Erläuterungen zu den Geschäften

  13.10.2020 Gemeinde, Politik, Saanen

Einladung zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom Sonntag, 29. November 2020 (gleichzeitig mit dem eidgenössischen Urnengang)

Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird anstelle der für den 4. Dezember 2020 vorgesehenen Gemeindeversammlung am Sonntag, 29. November 2020, ein Urnengang angeordnet mit folgenden Geschäften:

1. Ersatz Lehnenviadukt Palacestrasse, Gstaad: Investitionskredit
Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 90’000.– um CHF 1’010’000.– auf CHF 1’100’000.–

Die Lehnenkonstruktion wurde anfangs der Siebzigerjahre erstellt und ist heute ca. 50 Jahre alt. Das 77 Meter lange Bauwerk besteht aus Platten, welche auf unterschiedlich grossen Wandscheiben gelagert sind. Die Konstruktion wurde im Laufe der Jahre nur lokal instandgesetzt. Das Tragwerk wurde bisher nicht verstärkt. Die statischen Nachrechnungen ergaben eine ungenügende Tragfähigkeit der Brückenplatte in Längsrichtung. Der heutige Gesamtzustand der Betonkonstruktion ist als schadhaft zu bezeichnen.

Im Rahmen des vorliegenden Projekts soll das Lehnenviadukt komplett rückgebaut und durch eine Stützmauer ersetzt werden. Das als Winkelstützmauer dimensionierte Bauwerk wird als Stahlbetonkonstruktion in Ortbeton ausgeführt. Da der Strassenabschnitt in einem steilen Hang liegt, wird der Mauerfuss mit Mikropfählen fundiert, um die Stabilität der Stützmauer zu gewährleisten. Bei der bergseitigen Fahrbahnplatte wird nur der Strassenoberbau ersetzt. Die Stabilisierung dieses Strassenteils wird während der Bauarbeiten mit Nagelwänden gewährleistet. Die talseitige Fahrbahn wird komplett erneuert. Sowohl die Linienführung als auch das Normalprofil werden beibehalten.

Nach dem Ersatz des Lehnenviadukts durch die Winkelstützmauer wird die Strasse an ihrer heutigen Stelle wiederhergestellt und nicht verbreitert. Der Begegnungsfall gemäss Nutzungsvereinbarung (PW mit PW bei 50 km/h sowie PW mit LKW bei 30 km/h) soll eingehalten werden. Die seitliche Hindernisfreiheit beträgt 50 cm.

Die Mauergestaltung wurde im Rahmen eines Variantenvergleichs geprüft. Die Infrastruktur- sowie die Bau- und Planungskommission haben sich entschieden, die Ansichtsfläche der Mauer mittels einer Naturstein-Strukturschalung (Strukturmatrizen) auszubilden. Darüber hinaus verlangt die Bau- und Planungskommission aus optischen Gründen eine immergrüne Bepflanzung des Mauerwerks.

Technische Daten des Gesamtbauwerks:
– Ausbaulänge: 77,00 m
– Fahrbahnbreite: 5,90 m
– Gewichtsgrenze der befahrenden Fahrzeugen: 40 t
(Ausnahmen bis 90 t möglich)

Bauablauf und Verkehrsführung
Bei der Palacestrasse handelt es sich um eine vielbefahrene Gemeindestrasse. Aus diesem Grund muss die Verkehrsführung während der gesamten Bauzeit mindestens einspurig gewährleistet sein. Kurze Unterbrüche sind möglich, müssen jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Unterbrüche dürfen, falls notwendig, nicht während den Hauptverkehrszeiten erfolgen. Zudem werden die Randbedingungen für die Gesamtbauzeit wie folgt definiert:
– Bauzeit von April bis Oktober 2021
– Sperrblock zwischen 15. Juli 2021 und 31. August 2021 (keine Bautätigkeiten)
– Einbau Deckbelag 2022

Kostenvoranschlag (Genauigkeit
+/–10%)

Projekt und Bauleitung
(Ingenieurarbeiten) CHF 107’000.–
Baukosten CHF 820’000.–
Bepflanzung CHF 10’000.–
Unvorhergesehenes CHF 82’000.–
Gesamtkosten (exkl. MWSt.) CHF 1’019’000.– 7,7 % MWSt. CHF 78’463.– Gesamtkosten (inkl. MWSt.) CHF 1’097’463.–
Gesamtkosten (inkl. MWSt.) gerundet CHF 1’100’000.–

Aufgrund des Kostenvoranschlages muss der bestehende Kredit von CHF 90’000.– um CHF 1’010’000.– auf CHF 1’100’000.– erhöht werden.

Die Anlage wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme abzuschreiben sein. Die Anlagedauer beträgt 40 Jahre, womit die Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushaltes ab dem Jahr 2021 mit jährlichen Abschreibungen von CHF 27’500.– belastet wird. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen tragbar sind.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Ersatz Lehnenviadukt Palacestrasse, Gstaad: Investitionskredit. Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 90’000.– um CHF 1’010’000.– auf CHF 1’100’000.–.

2. Neubau Dorfrüttibrücke, Öy: Investitionskredit
Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 150’000.– um CHF 1’850’000.– auf CHF 2’000’000.–

Das Gebiet Dorfrütti am linken Ufer der Saane hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Die hier angesiedelten Gewerbebetriebe werden verkehrsmässig über eine 1967 erstellte Brücke erschlossen. Nebst den bestehenden Betrieben wird auch der erweiterte Abbau- und Deponiestandort «Allmiwald» von Westen, über eine neu erstellte Strasse via Dorfrütti, erschlossen. Diese Westerschliessung des Abbaugebietes führt zu einer nachhaltigen und erwünschten Schwerverkehrsentlastung des Dorfkerns von Saanen. In der Dorfrütti führt diese Verlagerung zu einer Zunahme des Verkehrs.

