«Korrekte Behandlung bei der allgemeinen Neubewertung 2020»

  01.09.2020 Saanenland

Unter diesem Titel haben vier Grossräte aus vier verschiedenen Parteien eine Motion eingereicht.

ANITA MOSER
Mit der von Thomas Knutti (SVP), Hans Schär (FDP), Jakob Schwarz (EDU) und Matthias Matti (BDP) lancierten Motion wird der Regierungsrat wie folgt beauftragt:
1. Bei Grundstücken, bei welchen die

amtliche Neubewertung 2020 (AN20) den bisherigen amtlichen Wert um 80 Prozent übersteigt, ist eine Nachbehandlung direkt mit dem Grundstückbesitzer vorzunehmen.
2. Bei Grundstücken, bei welchen in

den letzten fünf Jahren eine Neubewertung stattgefunden hat, ist die amtliche Neubewertung 2020 nur bei markanten Veränderungen anzupassen.
3. Die Einspracheverfahren sind fach

gerecht, nach den tatsächlichen Gegebenheiten (Landrichtwerte, Mietwertkategorie, Gebäudeart und Raumeinheiten) zu behandeln. Es muss eine Begründung abgegeben werden, warum die Gemeinden so realitätsfremd eingestuft wurden.
Die allgemeine Neubewertung stosse bei der Bevölkerung auf grosses Unverständnis, heisst es in der Begründung. Teilweise habe sich bei der Neubeurteilung der amtliche Wert um bis zu 150 Prozent erhöht (wir haben berichtet). Eine derart hohe Neubewertung sei in den wenigsten Fällen gerechtfertigt und könne unmöglich den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Als Grundlage für die Festsetzung der Landrichtwerte pro Gemeinde sollen die erhobenen Kaufpreise aus der Bemessungsperiode 2013–2016 dienen. Die Landrichtwerte seien im ganzen Kanton Bern derart unterschiedlich, dass die vorgenommene Beurteilung keine Gleichbehandlung ergebe. «Korrekterweise muss die Steuerverwaltung in jeder Gemeinde die allgemeinen Neubewertungen von Fall zu Fall beurteilen.»

Im Zuge der AN20 seien ebenfalls massive Erhöhungen von Liegenschaften vorgenommen worden, welche in den letzten fünf Jahren bereits bewertet worden seien. «In vielen Gemeinden gab es wohl kaum eine Preisentwicklung der Landrichtwerte, welche die massiven Erhöhungen rechtfertigen lässt», schreiben die Motionäre. Und weiter: «Nimmt man als Beispiel ein Grundstück im Simmental, auf welchem im Jahr 2015 ein Neubau erstellt wurde (Baukosten inkl. Grundstückserwerb Fr. 700’000.–) 70 Prozent als Richtwert, wäre ein amtlicher Wert von Fr. 490’000.– annehmbar; dieser wurde auf Fr. 500’400.– festgesetzt, was realistisch und nachvollziehbar ist. Nun wurde das Grundstück im Zuge der AN20 innert fünf Jahren um fast CHF 100’000.00 hochgeschätzt, was nicht nachvollziehbar ist.»

Auskünfte betreffend die Einreichung von Einsprachen gegen die AN20 seien von der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht zum Vornherein abzuwehren. Diverse Bürgerinnen und Bürger hätten sich telefonisch über das Einspracheverfahren erkundigt. «Ihnen wurde die Auskunft erteilt, dass die Einreichung einer Einsprache zwecklos sei», heisst es weiter. «Eingegangene Einsprachen müssen korrekt behandelt und auf die Forderungen der Einsprecher muss eingegangen und eine Begründung abgegeben werden», fordern die Motionäre. Zudem verlangen sie aufgrund der laufenden amtlichen Neubewertung Dringlichkeit. PD/ANITA MOSER


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