Aufruf an die Bevölkerung

  21.07.2020 Saanenland

Den Eigentümern von nichtlandwirtschaftlich bewerteten Grundstücken in den Gemeinden Lauenen und Gsteig sind die neuen amtlichen Werte mitgeteilt worden. Die Saaner werden diese erst im September erhalten.

Bereits Ende Februar sind wir mit einem «offenen Brief», welcher in dieser Zeitung veröffentlicht wurde, an den Grossen Rat gelangt. In der Zwischenzeit haben die zuständigen Stellen versucht, die Betroffenen zu beschwichtigen. Wie befürchtet sind die Erhöhungen aber nun massiv und betragen zum Teil ein Mehrfaches der bisherigen Werte auch für abgelegene und weniger gut ausgebaute Objekte. Somit muss jeder Grundstückbesitzer, der mit dem neuen Wert nicht einverstanden ist, innert 30 Tagen Einsprache erheben.

Um die Einsprachen zu unterstützen und uns Saanern hoffentlich in Bern zusätzlich Gehör zu verschaffen, haben wir eine Petition (Bittschrift) verfasst. Alle, die mit dieser Entwicklung nicht einverstanden sind (auch Landwirte, Mieter, nicht Stimmberechtigte und Auswärtige) können diese Petition unterschreiben. (Siehe Inserat)

Petition
Die Auswirkungen der amtlichen Neubewertung 2020 sind für das Saanenland nicht hinnehmbar!

Die unterzeichnenden Personen fordern die zuständigen Behörden auf, die einzelnen Einsprachen ernst zu nehmen und die entsprechenden Sachverhalte genau zu prüfen. Die Neubewertung ist allgemein aus folgenden Gründen zu überdenken:
– Leider wurde das Augenmass verloren: eine Wert-/Preiserhöhung um ein Vielfaches auf einen Schlag ist nicht zumutbar.
– Die neuen amtlichen Werte führen zu einer enorm höheren Steuerbelastung, Nachteilen bei Sozialleistungen, überteuerten Verkehrswerten und ungewissen Auswirkungen für die Zukunft (z.B. bei Erbteilungen).
– Die Grundlagenberechnung mit den Handänderungen 2013–2016 wird kritisiert. Die enthaltenen Rekordverkaufspreise fallen zu stark ins Gewicht und dürfen nicht auf alle Grundstücke angewendet werden. Die Einheimischen wollen weiterhin in ihren Eigenheimen wohnen und nicht verkaufen.
– Es darf nicht sein, dass z.B. die Gemeinde Lauenen in derselben Mietkategorie eingeteilt ist wie die Stadt Bern. Wir sind immer noch eine Randregion mit entsprechenden Nachteilen: Behördendienstleistungen, Berufsschulen, Spezialärzte und verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind nicht unter einer Stunde Autofahrt erreichbar.
– Mit dieser Neubewertung fördert der Staat die Spekulation, ein weiteres Ansteigen der Mietpreise und provoziert eine Abwanderung einheimischer Familien.
– Dem Artikel 56 des bernischen Steuergesetzes, wonach der amtliche Wert unter Berücksichtigung der Förderung der Altersvorsorge und des Wohneigentums massvoll festzulegen ist, wird nicht ausreichend Rechnung getragen.
– Diese Massnahmen könnten zu einer weiteren Überhitzung des Immobilien- und Finanzmarktes führen.
– Es ist unverständlich, weshalb auch viele Landwirte für etliche ihrer Grundstücke eine Neueröffnung erhalten haben, obschon die Neubewertung eigentlich nur nichtlandwirtschaftliche Grundstücke betrifft (unnötige Papierflut).

HANSUELI UND MARTINA REICHENBACH, LAUENEN


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