Kommt das Vermummungsverbot?

  26.02.2021 Saanenland

Am 7. März kommt das Verhüllungsverbot zur Abstimmung. Persönlichkeiten aus dem Saanenland zeigen Argumente auf, ob dafür oder dagegen gestimmt werden soll.

BLANCA BURRI
Mitten in der Pandemie kommt das Verhüllungsverbot zur Abstimmung. Dies mutet grotesk an, da die Menschen die Gesichter seit Monaten hinter Hygienemasken verstecken müssen, um sich vor dem kleinen Virus zu schützen.

Die Initiative zielt nicht auf die Pandemie, sondern darauf, dass niemand an öffentlichen Orten sein Gesicht verhüllen darf. Konkret würde man sein Gesicht auf der Strasse in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr oder im Restaurant zeigen müssen. Ausnahmen wären wie erwähnt die Sicherheit, die Gesundheit, klimatische Bedingungen oder auch das einheimische Brauchtum wie die Fasnacht. Auch in Gotteshäusern und in anderen Sakralstätten gilt eine Ausnahme.

Indirekter Gegenvorschlag
Dem Bundesrat und dem Parlament geht die Initiative zu weit, weshalb sie einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiteten. Dieser sieht vor, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies für die Identifizierung notwendig ist.

Befürworter und Gegner
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) sowie andere konservative Gruppen gehören zu den Hauptbefürwortern. Es konn-


Erich von Siebenthal
Nationalrat, Gstaad

Im Parlament gab es keine Mehrheit für eine Gesetzesvorlage. Somit blieb den Initianten nur der Weg über die Initiative, die bei einer Annahme vom
System her in die Verfassung kommt. Es ist bekannt, dass in den letzten Jahren weltweit die Bedrohung durch Terror zugenommen hat. Leider mussten Menschen sehr viel Leid ertragen. Auch in unserem Land ist die Terrorbedrohung in den vergangenen Jahren angestiegen, weshalb zusätzliche Massnahmen getroffen wurden. Man kann sich zu Recht fragen, was die Verhüllung mit Terror zu tun hat. Ich will da niemanden zu Unrecht verdächtigen. Für mich ist jedoch klar, dass wir das Anrecht haben sollten, die Menschen, die in unserem Land weilen, zu erkennen. Denn wenn ich ein anderes Land bereise oder dort sogar bleiben will, habe ich mich auch dessen Begebenheiten zu unterziehen, damit ich keine Probleme bekomme. Diese Vorlage schafft Klarheit im Bereich der Unsicherheiten durch die Auswirkung der Verhüllung.


Marianne Aegerter
ref. Pfarrerin, Gstaad

Persönlich stelle ich fest, dass die Vollverhüllung viele Menschen befremdet. Was uns befremdet, versuchen wir eher auszuschalten als auszuhalten. Für mich ist die ganze Debatte um die Rechte der muslimischen Frau etwas fadenscheinig. Gemäss schweizerischem Eherecht sind Mann und Frau einander gleichgestellt. Das heisst, noch wenn wir annehmen, dass ein kleiner Prozentsatz muslimischer Frauen von ihren Männern zum Tragen des Gesichtsschleiers gezwungen werden, könnten sie bereits jetzt gerichtlich klagen.

Zur Frage der Freiwilligkeit ist es schwieriger, eine Antwort zu finden. Forschungen in der heterogenen muslimischen Landschaft der Schweiz haben ergeben, dass 20 bis 40 Frauen regelmässig einen Gesichtsschleier tragen (auf 5000 bis 7000 Musliminnen kommt eine einzige Nikabträgerin – eigentliche Burkas nach afghanisch-pakistanischem Vorbild sind noch seltener). Der Gesichtsschleier im Islam ist eine Zusatzoption – keine Pflicht. Wir müssen muslimische Frauen nicht vor dem Gesichtsschleier «retten». Ich denke, es ist wichtig, Frauen, die einen Gesichtsschleier tragen, nicht im Vornherein als unterdrückte Objekte des muslimischen Mannes abzustempeln. Wer einen Gesichtsschleier freiwillig aus eigener Überzeugung und wegen seiner persönlichen Beziehung zu Gott trägt, den bringen wir mit einem Verbot in eine Krise seiner Gottesbeziehung. Und das ist für mich ein Eingriff in die religiöse Freiheit, eine Bevormundung der Frau und ein Rückschritt in Sachen Emanzipation.


