Sperrstunde ab 19 Uhr

  15.12.2020 Coronavirus

Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt seit Samstag eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Restaurants dürfen an Sonn- und Feiertagen offen bleiben. Im Kanton Bern gelten die Massnahmen des Bundes mit punktuellen Verschärfungen.

Deutschland fährt das öffentliche Leben vom 16. Dezember bis 10. Januar herunter. Der Bundesrat verzichtet – vorerst – auf einen harten Shutdown, hat aber die Massnahmen schweizweit verschärft. Diese gelten seit Samstag und sind bis 22. Januar 2021 befristet. Die Massnahmen sollen helfen, die Kontakte zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben zwischen 19 und 6 Uhr geschlossen. Restaurants und Bars dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein (im Kanton Bern gelten zum Teil strengere Massnahmen). Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben. Das Schutzkonzept von Take-away-Betreiberinnen oder Betreibern muss im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Massnahmen vorsehen, um Menschenansammlungen vor dem Betrieb zu verhindern.

Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Private Treffen: weiterhin maximal zehn Personen
Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen, Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.

Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.

50 Personen pro Gastrobetrieb im Kanton Bern
Der Bundesrat erlaubt Kantonen mit günstiger epidemiologischen Entwicklung, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Voraussetzung ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssten im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein.

Aufgrund der momentanen Reproduktionszahlen erfüllt der Kanton Bern diese Voraussetzungen derzeit nicht. Das heisst, dass die Restaurants gemäss den Bundesvorgaben um 19 Uhr schliessen müssen.

Verschärfend zur Bundesverordnung hält der Regierungsrat an einer Obergrenze von 50 Personen pro Gastronomiebetrieb fest. Zudem müssen Bars und Clubs im Kanton Bern weiterhin geschlossen bleiben. Auch die Regelung für die Märkte bleibt bestehen. Das heisst, Konsumieren von Speisen und Getränken im Umfeld von Märkten bleibt weiterhin verboten. Diese über die Bundesverordnung hinausgehenden Massnahmen im Kanton Bern gelten ebenfalls bis zum 22. Januar 2021.

Masken, Hygiene- und Abstandsvorschriften, Homeoffice
Neben all den Massnahmen ruft der Bundesrat die Bevölkerung auf, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und eine Maske zu tragen, wo Maskenpflicht herrscht oder wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Und er rät, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten.

PD/ANITA MOSER

Coronavirus Kanton Bern: https://tinyurl.com/yyk72wxq
Merkblatt «So schützen wir uns»: https://tinyurl.com/qre3tyq

 


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