Vernehmlassung des Bundes zu den Grundsätzen der Tarifermittlung in der Verordnung über die Krankenversicherung

  08.09.2020 Saanenland

Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die Vorlage «Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung» aufgrund zahlreicher Vorbehalte ab. In seiner Vernehmlassungsantwort weist er darauf hin, dass kritisch zu hinterfragen ist, ob die zusätzlichen Regulierungen tatsächlich zu Nutzen- und Effizienzsteigerung führen. Eine Überbürokratisierung ist nicht das Ziel der neuen Spitalplanung und -finanzierung. Im Zentrum soll die Qualität der Behandlung stehen. Für den Regierungsrat stellt sich die Frage, weshalb bei der Tarifermittlung in erster Linie die Versicherer den Benchmarkwert ermitteln sollen. Es ist für ihn nicht ersichtlich, weshalb es neu Aufgabe der Tarifpartner sein soll, ihre vereinbarten Tarife und hängigen Verfahren gemeinsam zu publizieren. Die Kantone tun dies bereits seit 2012. Aufgrund dieser und weiterer Vorbehalte beantragt der Regierungsrat eine vollständige Überarbeitung der Vorlage und anschliessend eine erneute Vernehmlassung.

Speisung 2020 des Sport- und Kulturförderungsfonds
Der Anteil des Kantons Bern am Reingewinn von Swisslos beläuft sich für das Jahr 2019 auf rund 57,6 Millionen Franken. Für das laufende Jahr erhöht der Regierungsrat die Speisung des Sportfonds und teilt ihm 8,6 Millionen Franken zu. Aus dem Sportfonds können Beiträge für den Bau und die Instandsetzung von Sportanlagen und -bauten, für die Sportförderung in Vereinen und Verbänden, für die Anschaffung von Sportmaterial sowie für die Finanzierung von sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen ausgerichtet werden. Bereits im Frühjahr stellte der Regierungsrat 10 Millionen Franken zur Verfügung, für Sofortmassnahmen aufgrund des Coronavirus, auch im Sport.

In den Kulturförderungsfonds fliessen 11,5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds. Zusätzlich hat der Regierungsrat eine Einlage von 3,5 Millionen Franken aus Staatsmitteln bewilligt. Zur Bekämpfung der negativen Folgen der Pandemie Covid-19 wurde der Kulturförderungsfonds bereits mit einem ausserordentlichen Beitrag von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds geäufnet. Der Kulturförderungsfonds wird jährlich mit Geldern aus dem Lotteriefonds und mit Staatsmitteln gespiesen. Aus dem Fonds werden Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen ohne Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung bezahlt, genauso wie Auszeichnungen, Personenförderung und weitere Massnahmen der Kulturförderung.

Beiträge 2020 an ausserkantonale Besuche von Mittel- und Berufsfachschulen
Für 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von 20,11 Millionen Franken an ausserkantonale Mittelschulen und Berufsfachschulen bewilligt, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Bern besucht werden. Im Kredit enthalten ist auch das Schulgeld für besonders begabte Berner Schülerinnen und Schüler an bernischen Privatschulen. Im Gegenzug bezahlen auch die anderen Kantone Entschädigungen für ihre Schülerinnen und Schüler, die bernische Mittel- und Berufsfachschulen besuchen. Diese Einnahmen werden für 2020 auf 24,73 Millionen Franken veranschlagt.

PD


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