Alexander Pasalidi
röm.-kath. Pfarrer, Gstaad

Es geht nicht darum, was die katholische Kirche zum Verhüllungsverbot zu sagen hat oder nicht. Wir leben in der Schweiz nicht in einem
Gottesstaat, sondern in einem modernen, europäisch demokratischfreiheitlichen Land, dessen Kulturgeschichte massgeblich vom jüdischchristlichen Glauben, von der griechischen Philosophie und vom römischen Rechtsdenken geprägt ist. Auch bei uns gibt es Grenzen des sittlich-anständigen, und der eine oder die andere wäre vielleicht erleichtert, wenn es einen Kleiderkodex gäbe. Klar, Nikab und Burka gehören nicht zur typisch europäischen Bekleidungsform. Doch diese Bekleidungsform ist viel älter als der Islam: Schon ältere Kulturen kannten diese Art der weiblichen Bekleidung. In erster Linie ist es eine innerislamische Fragestellung, worauf nur diese Glaubensgemeinschaft eine Antwort geben kann und geben muss! Europa steht für freiheitlich-liberale Standpunkte auch in der Bekleidungsfrage.
Es ist der islamischen Glaubensgemeinschaft zu wünschen, dass sie unter anderem auch auf die Nikab- beziehungsweise die Burkafrage weltweit und insbesondere in der westlich-liberalen Welt, wo die Glaubensfreiheit grossgeschrieben wird, eine Antwort findet: eine
Antwort ohne Konfliktpotenzial!


Verena Marti
Heilpädagogin/Schulleiterin, Gsteig

Wir brauchen kein Verhüllungsverbot. Wenn wir als Schweizerinnen und Schweizer ernsthaft etwas gegen die Unterdrückung der Frauen unternehmen wollen, ein Verfassungsartikel gegen die Verschleierung ein ungeeignetes Instrument.
Verhüllungspflicht einiger Gemeinschaften finde ich persönlich nicht unterstützenswert. Ein Verfassungsartikel ist aber unnötig und wäre ohnehin unverhältnismässig. Das Verhüllungsverbot lenkt aus meiner Sicht von den wirklichen Problemen ab, setzt sich nur scheinbar für die Rechte der Frauen ein. Es zielt einseitig auf weibliche Kleidertraditionen bestimmter fundamentalistischer Religionsgemeinschaften ab. Männliche Traditionen bleiben unangetastet. Die Diskriminierung von Frauen ist wesentlich vielschichtiger, steckt in gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen und verkrusteten Machtsystemen, die aus der Ausbeutung von Frauen Kapital schlagen. Wenn das Verhüllungsverbot kommt, werden muslimische Menschen zur Zielscheibe gemacht. Ihre Integration in unsere Lebensgemeinschaften wird eher erschwert. Das gegenseitige Verständnis kann mit solchen Verboten nicht gewinnen, eher werden die Gräben vertieft und das Misstrauen gestärkt. Gewaltdarstellungen und deren Verherrlichung, der ungehinderte Zugang zu Pornografie und Gewaltspielen in Medien und im Internet bieten uns Herausforderungen, die mir grössere Sorgen bereiten als Frauen, die Nikab oder Burka tragen.


Christof Huber
Hoteliervereinspräsident Gstaad-Saanenland

Als Gastgeberinnen und Gastgeber beurteilen wir unsere Gäste nicht nach Merkmalen wie Geschlecht, Religion, Behinderungen, Alter, sexueller Ausrichtung oder Herkunft. Alle Gäste sind bei uns herzlich willkommen und geniessen die gleiche Aufmerksamkeit und Wichtigkeit. In der Schweiz sind nur sehr wenige Frauen vollverschleiert und auch aus den muslimischen Ländern tragen längst nicht alle Touristinnen Ganzkörperverschleierung. Daher ist die Verankerung eines Verbots in der Bundesverfassung unverhältnismässig. Wir sind als Destination offen für fremde Kulturen. Daher ist es für uns zentral, dass Gäste aufgrund ihrer Herkunft oder Religion nicht diskriminiert werden. Ein Verhüllungsverbot auf nationaler Ebene könnte das Image der Schweiz in muslimischen Ländern langfristig beschädigen. Das Resultat wären rückläufige Buchungen auch im Saanenland. Wir erleben aktuell die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sobald sich die Lage entspannt hat, sind wir darauf angewiesen, dass uns auch wieder Gäste aus den Fernmärkten besuchen. Ein Verhüllungsverbot würde die Wiederbelebung wichtiger Herkunftsmärkte unnötig erschweren. Daher ist die Abstimmung für uns sehr wichtig. Ich empfehle ganz klar, die Initiative abzulehnen: nein zum Burkaverbot und somit ja zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, der verhältnismässig und sinnvoll ist. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt die möglichen Probleme zur Thematik der Verhüllung auf und schlägt gezielte Massnahmen vor, um die Wahrnehmung der öffentlichen
Aufgaben sicherzustellen sowie den Zwang zur Gesichtsverhüllung zu bekämpfen.


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