Teilrevision Postorganisationsgesetz

  11.09.2020 Saanenland

In seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes befürwortet der Regierungsrat des Kantons Bern die Aufhebung des Kreditund Hypothekarvergabeverbotes für die PostFinance AG. Weil die PostFinance AG in regulatorischer Hinsicht den Geschäftsbanken gleichgestellt ist, soll sie auch über vergleichbare Möglichkeiten für die Geschäftstätigkeit verfügen. Der Regierungsrat unterstützt auch die Möglichkeit, der PostFinance AG Vorgaben bezüglich Beachtung von Klimazielen bei der Vergabe von Krediten zu machen. Die Schweizerische Post AG und ihre Unternehmen erbringen zahlreiche Leistungen des Service public und sind in allen Regionen wichtige Arbeitgeber. Dies gilt in besonderem Masse für den Kanton Bern, weil die Schweizerische Post AG und die PostFinance AG ihren Hauptsitz in Bern haben. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, wonach die beiden Unternehmen vor grossen Herausforderungen stehen. Damit sie ihren Grundauftrag mittel- und langfristig erfüllen können, sind sie auf neue Geschäftsfelder und damit auf zusätzliche Einnahmen angewiesen.

PD


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