Maskentragpflicht ab Montag in Läden und öffentlichen Gebäuden
09.10.2020 SaanenlandAb Montag, 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zudem gilt in Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht und die Besucherzahl wird für Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokale auf 300 gleichzeitig anwesende Gäste beschränkt.
Im Kanton Bern haben sich in den letzten beiden Wochen durchschnittlich 285 Menschen pro Woche bzw. rund 41 pro Tag neu angesteckt. Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung verstärkt der Kanton Bern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus.
Ab Montag bis vorerst 31. Januar 2021
Ab Montag, 12. Oktober 2020 gilt eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung von Mittwoch, 7. Oktober eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021, wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung festhält.
Wo die Maskentragpflicht gilt …
Die Maskentragpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen. In Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurationsbetrieben dürfen die Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.
Kinder sind bis zu ihrem zwölften Geburtstag von der Maskentragpflicht befreit. «Das gilt auch für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können», heisst es weiter.
… und wo nicht
Keine Maskentragpflicht gilt in Kindertagesstätten. Dort soll das Tragen von Masken gemäss den erstellten Schutzkonzepten erfolgen, also in besonderen Situationen oder aufgrund der einzelnen örtlichen Begebenheiten.
Auch die Innenräume von öffentlichen und privaten Schulen, die der Aufsicht der Bildungs- und Kulturdirektion unterstehen, und die Innenräume der Hochschulen sind von der Maskentragpflicht ausgenommen. Personen, die sich in diesen Schulen und Hochschulen aufhalten, müssen nicht generell eine Maske tragen. «Es wird jedoch verlangt, dass sich diese Institutionen der epidemiologischen Lage sehr rasch anpassen.»
Keine Pflicht im Trainingsbereich, Pflicht jedoch in der Garderobe
In den Trainingsbereichen von Sportund Fitnesseinrichtungen gilt die Maskentragpflicht nicht. «In jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa in Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, besteht hingegen eine Maskentragpflicht», heisst es in der Mitteilung.
Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind auch die Schalterhallen und Selbstbedienungszonen der Banken.
Sitzpflicht in Bars, Clubs und Restaurants
Als weitere Massnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat der Regierungsrat beschlossen, dass für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht gilt. Er beschränkt zudem die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen auf 300 Personen.
Und im Weiteren mahnt der Regierungsrat, dass die bereits früher eingeführten Regeln im Zusammenhang mit Covid-19 auch weiterhin gelten.
Berset: «Vorsicht bei privaten Anlässen»
Am Mittwoch wurden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zum ersten Mal seit April über 1000 Corona-Infizierte an einem Tag gemeldet. Im Saanenland sind die Zahlen nach wie vor tief. Einzig am Dienstag wurden für Saanen sieben Corona-Infizierte innerhalb eines Tages gemeldet.
Bundesrat Alain Berset hat diese Woche an einer Medienkonferenz in Zug vor den steigenden Corona-Zahlen gewarnt. Er bezeichnete die aktuelle Corona-Situation als «nicht einfach» und mahnte vor allem bei privaten Anlässen zur Vorsicht.
PD/ANITA MOSER