Die bestehende Dorfrüttibrücke genügt aus verschiedenen Gründen den Anforderungen nicht mehr. Ein wesentlicher Mangel ist der heute unzureichende Hochwasserschutz im Bereich des Bauwerkes. Die ungenügende Abflusskapazität der Saane hat zur Folge, dass für einen Ausbau des bestehenden Bauwerks keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden kann. Eine Verbreiterung der Fahrbahn oder eine verbesserte Fussgängerquerung muss aufgrund der Verkehrssituation und deren Entwicklung als zwingend notwendig erachtet werden. Die bestehende Strassengeometrie verhindert beispielsweise eine Überfahrt für Sattelschlepper. Ein zielführender Ausbau der bestehenden Brücke ist aufgrund der Vorgaben des Hochwasserschutzes auszuschliessen. Auch bezüglich Verkehrslast ist das lediglich für 36 Tonnen zugelassene Bauwerk der Entwicklung nicht gewachsen.

Gestützt auf diese Ausgangslage hat sich der Gemeinderat für einen Abbruch und Neubau der Brücke an einem besser geeigneten Standort, rund 150 Meter östlich des bestehenden Übergangs, ausgesprochen. Auf Stufe Nutzungsplanung wurde hierfür bereits innerhalb der Überbauungsordnung Nr. 82 «Abbau und Auffüllung Allmiwald mit Westerschliessung», ein entsprechender Perimeter ausgeschieden. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie hat die Ingenieurgemeinschaft (IG) Bührer & Dällenbach AG und Theiler Ingenieure AG das vorliegende Bauprojekt ausgearbeitet.

Die vertikale Lage sowie die Linienführung der geplanten Brücke orientieren sich an den lokalen Wasserbaubedingungen. Die gewählten Ausmasse ermöglichen einen reibungslosen Anschluss an die bestehenden Strassen und die Überfahrt für LKW, Sattelschlepper etc. Das Brückenprojekt berücksichtigt eine Verkehrsbelastung von 40 Tonnen und mit einer Breite von 8,91 Metern einen theoretischen Begegnungsfall von zwei sich kreuzenden LKW plus Fussgängerbereich. Für die Überquerung können Spezialtransporte bis zu einer Last von 90 Tonnen zugelassen werden. Das aus vorfabrizierten Betonlängsträgern geplante Bauwerk wird auf Grossbohr- und Mikropfählen fundiert und weist eine Spannweite von 24,65 Metern auf. Durch die optimierten Geometrien und Platzverhältnisse kann insbesondere auch die Sicherheit von Fussgängern und Velofahrern gezielt verbessert werden.

Weiteres Vorgehen
Unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung wurde im Herbst 2020 das Baubewilligungsverfahren und die Submission der Baumeisterarbeiten eingeleitet. Bei einer Annahme des Kredites soll im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Mit einer prognostizierten Bauzeit von 7 Monaten könnte damit die neue Dorfrüttibrücke im Herbst 2021 für den Verkehr freigegeben werden.

Finanzielle Auswirkungen
Der Verpflichtungskredit enthält nebst dem kompletten Neubau der Brücke, inkl. Wasserbau und Absturzsicherung usw., auch die lokalen Anpassungen an die bestehenden Strassen, Wege und Entwässerungen. Weiter sind der Abbruch der bestehenden Brücke, die Rodungs- und Ersatzaufforstungsmassnahmen, die Planungs- und Landerwerbskosten sowie die Mehrwertsteuer Bestandteil des Kredites. Auch das Erstellen einer provisorischen Umfahrungspiste für das Aufrechterhalten des Durchgangverkehrs im Baustellenbereich ist in den aufgeführten Kosten enthalten.

Die Erstellung der Westerschliessung für den Abbau und die Auffüllung Allmiwald ist nicht Bestandteil des Kredites. Die Kosten für diesen Strassenbau werden vollumfänglich von der privaten Bauherrschaft getragen.

Kostenvoranschlag Neubau Dorfrüttibrücke (Genauigkeit +/–10%; Preisbasis August 2020):
Projekt und Bauleitung CHF 210’000.–
Landerwerb, Geometer, Notar usw. CHF 10’000.–
Baukosten CHF 1’550’000.–
Unvorhergesehenes ca. 5% CHF 80’000.–
Zwischentotal exkl. MWSt. CHF 1’850’000.– 7,7% MWSt. CHF 142’450.–
Total inkl. MWSt. CHF 1’992’450.–
Total inkl. MWSt. (gerundet) CHF 2’000’000.–

Der Gemeinderat hat für die Ausarbeitung eines Vor- und Ausführungsprojektes bereits einen Kredit von CHF 150’000.– bewilligt. Dieser muss nun für die Realisierung des Brückenneubaus erhöht werden.

Diese Brücke hat eine Anlagedauer von 40 Jahren. Somit entsteht ab dem Jahr 2021 ein jährlicher Abschreibungsbedarf von CHF 50’000.– zu Lasten der Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushaltes. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen tragbar sind.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Neubau Dorfrüttibrücke, Öy: Investitionskredit. Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 150’000.– um CHF 1’850’000.– auf CHF 2’000’000.–.

3. Sanierung Entwässerungsnetz Riedhubel, Gstaad: Investitionskredit
Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 270’000.– um CHF 1’990’000.– auf CHF 2’260’000.–

Im September 2013 wurde das Entwässerungsnetz im Gebiet Riedhubel in Gstaad durch die Firma Aeberhard Rohrreinigung AG auf seinen Zustand geprüft. Die entsprechenden Kanalfernsehaufnahmen wurden durch den GEP-Ingenieur der Gemeinde Saanen, der Firma Holinger AG in Bern, ausgewertet und beurteilt. Nach Ausarbeitung der Zustandserfassung stellte sich heraus, dass sich das gesamte Leitungsnetz in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und eine Erneuerung des Entwässerungsnetzes unumgänglich ist. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde geprüft, ob, anstatt nur das bestehende Mischsystem zu sanieren, das Regen- und Schmutzabwasser im Trennsystem abgeleitet werden kann.

