Bundesrat verschärft die Massnahmen nicht

  31.12.2020 Coronavirus

Die aktuellen epidemiologischen Situation bleibt aufgrund des hohen Ansteckungsniveaus und des Auftretens von zwei neuen Virusvarianten in der Schweiz besorgniserregend. Der Bundesrat ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen nicht verschärft werden müssen.

Nach einer detaillierten Analyse der epidemiologischen Situation ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die für eine Verschärfung festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind. Er verfolge die Situation weiterhin aufmerksam und werde die Lage am 6. Januar 2021 neu beurteilen.

Neue Varianten des Coronavirus
Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten seien die neuen Varianten des Coronavirus deutlich ansteckender als die bisher bekannte Form. Hingegen gebe es keine wissenschaftliche Bestätigung, dass sie schwerere Erkrankungen hervorrufen oder die bisher entwickelten Impfstoffe gegen Covid-19 nicht wirken würden.

Der Bundesrat hält fest, «dass die am 18. Dezember 2020 ergriffenen Massnahmen daher umso wichtiger sind, um die Zahl der neuen Fälle zu begrenzen und die Verbreitung dieser neuen Varianten zu verlangsamen». Im Übrigen blieben die Hygiene- und Verhaltensregeln unverzichtbar für den Schutz gegen das Virus und die Bekämpfung der Epidemie.

Weiter gelte es auch, die Zahl der Tests zu erhöhen und das Contact Tracing zu verstärken. Das Bundesamt für Gesundheit, die Kantone und die wissenschaftliche Task Force würden eng zusammenarbeiten, um die Empfehlungen entsprechend den neusten Entwicklungen anzupassen. Sollten sich diese neuen Varianten weiter ausbreiten, seien weitere Massnahmen nicht auszuschliessen, schreibt der Bundesrat.

PD/ANITA MOSER


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