, Planungsofferten beim Architekten einzuholen sowie Abklärungen bezüglich Trägerschaft vorzunehmen.

Da sich der Platz neben dem Altersheim Sunnebühl bei der Pfrundscheune als idealer Standort erwies, wurde in einem ersten Schritt die betroffene Parzelle an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 31. Januar 2014 in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZÖN) umgezont. Dagegen wurde Beschwerde geführt, was das Projekt um vier Jahre verzögert hat. Nachdem das Bundesgericht 2018 letztinstanzlich die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen hatte, hat die nichtständige Kommission Alterswohnen ihre Arbeit wieder aufgenommen. Dabei geht es unter anderem um die Dimensionierung und Gestaltung des Wohnhauses, die Prüfung und Gründung der Trägerschaft sowie das Einholen von Kostenschätzungen und die Planung der Finanzierung.

Bis zur Gründung der Trägerschaft rechnet die Kommission mit einem Finanzierungsbedarf von 128’000 Franken. Sobald eine Trägerschaft gegründet ist, wird sich diese um die weitere Finanzierung des Projekts kümmern. Mit der Genehmigung des Verpflichtungskredites kann die nichtständige Kommission Alterswohnen die notwendigen Planungsarbeiten ausführen.

Gemeindebeitrag an Ausbau und teilweisen Neubau Blatterliweg
Mit 150 Ja- gegen 9 Nein-Stimmen haben die Stimmberechtigten den Verpflichtungskredit über 136’500 Franken zuhanden der Weggenossenschaft Blatterli-Trüttli für den Ausbau und teilweisen Neubau des Blatterliweges gesprochen. Die Baubewilligung wurde mit dem Gesamtbauentscheid im April 2020 erteilt, mit den Arbeiten soll diesen Herbst begonnen werden.

PD/ANITA MOSER
http://www.lauenen.ch


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