Die Gemeinde beabsichtigt den Umbau in ein Trennsystem, zudem wird auch die bestehende Strassenentwässerung der Riedhubelstrasse und der Oberen Riedstrasse innerhalb des Projektperimeters optimiert. Da die Wasserversorgung Saanen ebenfalls Erneuerungsbedarf ihres Netzes festgestellt hat, werden die Arbeiten koordiniert, um Synergieeffekte zu nutzen.

Weiteres Vorgehen
Im Herbst 2020 wurde das Bewilligungsverfahren und die Submission, unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch die Stimmbevölkerung, eingeleitet. Bei einer Annahme des Kredites soll im Frühjahr 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Der Baubeginn hängt jedoch von einem privaten Bauvorhaben ab und kann daher auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Teilprojekt
Aufgrund eines privaten Neubaus an der Gschwendstrasse wurde ein kleiner Teil des Trennsystems bereits im Herbst 2018 erstellt. Der für die Realisierung des Teilprojektes erforderliche Kredit hat der Gemeinderat von Saanen im August 2018 genehmigt. Die Kosten für das Teilprojekt Riedhubel sind im Kostenvoranschlag enthalten.

Kostenvoranschlag (Genauigkeit
+/–10%, Preisbasis August 2020)

Projekt und Bauleitung Phasen 21–53 (SIA 103) CHF 214’000.–
Ingenieurhonorar Oberbauleitung Phasen 33–53 (SIA 103) CHF 48’000.– Baumeisterarbeiten CHF 1’291’800.–
Rissprotokolle private Liegenschaften CHF 30’000.–
Geometer (Wiederherstellung Vermarchung) CHF 30’000.–
Notariats- und Grundbuchkosten, Durchleitungsentschädigungen CHF 13’500.– Gartenbauarbeiten CHF 200’000.–
Unvorhergesehenes, Reserve (8,3% der Baumeisterarbeiten) CHF 107’000.–
Kosten Teilprojekt Riedhubel (ausgeführt im Herbst 2018) CHF 155’300.–
Total brutto CHF 2’089’600.– 7,7% MWSt. (gerundet) CHF 160’900.–
Total Kosten inkl. MWSt. CHF 2’250’500.–

Aufgrund des Kostenvoranschlages ist der bestehende Kredit von CHF 270’000.– um CHF 1’990’000.– auf CHF 2’260’000.– zu erhöhen.

Die Anlagedauer beträgt für Kanalisationsanlagen 80 Jahre, was ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Abschreibungsbedarf von CHF 28’250.– zu Lasten der Erfolgsrechnung der Abwasserentsorgung verursachen wird. Diese Abschreibungen werden jeweils der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen, in welcher per Ende 2019 ein Saldo von über CHF 9’100’000.– zur Verfügung steht. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen tragbar sind.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Sanierung Entwässerungsnetz Riedhubel, Gstaad: Investitionskredit. Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 270’000.– um CHF 1’990’000.– auf CHF 2’260’000.–.

4. Schulanlage Rütti Gstaad, Erweiterung, Bauprojekt: Investitionskredit
Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 1’860’000.– um CHF 28’940’000.– auf CHF 30’800’000.–

In den zwei letzten Jahrzehnten hat sich der Unterricht an den Schulen merklich verändert. Neue Unterrichtsformen wie Gruppenunterricht, Lernateliers, Projektunterricht oder Werkstattunterricht ergänzen den herkömmlichen Frontalunterricht und fördern selbstorganisiertes und kooperatives Lernen. Diese Art zu unterrichten und die individuelle Förderung gehören inzwischen auch auf der Primarstufe zum Schulalltag. Diese neuen Methoden erfordern aber wesentlich mehr Platz als der herkömmliche Frontalunterricht.

Wegen der politischen Forderung nach Integration werden viele Kinder in den Regelklassen integriert und geschult. Die Schule Rütti bleibt weiterhin zentraler Standort für die Heilpädagogische Schule und hat damit einen regionalen Charakter. Die Logopädie, Psychomotorik, die Klasse für besondere Förderung und die Schulleitung IBEM haben im Schulhaus Rütti ihre Basis und brauchen dort weiterhin geeignete Schulräume. Die neuen Angebote Tagesschule und Schulsozialarbeit, welche rege genutzt werden, haben den Platzbedarf zusätzlich erhöht.

Speziell die beiden Gebäude aus den 1970er-Jahren sind stark sanierungsbedürftig und können nicht mehr sinnvoll saniert werden. Sämtliche Oberflächen, die Gebäudehülle und auch die Haustechnik sind veraltet. Beide Bauten sind massiv mit Schadstoffen belastet und die Erdbebensicherheit ist nicht mehr gewährleistet.

Aufgrund dieser Lage hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 14. September 2018 einen Kredit von gesamthaft Fr. 1’720’000.– für die Planung der Erneuerung der Schulanlage Rütti zur Genehmigung unterbreitet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben diesen Antrag einstimmig genehmigt. Damit wurden erste Voraussetzungen geschaffen, um in den nächsten Jahrzehnten einen zeitgemässen Schulbetrieb in funktional und energetisch optimalen Gebäuden zu gewährleisten.

Der Planungskredit ermöglichte es, einen offenen und anonymen Architekturwettbewerb durchzuführen, um ein Projekt zu erhalten, welches die Anforderungen am besten erfüllt. Eine kompetente und breit abgestützte Jury hat im März 2019 aus 47 Beiträgen das Projekt «Schere, Stein, Papier» der COMAMALA ISMAIL Architectes aus Delémont/Biel zum Sieger erkoren.

Anschliessend konnte der Auftrag für die Ausarbeitung des nun vorliegenden Bauprojekts mit Kostenvoranschlag vergeben werden. Nach einer intensiven, von enger Zusammenarbeit mit den Nutzern der Schulanlage geprägten Planungszeit, kann nun ein Projekt präsentiert werden, welches von allen Beteiligten grossen Zuspruch erhält.

