Regierungsrat unterstützt die Verlängerung der Massnahmen

  12.01.2021 Kanton, Coronavirus

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundesrats bezüglich der epidemiologischen Lage und unterstützt deshalb die vorgeschlagene Verlängerung der Massnahmen. Es brauche jedoch zwingend gleichzeitig eine Regelung für die Unterstützung der betroffenen Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie.

Morgen Mittwoch wird der Bundesrat voraussichtlich über eine Verlängerung und allenfalls auch über eine Verschärfung der Corona-Massnahmen entscheiden. Er hat den Kantonen seine vorgeschlagenen Massnahmen zur Konsultation unterbreitet. Die Kantone konnten bis gestern Stellung beziehen.

Grundsätzliches Ja vom Kanton Bern
Wie der Regierungsrat des Kantons Bern in einer Medienmitteilung schreibt, ist er mit der vorgeschlagenen Verlängerung der nationalen Corona-Massnahmen bis Ende Februar 2021 einverstanden. «Da die täglichen Neuinfektionen auf hohem Niveau stagnieren, konnte die angestrebte rasche Entlastung des Gesundheitswesens bisher nicht erreicht werden.» Das Auftreten neuer, leicht übertragbarer Virusvarianten erhöhe das Risiko zusätzlich. Aus diesen Gründen unterstützt der Regierungsrat auch die Verordnungsänderung zur Verlängerung der heute geltenden Massnahmen des Bundes ausdrücklich sowie eine Verschärfung der Massnahmen im Grundsatz und bei ausgewiesenem Bedarf.

Gegen Schliessung der Läden
Die vorgeschlagene Schliessung aller Läden erachtet der Regierungsrat aber als zu weit gehend: «Dies sollte im Falle einer massiven Verschlechterung der epidemiologischen Lage, z.B. bei einer starken Verbreitung der neuen Virusvarianten, umgesetzt werden.» Allein im Kanton Bern drohten bei einem solchen Schritt weitere rund 3000 Unternehmen zu Härtefällen zu werden. Auch die vorgeschlagene Begrenzung auf Personen aus zwei Haushalten bei privaten Veranstaltungen lehnt der Regierungsrat ab. Das Einhalten einer solche Bestimmung lasse sich schlecht umsetzen und würde zudem insbesondere auch bei Patchworkfamilien zu grossen Einschränkungen führen.

Homeoffice-Verpflichtung mit Mass
Homeoffice erachte der Regierungsrat im Grundsatz als sinnvoll und er unterstütze deshalb eine starke Empfehlung. Die Umsetzung müsse jedoch massvoll erfolgen und gerade auch den Spitälern, den Institutionen der Langzeitpflege, den weiteren Leistungserbringern des Gesundheitswesens und den KMU eine gewisse Flexibilität einräumen.

Die zum Schutz besonders gefährdeter Personen vorgeschlagenen Regelungen erachtet der Regierungsrat als zu restriktiv und als wenig praktikabel – insbesondere in den Spitälern, den Institutionen der Langzeitpflege und bei weiteren Leistungserbringern des Gesundheitswesens. Die Belastung in den Pflegeheimen sei nach wie vor sehr hoch, auch wenn die Ausbruchszahlen nicht zugenommen hätten. Deshalb soll gemäss dem bernischen Regierungsrat der Einsatz von Armeeangehörigen in Institutionen der Langzeitpflege ermöglicht werden. Weiter erachtet es der Regierungsrat als richtig, die Vorgaben zur Maskendispensation zu präzisieren.

Wirtschaftliche Abfederung beschleunigen
«Eine Massnahmenverlängerung und eine allfällige Ausweitung der epidemiologisch begründeten Massnahmen auf weitere Branchen erfordert, dass der Bund finanziell nun wieder die alleinige Verantwortung übernimmt», hält der Regierungsrat fest. Wie bereits im Dezember fordere er neben der Aufstockung des Härtefallprogramms auch eine Reaktivierung der Covid-19-Kredite und – im Falle einer zusätzlichen Schliessung von Unternehmen über den 28. Februar 2021 hinaus – die Schaffung eines neuen und separaten Bundesentschädigungsprogramms, d.h. die vollständige Übernahme des Vollzugs durch den Bund. Das angepasste Härtefallprogramm soll durch die «Bundesratsreserve» ohne finanzielle Beteiligung der Kantone sowie mit einheitlichen Vorgaben erweitert werden, denn ein kantonaler Flickenteppich führe zu Wettbewerbsverzerrungen. «Für den Regierungsrat übersteigt die Unterstützung der gesamten Wirtschaft in ihrer Breite aufgrund eines nationalen (Teil-)Lockdowns sowohl finanziell als auch vollzugsmässig die Kapazitäten der Kantone.»

Verzicht auf Einzelfallprüfungen
Konkret schlägt der Regierungsrat vor, das Härtefallprogramm des Bundes über die folgende Anpassung sofort umzusetzen: «Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 behördlich mindestens 60 Tage geschlossen haben, gelten gemäss Entwürfen zu Änderungen der Härtefallverordnung der Bundesverwaltung neu ohne weitere Voraussetzungen als Härtefälle.» Das gehe nur, wenn auf eine Einzelfallprüfung verzichtet werde. Stattdessen sei eine pauschale Entschädigung vorzusehen, z.B. die Deckung von 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Art. 12 der Covid- 19-Härtefallverordnung sei für diese Kategorie von Unternehmen entsprechend anzupassen. «Nur so lässt sich nach der Einschätzung des Regierungsrats ein Vollzugsstau verhindern, insbesondere in den grossen Kantonen.»

Mit der vorgeschlagenen Anpassung würden in der Schweiz auf einen Schlag rund 23’000 Unternehmen des Gastgewerbes zu Härtefällen, davon mehr als die Hälfte in den sechs grössten Kantonen (BE, ZH, VD, AG, SG, GE). «Diese Kantone würden bei einem Festhalten an einer Einzelfallprüfung massive Vollzugsprobleme erhalten mit der Konsequenz, dass die Unterstützung nicht rechtzeitig erfolgen und damit eine Konkurswelle nicht verhindert werden kann.»

Sammelfristen unterbrechen
Der Regierungsrat beantragt weiter eine Ergänzung im Bereich der politischen Rechte. «Das Sammeln von Unterschriften auf der Strasse kollidiert mit dem Aufruf, Kontakte zu vermeiden. Umso mehr sollte die Beschränkung von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum wie vorgeschlagen auf zehn Personen verschärft werden», schreibt der Regierungsrat. Seiner Auffassung nach wäre es deshalb wichtig, dass der Bundesrat eine Unterbrechung der Sammelfristen beschliesst.

PD/ANITA MOSER


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