10 Jahre später – noch kein Ende in Sicht

  10.07.2020 Saanen, Saanenland

Heute vor zehn Jahren wütete im Rübeldorf Saanen ein Jahrhundertunwetter. Es entstand hoher Sachschaden. Gebäude, Strassen, Infrastrukturen und das Gerinne des Chalberhönibachs wurden in Mitleidenschaft gezogen. Doch mit den geplanten Schutzmassnahmen geht es kaum vorwärts.

KEREM S. MAURER
Die Gebäudeversicherung stellte über 100 Schäden fest und bezifferte damals in einer ersten Schätzung die Schadenssumme auf rund vier Millionen Franken (wir haben darüber berichtet). Im Anschluss an das Unwetter wurden Wiederherstellungsmassnahmen geplant. «Damals wurde viel gesagt, was alles gemacht werde, doch davon ist bislang praktisch nichts umgesetzt worden», bemängelt Beat Mösching, Mösching Küchenbau AG Saanen, der das Unwetter damals hautnah miterlebe. Man erinnert sich noch gut an den drei Tonnen schweren Findling, der in Möschings Küchenbaufirma gespült oder an den Fussballplatz, der kurz nach seiner Einweihung von den Wassermassen vernichtet wurde.

Mühlen mahlen langsam
Im Rahmen einer ersten Ausbauetappe wurde gemäss Klaus Mösching, Präsident der Schwellenkorporation Saanen, im Chalberönibach oberhalb des Kegelbereichs ein Geschiebesammler erstellt. Kosten: 1,85 Millionen Franken. Als Wiederherstellungsmassnahme wurde ausserdem das Gerinne des Chalberhönibachs wieder hergestellt, allerdings nur provisorisch. Fünf Jahre nach dem Unwetter lag der Wasserbauplan «Hochwasserschutz Rübeldorf, 2. Ausbauetappe» von Mitte April bis Mitte Mai 2015 öffentlich auf, worauf zwei geringfügige Projektänderungen vorgenommen werden mussten. Nämlich eine Terrainanpassung zur Gewährleistung der landwirtschaftlichen Zufahrt innerhalb einer bestimmten Parzelle (öffentliche Auflage bis Mitte Januar 2016). Ausserdem mussten bei einigen Parzellen Anpassungen beim mobilen Wehr und dem Materialdepot vorgenommen sowie linksufrig bei einer Parzelle das Leitwerk verschoben werden. Bis auch diese öffentliche Auflage verstrichen war, schrieb man den 18. April 2017.

Einsprache verhindert das Vorwärtskommen
Am 21. Juni 2018 genehmigte das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) den Wasserbauplan, der von den Stimmberechtigten der Schwellenkorporation mitsamt den erwähnten geringfügigen Anpassungen gutgeheissen wurde. Einen Monat später, nämlich am 25. Juli 2018, ging bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVD) eine Beschwerde gegen den Gesamtentscheid ein, worauf die BVD am 20. Dezember 2018 den Gesamtentscheid des TBA aufgehoben hat. Dies bedeutete eine weitere Verzögerung des Bauvorhabens in Sachen Hochwasserschutz im Rübeldorf. Gemäss Entscheid des BVD muss der Wasserbauplan im Punkt Landerwerbsplan ergänzt und erneut öffentlich aufgelegt werden. Der Vorstand der Schwellenkorporation Saanen hat den nun vorliegenden Landerwerbsplan am 15. April dieses Jahres beschlossen. «Daran, dass die Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt werden, ändert sich nichts. Es dauert einfach länger», kommentiert der Präsident der Schwellenkorporation vor der Versammlung und Beat Mösching meint: «Offenbar ist die Wiese eines Einzelnen wichtiger, als die Sicherheit des ganzen Quartiers.»

Informationsanlass zehn Jahre danach
Am Mittwochabend fand im Landhaus Saanen ein weiterer Informationsanlass zum Thema «Hochwasserschutz Rübeldorf, 2. Ausbauetappe Wasserbauplan Ausbau Chalberhönibach – Geringfügige Anpassung Wasserbauplan» statt. Elf Betroffene besuchten die Infoveranstaltung der Schwellenkorporation mit Präsident Klaus Mösching, Sekretär Daniel Bütschi und Projektingenieur Christian Meier von Kissling & Zbinden AG. Klaus Mösching legte den Sachverhalt dar und Christian Meier erläuterte die notwendigen Ergänzungen des Wasserbauplans in Sachen Landerwerbsplan. Ursprünglich war nur eine temporäre Beanspruchung der jeweiligen Grundstücke beantragt worden. Im angepassten Landerwerbsplan ist neu der Erwerb von dauernden Dienstbarkeiten vorgesehen, wenn Hochwasserschutzmassnahmen, die langfristig erhalten bleiben müssen, das Grundeigentum Dritter tangieren. Wobei die Nutzung der mit der Dienstbarkeit belasteten Grundstücke im Rahmen der Rechtsordnung weiterhin möglich ist. Ein Eigentumserwerb sei nicht vorgesehen, erklärte Christian Meier.

Demokratische Spielregeln
Nun wir der Landerwerbsplan vom 16. Juli bis am 18. August auf der Bauverwaltung der Gemeinde Saanen öffentlich aufgelegt, danach in den Wasserbauplan integriert und der zuständigen Behörte nochmals zur Genehmigung vorgelegt. Über sämtliche Einsprachen gegen den Wasserbauplan und den nun öffentlichen aufliegenden Landerwerbsplan wird anschliessend im Genehmigungsverfahren erneut entschieden. Gegen diesen Genehmigungsentscheid stehen wieder die ordentlichen Rechtsmittel zu Verfügung. «Soll das denn jetzt noch einmal zehn Jahre dauern?», brachte ein Fragender am Ende der kurzen Veranstaltung die Stimmung auf den Punkt. Und ein andere wollte wissen, ob es nur um die Beschäftigung von Juristen gehe oder um die Sicherheit des Rübeldorfes.

Findling hat seinen Platz gefunden
In den letzten zehn Jahren hat Beat Mösching seinen Betrieb wieder aufgebaut. Am selben Ort, so wie er es damals prophezeit hatte, als er gegenüber dieser Zeitung meinte, sie liessen sich von diesem Unwetter nicht vertreiben. «Heute geht es uns wieder gut», sagt er erleichtert. Und der Findling? «Der hat einen Ehrenplatz bei uns erhalten und erinnert mit einer Tafel an seine Herkunft!»


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