Maskenpflicht auch in belebten Fussgängerbereichen

  30.10.2020 Saanenland, Schweiz, Coronavirus

Der Bund hat die Corona-Massnahmen verschärft. Neu gilt eine Maskenpflicht auch in belebten Fussgängerbereichen. Im Privatkreis ist die Anzahl Personen für Veranstaltungen auf zehn beschränkt. Der Kanton Bern hält an seinen – zum Teil schärferen – Massnahmen fest.

Der Bundesrat hat weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt.

Die Massnahmen gelten seit gestern Donnerstag und sie sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten.

Der Bundesrat hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet
Neu muss schweizweit auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Läden, Veranstaltungsorten, Restaurants und Bars oder an Wochen- und Weihnachtsmärkten. Eine Maskenpflicht gilt auch in «belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann», wie es in der Medienmitteilung heisst. Das heisst, eine Maskenpflicht besteht auch in der Promenade Gstaad oder in Saanen – sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Ein Stück weit ist dies Ermessenssache. Gemäss Auskunft der Hotline gilt die Maskenpflicht, wenn sich viele Leute auf der Promenade tummeln, geht man abends alleine mit dem Hund spazieren und trifft kaum auf Menschen, braucht man hingegen keine Maske.

Maximal 10 Personen im privaten Umfeld
Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, hat der Bundesrat die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

Kanton Bern geht teilweise weiter
Der Kanton Bern hat vergangenen Samstag die Massnahmen verschärft. «Die Bestimmungen für den Kanton Bern bleiben gültig, so weit sie über die vom Bundesrat festgelegten Minimalstandards hinausgehen», hält der Regierungsrat in einer Medienmitteilung fest. Der Kanton Bern hat Hallenbäder, Sport- und Fitnesscenter geschlossen, der Bundesrat erlaubt hingegen sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen mit bis zu 15 Personen – sofern genügend Abstand eingehalten werden kann und Masken getragen werden. Der Kanton lässt aber noch ein Türchen offen für eine Anpassung: «Im Sport- und Fitnessbereich werden die Ausführungsbestimmungen im Lichte der neuen Regeln des Bundes analysiert und so weit nötig präzisiert.»

Die Regierung des Kantons Bern ist überzeugt, dass die besorgniserregende Entwicklung der Fallzahlen nur über ein Minimum an Kontakten gebremst werden kann. Deshalb bleiben auch die von der Bildungsdirektion definierten Massnahmen für den Schulunterricht unverändert gültig (siehe Kasten). «Damit erhöhen sich für die Regierung die Chancen, dass in den kommenden Wochen nicht noch viel drastischere Einschränkungen beschlossen werden müssen – mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Aufgrund der Entwicklung der Pandemiezahlen wird der Regierungsrat Mitte Monat darüber entscheiden, ob nach dem 23. November 2020 allenfalls gewisse Massnahmen gelockert werden können. «Dies mit dem Ziel, möglichst gute Voraussetzungen für den Weihnachtsmonat und für den Start in die Wintersportsaison zu schaffen.»

Die strengere Regelung gilt
Von den in den beiden Verordnungen definierten Massnahmen zu einem bestimmten Thema gilt jeweils immer die strengere Regelung – sei es die Verordnung des Bundes oder diejenige des Kantons Bern.

PD/ANITA MOSER

www.be.ch/corona.


DAS GILT IM KANTON BERN

Massnahmen an den Schulen gelten weiterhin
Die Corona-Schutzmassnahmen an den Berner Schulen gelten nach den jüngsten Entscheiden des Bundesrates weiterhin. In Schulen der Volksschule, Tagesschulen und Musikschulen gilt auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus für alle Erwachsenen auf allen Stufen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. Zusätzlich wird den Schulen empfohlen, im Sportunterricht auf Kontakt- und Ballsportarten zu verzichten.

Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler, ebenfalls auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus und während des Unterrichts. An den Berufsfach- und Mittelschulen gilt überall Maskentragpflicht, sowohl im Unterricht – auch wenn der Abstand eingehalten werden kann –, wie auch auf dem ganzen Schulhausareal. Auch im Sport soll die Maske getragen werden, ausser im Freien, wenn der Abstand eingehalten wird.

Restriktivere Regelungen
Im Vergleich zu den Regelungen auf Bundesebene bleibt der Kanton Bern teilweise etwas restriktiver. So hat er unter anderem unterschiedliche Personenobergrenzen festgelegt: Im Kanton Bern dürfen Veranstaltungen nur mit maximal 15 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Der Bund legt die Maximalzahl dagegen auf 50 fest. Bei Veranstaltungen im privaten Kreis gilt überall die Maximalzahl des Bundes von 10 Personen.

Und der Kanton Bern hat auch die öffentlich zugänglichen Einrichtungen für das Publikum am letzten Freitagabend bewusst ganz geschlossen. Diese Einrichtungen, d.h. etwa Kinos, Theater, Konzertsäle, Museen und Lesesäle, bleiben im Kanton Bern bis zum 23. November geschlossen.

Bestehen bleibt im Kanton Bern im Grundsatz auch die Schliessung der Sport- und Fitnesszentren. Allerdings haben sich hier Unklarheiten ergeben in der Anwendung der kantonalen Vorschriften. Beispielsweise beim Yogaunterricht in einem Fitnesszentrum mit max. 15 Personen oder bei der Unterscheidung von professionellem Training und Freizeittraining. Eine ergänzte Fassung der Berner Verordnung soll heute Freitag im Internet veröffentlicht werden.

PD


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