Raumprogramm
Basis des Bauvorhabens bildet das Raumprogramm, welches aufgrund der heutigen Anforderungen an den Schulraum erstellt wurde. Dabei fliessen auch die Empfehlungen des Kantons Bern zur Schulraumgestaltung ein. Es werden u.a. Zimmergrössen für Basisstufen- und für Regelklassen definiert. Pro zwei Klassen soll ein Gruppenraum von bestimmter Grösse zur Verfügung stehen. Auch für Spezialräume und die Tagesschule gibt es Vorgaben. Bezüglich der Sporthalle wird auf die Normen des Bundesamts für Sport verwiesen.

Das Raumprogramm für die Schulanlage Rütti rechnet mit vier Basisstufenklassen (heute drei) sowie mit fünf Klassenzimmern für die Mittelstufe (heute vier) und einem Klassenzimmer für die Klasse für besondere Förderung (heute eines). Hinzu kommen die geforderten Gruppenräume, welche heute nicht zur Verfügung stehen. Neu wird die Schule wieder über ein autonomes Musikzimmer und eine grosse Bibliothek/Mediathek verfügen.

Projektbeschrieb
Das Bauprojekt besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilbereichen:

Altbau (1920er-Jahre)
Das alte Schulhaus wird in seinen wesentlichen Strukturen erhalten und saniert. Grösster baulicher Eingriff ist der Einbau eines zentralen Personenaufzugs, der Neubau von WC-Anlagen und das Erlangen der Erdbebentauglichkeit. In diesem Gebäude befinden sich in Zukunft fast ausschliesslich Spezialräume für Musik und technisches, textiles und bildnerisches Gestalten. Hinzu kommen die regionalen Angebote wie Logopädie, Psychomotorik und Schulsozialarbeit. Die bestehende Aula mit Bühne bleibt erhalten, wie auch die drei Wohnungen in den obersten Geschossen.

Der sogenannte «Neubau» und die Turnhalle (beide aus den frühen 1970er-Jahren) werden zurückgebaut und durch zwei Neubauten ersetzt. Einzig das Untergeschoss des «Neubaus» mit den Keller- und Schutzräumen bleibt bestehen.

Neubau Sporthalle und Basisstufe
Im Bereich der heutigen Turnhalle entsteht ein Neubau, welcher einerseits eine normgerechte Sporthalle mit den zugehörigen Annexräumen umfasst. Die Sporthalle ist zu rund zwei Dritteln erdverlegt, wird aber ausreichend mit Tageslicht versorgt. Das Obergeschoss bietet Platz für vier Basisstufenklassen. Dank der Hanglage erhalten diese Schülerinnen und Schüler einen eigenen, direkt zugänglichen Aussenbereich.

Neubau Primarschulhaus und Tagesschule
Dieser Neubau wird sich zentral auf dem Areal befinden und beherbergt im Erdgeschoss die Tagesschule sowie eine für alle schulischen Nutzer zugängliche Bibliothek/Mediathek. In den beiden Obergeschossen befinden sich die Arbeits- und Aufenthaltsbereiche für die Lehrerschaft, die Schulleitungen und das Sekretariat sowie total sechs Klassenzimmer inkl. Gruppenräume für die Mittelstufenklassen und ein Klassenzimmer für die Klasse für besondere Förderung. Das Untergeschoss bietet Platz für Technik- und Lagerräume sowie für das Probelokal der Musikgesellschaft Gstaad (heute in der Aula).

Einstellhalle
Bereits bei der Sichtung der Wettbewerbsbeiträge wurde klar, dass der Aussenraum auf der gesamten Schulhausparzelle zu knapp ist, um den Anforderungen zu genügen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 17. September 2019 den Planungskredit von Fr. 1’720’000.– um Fr. 140’000.– auf neu Fr. 1’860’000.– erhöht, um die Planung einer Autoeinstellhalle zu ermöglichen. Die nun geplante Einstellhalle bietet Platz für gesamthaft 67 Personenwagen. Davon sind 4 Parkplätze behindertengerecht dimensioniert. Ein Teil der Plätze wird mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Ein Grossteil des Parkhauses wird der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und verbessert damit das Parkplatzangebot in diesem Teil von Gstaad. Mit Ausnahme der bestehenden Heilpädagogischen Schule können sämtliche Gebäude der Schulanlage Rütti auf diese Weise unterirdisch erschlossen werden.

Fotovoltaikanlage
Die Einwohnergemeinde Saanen möchte bei der Produktion von erneuerbaren Energien ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, die Dächer der beiden Neubauten mit einer Solaranlage zu bestücken. Äusserlich werden die kompletten Dachflächen als eine einzige Solaranlage in Erscheinung treten. Nach heutigem Wissensstand wird die Anlage über eine Leistungsfähigkeit von 200 KWp verfügen.

Aussenraum
Dank dem Bau der Autoeinstellhalle und dem damit verbundenen Wegfall von oberirdischen Parkplätzen kann der vorhandene Aussenraum vom Autoverkehr befreit werden. Dennoch kann das Areal an zwei Stellen oberirdisch mit Fahrzeugen erreicht werden. Die Zufahrt für die Blaulichtorganisationen, für Schultaxis und auch für die temporäre Nutzung als oberirdische Parkplätze bei Grossanlässen sind somit gewährleistet.

Architektur
Die bestehende Primarschule bildet zusammen mit den beiden neuen Bauten, der Primar-schule im Süden sowie der Basisstufe mit Turnhalle im Osten zum Hang hin einen neuen Schulhof, welcher sich zur Gsteigstrasse öffnet. Das charakteristische Walmdach der alten Schule wird durch die beiden Neubauten aufgenommen. Die Fassaden der beiden Neubauten bekommen einen Sockel aus gestocktem Sichtbeton. Die Obergeschosse inklusive der Fassaden sowie die Geschossdecken sind in Holzbauweise ausgeführt. Der Tradition des Saanenlandes verpflichtet ist ein Grossteil der sichtbaren Bauteile in Holz ausgeführt. Auf Baustoffe aus Kunstharzen und anderen Kunststoffen wird nach Möglichkeit verzichtet. Der Gemeinderat verlangt, dass für die Tragkonstruktion Schweizer Holz verwendet wird. Auch für alle weiteren Holzarbeiten soll, wo möglich, Schweizer Holz verwendet werden.

