Kredit für Erhöhung der Testkapazitäten

  18.09.2020 Saanenland

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Kredit von 800\\'000 Franken für die Erhöhung der Testkapazitäten zur Erkennung von Covid-19-Erkrankungen bewilligt. Möglichst viele Personen sollen bei Bedarf einen raschen und möglichst unbürokratischen Zugang zu solchen Testangeboten haben. Zur Entlastung der Institutionen des Gesundheitswesens plant der Kanton Bern, die Testkapazitäten im Kanton erneut mittels eines Testzentrums in Bern zu erhöhen. Die Vorbereitungsarbeiten dazu laufen. Die Kostenberechnung basiert auf den Erfahrungen des Testbetriebs im Frühjahr und geht von einem Betrieb des Testzentrums bis Ende Jahr aus.

Vernehmlassung des Bundes zur Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen im Grundsatz, äussert aber dennoch einige Anliegen. Aufgrund der Revision wird der Kreis der Fachpersonen, die neben Ärztinnen und Ärzten bestimmte genetische Untersuchungen veranlassen dürfen, neu vergrössert. Diese Fachpersonen stehen unter kantonaler Aufsicht. Im Gegensatz zur Einschätzung des Bundes geht der Kanton davon aus, dass dies zu einem Mehraufwand für die Kantone führt. Die Erfahrung mit dem Vollzug der Fortpflanzungsmedizingesetzgebung hat gezeigt, dass die Thematik der genetischen Untersuchungen viele Fragen und Unsicherheiten nach sich zieht. Die kantonsärztlichen Dienste werden die Fragen abklären und beantworten müssen. Diesem Mehraufwand für die Kantone soll im erläuternden Bericht Rechnung getragen werden. Der erhöhte Aufwand für die Kantone aufgrund der Neuerungen im Bereich der Akkreditierungspflicht für medizinische Laboratorien ist zu reduzieren oder zumindest im Bericht abzubilden. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass der Bund die Gleichwertigkeit der geforderten Weiterbildung im Bereich der Anwendung von Fortpflanzungsverfahren regelt.

Vernehmlassung des Bundes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) Stellung genommen. Der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Sanktionenvollzug wird insoweit anerkannt, als durch die Neuregelung die Sicherheit der Bevölkerung gestärkt wird. Die vorgeschlagene Änderung, wonach unbegleitete Urlaube für verwahrte Täter im geschlossenen Vollzug ausnahmslos auszuschliessen sind, wird begrüsst. Die Vorlage überzeugt jedoch nicht in allen Bereichen. So äussert der Regierungsrat Vorbehalte betreffend die vorgeschlagene Änderung zu den Zuständigkeiten bei Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme. Er ist der Ansicht, dass es durch die Neuregelung der Zuständigkeit zu deutlich mehr Gerichtsverfahren kommen und dies zu deutlich längeren, aufwendigeren und teureren Verfahren führen könnte. Die Änderungen des Jugendstrafgesetzes werden grundsätzlich begrüsst. Es bestehen aus Sicht des Regierungsrats nach wie vor Unklarheiten bezüglich die Abgrenzung in Verfahren, welche sogenannte Übergangstäter betreffen. Hier fordert er eine Konkretisierung der Vorlage.

Vernehmlassung des Bundes betreffend die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst, dass der Bundesrat das Verfahren bei Nichtbezahlen von Prämien und Kostenbeteiligungen umfassend verbessern will. Er erachtet es insbesondere als sinnvoll, dass künftig die Eltern und nicht die jungen Erwachsenen für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden sollen, die während der Minderjährigkeit angefallen sind.

PD


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