Die Neubauten entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. In den Schulzimmern werden der Raumakustik, der Luftqualität, aber auch der Beleuchtung und allgemein der Behaglichkeit und Möblierbarkeit bereits in der Planung grosse Beachtung geschenkt. Es werden zeitgemässe, solide, aber dennoch ökonomische Standards ohne Luxus angewendet.

Bauprogramm
Vorab soll die heutige Turnhalle zurückgebaut werden (Herbst 2021), damit unmittelbar danach mit dem gleichzeitigen Bau der Einstellhalle und den beiden neuen Schulbauten begonnen werden kann. Nach deren Fertigstellung erfolgt der Umzug der Schule in die neuen Gebäude (Sommer 2023). Der sogenannte «Neubau» aus den 1970er-Jahren kann danach zurückgebaut werden. Am Schluss folgen die Sanierung des Altbaus und die Aussenraumgestaltung. Dank dieser Etappierung braucht es, mit Ausnahme des Sportbetriebs, keine kostentreibenden Provisorien.

Baukosten
Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +/–10 % aus und enthält aus Transparenzgründen auch die bisher aufgelaufenen Kosten für den Architekturwettbewerb sowie für das Vorund Bauprojekt (Tabellen 1+2).

Bestandteile der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 war auch eine Grobkostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/–25%. Die Baukosten wurden dabei mit CHF 25’600’000.– beziffert. Der nun vorliegende Kostenvoranschlag fällt somit um CHF 5’200’000.– höher aus. Die wichtigsten Begründungen zu diesen Abweichungen sind:
– Neubau einer öffentlichen Autoeinstellhalle CHF 3’400’000.–
– Mehrkosten für die Fotovoltaikanlage CHF 800’000.–
– zusätzliche Unterkellerung neue Primarschule CHF 600’000.–
– Sanierung Bauschadstoffe Altbauten CHF 300’000.–
– zusätzliche Hangsicherung nach detaillierten Baugrunduntersuchungen
CHF 200’000.– Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass das Projekt zu teuer ist und nicht mehr als CHF 25’000’000.– kosten dürfe. Der Gemeinderat betrachtet die Kosten jedoch als begründet und hat daher beschlossen, das Projekt wie vorliegend der Bevölkerung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Schulanlage Rütti Gstaad, Erweiterung, Bauprojekt: Genehmigung der Krediterhöhung des Investitionskredits von CHF 1’860’000.– um CHF 28’940’000.– auf CHF 30’800’000.–.

5. Tennisturnier Gstaad, Erwerb Turnierrechte von Swiss Tennis: Kredit Genehmigung Kredit von CHF 2’895’000.– für Erwerb Eigentumsrechte

Geschichte
Bis Mitte der 2000er-Jahre hielt Herr Jacques Hermenjat über die von ihm kontrollierte HTO Inc., domiziliert auf den Bahamas, die Rechte am ATP-Tennisturnier von Gstaad. Sowohl die Einwohnergemeinde Saanen als auch Swiss Tennis strebten damals unabhängig voneinander den Kauf der Turnierrechte an. Nach kontroversen und schwierigen Verhandlungen einigten sich die Parteien auf folgende Kaufmodalitäten:

Die Einwohnergemeinde Saanen und Swiss Tennis gründen gemeinsam die SOG AG. Beide Parteien sind bis heute wirtschaftlich und betreffend Stimmrechte zu gleichen Teilen an der Gesellschaft beteiligt. Beide zeichneten zu gleichen Teilen Aktien im Wert von CHF 1’250’000.– und verpflichteten sich darüber hinaus, weitere CHF 750’000.– in Form von Partizipationsscheinen in die Gesellschaft einzubringen. Mit dem eingebrachten Kapital von CHF
4’000’000.– erwarb die SOG AG für CHF 3’500’000.– die HTO Inc. und damit verbunden die Turnierrechte. Darüber hinaus musste zuhanden der ATP eine sogenannte Transfer-Fee von CHF 350’000.– für die Übertragung der Turnierrechte geleistet werden.

Aktionärbindungsvertrag
Die Einwohnergemeinde Saanen schloss mit Swiss Tennis anlässlich der Gründung der SOG AG einen Aktionärbindungsvertrag ab. Dieser ist bis heute in Kraft hält unter anderem fest:
Der Verwaltungsrat der SOG AG besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder bestimmt Swiss Tennis, zwei Mitglieder bestimmt die Einwohnergemeinde Saanen (derzeit Michel Brand sowie Marcel Bach) und das fünfte Mitglied wird gemeinsam bestimmt. Es besteht ein gegenseitiges Vorkaufsrecht am Aktienpaket.
Die Einwohnergemeinde Saanen verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrags von CHF 275’000.– zu Gunsten der von der SOG mandatierten Turnierveranstalterin (Grand Chelem Event SA). Privilegien erhält die Einwohnergemeinde indes keine.
Swiss Tennis verpflichtet sich zur bestmöglichen Einbeziehung des Turniers in ihr Beziehungsnetz und zeichnet sich verantwortlich für die Medienarbeit. Für diese Aufwendungen erhält Swiss Tennis von der Turnierveranstalterin eine jährliche Entschädigung von CHF 40’000.–. Darüber hinaus erhält Swiss Tennis das Recht auf freie Zuteilung von zwei Wild Cards des Hauptfelds, sowie sämtlichen Wild Cards des Qualifikationsturniers. Ebenso stehen Swiss Tennis das Recht auf einen Hospitality-Bereich mit einem Fassungsvermögen von 60 Personen, 1000 Tageseintrittskarten erster Kategorie (bis und mit Mittwoch des Turniers) sowie 50 VIP-Sitzplätze pro Spieltag zu. Ebenfalls erhält Swiss Tennis einen freien Werbeauftritt zugesprochen (Turniermagazin, Stand im Village sowie Werbefläche auf dem Centre-Court).

Der Aktionärbindungsvertrag behält solange Gültigkeit, als beide Parteien Aktionäre der SOG AG sind.

Vereinbarung vom März 2014
Im März 2014 unterzeichneten Swiss Tennis, die SOG AG, die Grand Chelem Event SA und die Einwohnergemeinde Saanen eine zusätzliche Vereinbarung. Diese wiederholt im Wesentlichen den Aktionärbindungsvertrag und vorangegangene Vereinbarungen und hält fest:

Die Grand Chelem Event SA hat der SOG AG eine jährliche Lizenzgebühr von CHF 100’000.– zu entrichten.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Grand Chelem Event SA zuhanden von Swiss Tennis bis 2021 jährlich CHF 125’000.– auszubezahlen. Diese Zahlung wird damit begründet, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Turniers einzig bei der Einwohnergemeinde Saanen anfällt und mit dieser Zahlung ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten von Swiss Tennis vorgenommen werden soll.

In der aktuellen Vertragssituation findet ein Abfluss von finanziellen Mitteln vom Turnier hin zu Swiss Tennis statt. Dieser Mittelabfluss besteht in seinen Grundzügen bereits seit die Gemeinde und Swiss Tennis gemeinsam die Rechte am Turnier halten. Aktuell zeigt sich die Übersicht wie folgt:

Jährlicher Zahlungsfluss aus Sicht der Veranstalterin (Stand: 2020)
Gemeindebeitrag CHF 275’000.–
Lizenzgebühr an SOG AG CHF –100’000.–
Ausgleichszahlung an Swiss Tennis CHF –125’000.–
Entgelt Medienarbeit Swiss Tennis CHF –40’000.–
Restbetrag zu Gunsten Veranstalterin CHF 10’000.–

Aktuelle Verhandlungen mit Swiss Tennis
Mit Entscheid vom 9. Juni 2020 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltungsdirektion, eine fundierte Situationsanalyse rund um die Rechte des ATP-Tennisturniers zu erarbeiten. Diese Analyse wurde in Zusammenarbeit mit der T&R Oberland AG erarbeitet und liegt mittlerweile vor.

Aus der Analyse geht hervor, dass der Substanzwert der SOG AG CHF 4’813’558.– entspricht. Diese Berechnung steht unter der Annahme, dass die Turnierrechte mit dem in den letzten Jahren weltweit durchschnittlich bezahlten Preis von CHF 4’400’000.– bewertet werden. Swiss Tennis hält 50% der Aktien der SOG AG und war im Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft verantwortlich für die Einbringung von 50% des Partizipationskapitals. Dieses Gesamtpaket besitzt formal einen Gesamtwert von CHF 2’406’750.–.

Kaufmöglichkeit
Mit Swiss Tennis konnte der Erwerb des von Swiss Tennis gehaltenen Aktienpakets an der SOG AG verhandelt werden. Die Kaufmodalitäten für sämtliche Eigentumsrechte, die Swiss Tennis derzeit an der SOG AG hält, zeigen sich wie folgt:
CHF 1’950’000.– für 50% der Aktien
CHF 750’000.– für das gezeichnete Partizipationskapital
CHF 2’700’000.– für den Erwerb sämtlicher Eigentumsrechte
CHF 195’000.– Transfer-Fee zuhanden des Tennis-Weltverbandes (10% von
1’950’000.–)
Folgende Nebenleistungen zu Gunsten von Swiss Tennis für 15 Jahre, zu erbringen vom jeweiligen Veranstalter:
– 1 Wild Card für das Hauptfeld
– sämtliche Wild Cards der Qualifikation
– Hospitality-Bereich von 50 Personen wird exklusiv zur Verfügung gestellt.
Dekoration, Unterhalt und Catering gehen zu Lasten von Swiss Tennis
– 25 VIP-Tickets pro Tag
– 600 Tageseintritte erster Kategorie, wovon 300 für Qualifikationsspiele und je 100 Eintritte an den ersten drei Turniertagen des Hauptturniers
– ein Stand im Turnierdorf
– eine Werbeseite im Turniermagazin Unlimitiertes Vorkaufsrecht zu Gunsten von Swiss Tennis: Sollte die Gemeinde die Rechte jemals verkaufen wollen, kann sie dies tun und auf dem freien Markt einen Käufer suchen. Swiss Tennis hat mit dem Vorkaufsrecht die Möglichkeit, mit dem Angebot des Meistbietenden gleichzuziehen und erhielte den Zuschlag.

Die Delegiertenversammlung von Swiss Tennis hat die Transaktionsmodalitäten am Samstag, 12. September 2020, einstimmig genehmigt. Damit erhält die Einwohnergemeinde Saanen nun die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie zu den genannten Konditionen Alleineigentümerin des Tennisturniers werden möchte oder nicht. Mit einem Kauf kann das Turnier gestärkt werden, da der Mittelabfluss hin zu Swiss Tennis gestoppt wird. Über eine Lizenzgebühr zu Gunsten der SOG AG (der Einwohnergemeinde Saanen als Alleineigentümerin) könnte ein Teil des Kaufpreises mit den Jahren amortisiert werden. Gleichzeitig wird die Gemeinde Alleineigentümerin eines international handelbaren Rechts und kann dieses auf dem internationalen Markt bei Bedarf verkaufen.

Folgekosten
CHF 2’700’000.– sind als Beteiligung über die Investitionsrechnung zu verbuchen. Die Transfer-Fee von CHF 195’000.– kann direkt der Erfolgsrechnung belastet werden. Die Beteiligung ist gemäss Art. 83, Abs. 4 Gemeindeverordnung, nicht abzuschreiben, da der entsprechende Gegenwert an der SOG aufgrund des Wertes der Turnierrechte vorhanden ist. Somit würde die Erfolgsrechnung der Gemeinde Saanen ausschliesslich mit CHF 195’000.– belastet. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen tragbar sind.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Genehmigung Kredit von CHF 2’895’000.– für Erwerb der Eigentumsrechte an der SOG AG.

6. ÜO Nr. 79 «Les Arts/Ried»  Planungskredit: Nachkredit
Genehmigung der Krediterhöhung von CHF 438’000.– um CHF 294’881.75 auf CHF 732’881.75

Im Jahr 2012 befasste sich der Gemeinderat mehrmals mit dem Projekt «Les Arts Gstaad». Im Zusammenhang mit «Les Arts Gstaad» oblagen der Einwohnergemeinde die Ausarbeitung der Überbauungsordnung (ÜO) sowie die Realisierung der Erschliessung. Der Gemeinderat forderte einerseits eine Kostengenauigkeit von +/–10 %, um das Geschäft überhaupt der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen und war gleichzeitig bestrebt, sämtliche Anträge zu «Les Arts Gstaad» an ein und derselben Gemeindeversammlung zu traktandieren. Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Überbauungsordnung ÜO Nr. 79 «Les Arts/Ried» und des Bauprojekts zur Erschliessung trägt von Gesetzes wegen die Einwohnergemeinde Saanen. Der Gemeinderat schloss mit der Stiftung Les Arts Gstaad am 28. März 2013 eine Vereinbarung ab. Darin verpflichtet sich die Stiftung Les Arts, die Planungskosten, die direkt mit dem Bau des Kulturzentrums zusammenhängen, zu finanzieren. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Erschliessungstunnel verbleiben jedoch bei der Gemeinde. Die Stiftung Les Arts Gstaad erklärte sich bereit, die Kosten für die gesamte Planung des Projekts zu übernehmen und die Planungskosten der Gemeinde vorzufinanzieren.

Im Zuge der Auflösung der Stiftung Les Arts Gstaad werden nun die von der Einwohnergemeinde Saanen der Stiftung geschuldeten Planungskosten für den Tunnel fällig. Der Kostenanteil der EWG Saanen beläuft sich auf CHF 254’402.75, zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 19’589.–, total also CHF 273’991.75. Hinzu kommen CHF 20’890.– Gebühren des Amts für Gemeinden und Raumordnung. Die aufgelaufenen Kosten sind vom Souverän zu beschliessen. Die Begründung dazu liefert der noch nicht saldierte, ursprüngliche Planungskredit «Anschluss Ried Gschwend». Im Jahre 2004 bewilligte die Gemeindeversammlung in der Sache einen Planungskredit in Höhe von CHF 200’000.– Dieser Kredit wurde in Gemeinderatskompetenz im Jahre 2006 um CHF 95’000 erhöht. 2009 erhöhte die Gemeindeversammlung diesen nochmals auf CHF 438’000.–.

Bis zu diesem Zeitpunkt gliederte sich das Projekt Les Arts Gstaad in zwei Teile: erstens die Ausarbeitung der ÜO, zweitens die planerische Weiterbearbeitung des architektonischen Projekts Les Arts und des Bauprojekts für den Zufahrtstunnel. In Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung wurden im Mai 2012 die beiden Teile zur «ÜO Les Arts/Ried» zusammengeführt und die ursprüngliche «ÜO Ried» 2014 abgeschrieben. Durch diese Zusammenführung entstanden Mehrkosten, die den beschlossenen Kreditrahmen sprengten. Der Gemeinderat hat grundsätzlich eine abschliessende Nachkreditkompetenz von CHF 100’000 oder bei Krediten von über CHF 1 Million eine solche von 10 %. Sobald diese Beträge überschritten werden, sind der ursprüngliche Kredit und der notwendige Nachkredit zusammenzuzählen und bilden so die massgebende Summe für die Bestimmung des zuständigen Organs.

Da im Jahr 2012 noch nicht abgeschätzt werden konnte, wie hoch die noch anfallenden Planungskosten sein würden und das Projekt als Ganzes noch nicht spruchreif war, entschied der Gemeinderat damals, die der Einwohnergemeinde Saanen zuzurechnenden Planungskosten durch die Stiftung Les Arts Gstaad vorfinanzieren zu lassen und diese bei der Realisierung des Projekts mit in den Baukredit für das «Bauprojekt Erschliessungstunnel» zu integrieren.

Da nun Les Arts Gstaad nicht realisiert und die Stiftung liquidiert wird, müssen die aufgelaufenen Kosten an diese zurückerstattet werden. Wie bereits vorstehend ausgeführt, muss nun die entsprechende Erhöhung des Kredites mittels Nachkredit von den Stimmberechtigten eingeholt werden. Die Kostenaufstellung zeigt sich in der Übersicht wie folgt (Tabelle 3).

Nach erfolgter Bezahlung der Planungskosten an die Stiftung Les Arts erhält die Gemeinde die Rechte an den Planunterlagen am Erschliessungstunnel übertragen. Zudem verpflichtet sich die Stiftung Les Arts, nach Zahlungseingang das Planungsverfahren formell abzubrechen. Damit wird das betreffende Grundstück frei für anderweitige Planungsvorhaben.

Sämtliche bisher bezahlten Kosten bis auf den erforderlichen Nachkredit wurden bereits vollständig zu Lasten der Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushaltes abgeschrieben. Der Betrag von CHF 294’881.75 ist aufgrund der Aufgabe dieses Projektes per sofort zu Lasten der Erfolgsrechnung 2020 abzuschreiben.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Erhöhung Nachkredit «ÜO Les Arts/Ried» von bisher CHF 438’000.– um CHF 294’881.75 auf CHF 732’881.75.

7. Budget 2021: Genehmigung Genehmigung Budget 2021 inkl. Festsetzung Steueranlagen  Orientierung über Finanzplan 2021– 2025

Der Finanzplan für die kommenden fünf Jahre rechnet mit unveränderten Steueranlagen (1,3 der einfachen Steuer für den allg. Haushalt und 1‰ für die Liegenschaftssteuer). Die Gebührenansätze für die Grundgebühren in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall werden ab 2021 um 5% gesenkt (Tabelle 4).

Die geplanten Investitionen führen zu einer entsprechenden Steigerung der zu Lasten der Erfolgsrechnung vorzunehmenden Abschreibungen. Zudem steigt die Abgabe in den kantonalen Finanzausgleich aufgrund der hohen Steuererträge der letzten Jahre sowie der Neubewertung der amtlichen Werte im Jahr 2020 in den kommenden Jahren von heute über CHF 15’000’000.– auf ca. CHF 18’000’000.– markant an.

Die Ergebnisse in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall fallen in den nächsten Jahren aufgrund der Senkung der Gebührenansätze durchwegs negativ aus. Die vorhandenen Betriebsreserven werden damit bewusst abgebaut (Tabelle 5).

In den kommenden Jahren stehen verschiedene grosse Investitionen an, allen voran das Projekt Schulhaus Rütti, aber auch Infrastrukturvorhaben im Strassen-/Parkierwesen sowie für Investitionsbeiträge an die BDG AG. Im Finanzvermögen sind in den nächsten fünf Jahren hauptsächlich der Kauf eines Grundstückes sowie der darauf vorgesehene Bau von Beherbergungshäusern für das Institut Le Rosey im Investitionsprogramm enthalten. In den Spezialfinanzierungen sind ebenfalls zahlreiche Projekte vorgesehen, welche über die entsprechenden Gebühren zu finanzieren sein werden.

Der Finanzhaushalt der kommenden fünf Jahre weist in allen Jahren negative Ergebnisse aus. Auch wenn so nicht auszuschliessen ist, dass das Fremdkapital in dieser Zeit ansteigen wird, ist der Gemeinderat der Auffassung, dass diese Aufwandüberschüsse ohne Erhöhungen der Steueranlagen verkraftbar sein werden. Er hat den Finanzplan 2021-2025 an seiner Sitzung vom 22. September 2020 beraten und verabschiedet.

Budget 2021
Das Budget 2021 rechnet bei unveränderten Steueranlagen sowie einer Senkung der Gebührenansätze in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall mit folgenden Ergebnissen:

Ergebnis Gesamthaushalt CHF –3’422’173.– 

Ergebnis allg. Haushalt CHF –2’555’003.–
Ergebnis Wasserversorgung CHF –359’580.–
Ergebnis Abwasserentsorgung CHF –258’750.–
Ergebnis Abfallentsorgung CHF –248’840.–

Die Erstellung des Budgets 2021 war aufgrund verschiedener Umstände um einiges schwieriger als üblich. Die Auswirkungen der allgemeinen Neubewertung der amtlichen Werte sind nun zwar bekannt, womit die Liegenschaftssteuern grundsätzlich berechnet werden können. Es ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund der massiven Erhöhungen in der Gemeinde Saanen zahlreiche Einsprachen bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen werden. Solange diese Einsprachen hängig sind, bzw. die amtlichen Werte dieser Liegenschaften somit nicht rechtskräftig sein werden, ist eine verlässliche Budgetierung der Liegenschaftssteuern äusserst schwierig.

Im Weiteren wurde versucht, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Budget 2021 zu berücksichtigen. Auf der Aufwandseite werden in diversen Positionen mehr Mittel budgetiert, mit welchen die verschiedenen Leistungsträger durch die Gemeinde unterstützt werden können. Bei den Steuererträgen werden zudem gegenüber den effektiven Werten der Vorjahre bedeutend tiefere Einnahmen budgetiert. Dabei wurden nicht nur zu erwartende Steuerausfälle aufgrund der aktuellen Situation, sondern ebenfalls wesentliche, effektiv erfolgte Wegzüge und Neuveranlagungen von steuerpflichtigen Personen berücksichtigt. Das vorhandene Eigenkapital reicht jedoch aus, um den budgetierten Aufwandüberschuss decken zu können. Es gilt aber eine jederzeit genügende Liquidität sicherzustellen, weshalb die aktuelle Lage mit grosser Aufmerksamkeit zu verfolgen sein wird.

Die vorgesehenen Investitionen von über CHF 16 Mio. werden nicht vollständig aus selbst erarbeiteten Mitteln finanziert werden können. Es sind dafür vorhandene Reserven und/oder neues Fremdkapital vorzusehen.

Das vollständige Budget 2021 steht auf www.saanen.ch zum Herunterladen bereit oder kann bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Saanen bestellt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1,3 für die Gemeindesteuern.
b) Genehmigung Steueranlage von 1,0‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern und 4% der Staatssteuer, max. Fr. 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
c) Genehmigung Budget 2021 bestehend aus (Tabelle 6).

Saanen, 13. Oktober 2020
Der Gemeinderat von Saanen


Haben Sie Fragen an die Behörde?

An den Gemeindeversammlungen können die anwesenden Stimmberechtigten vor der Abstimmung zu den einzelnen Geschäften noch Fragen stellen, was regelmässig von Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Dem Gemeinderat ist dieser politische Diskurs, der Dialog ein grosses Anliegen. Deshalb stellen wir nach Rücksprache mit den ansässigen Parteien – FDP, SVP, FLS und SP – sowie anderen Exponenten dem Gemeinderat Fragen zu einzelnen Traktanden. Aber auch Sie, liebe Leserin, lieber Leser, können uns bis Montagmorgen, 19. Oktober Fragen zu den Traktanden schicken. Wir werden dem Gemeinderat eine Auswahl aus allen Fragen zur Beantwortung schicken. Die Fragen und Antworten werden in der Ausgabe vom Freitag, 30. Oktober publiziert.

ANITA MOSER

Fragen können Sie schicken an Redaktion «Anzeiger von Saanen», z.H. Anita Moser, Kirchstrasse 6, 3780 Gstaad oder per E-Mail an: anita.moser@anzeigervon saanen.ch. Einsendeschluss ist Montag, 19. Oktober um 9 Uhr.

 


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