«Im Moment bin ich sehr zufrieden»

  19.03.2021 Saanenland

Der Kanton Bern soll bei der Neubewertung der Liegenschaften «massvoll und korrekt» vorgehen. Am Dienstag hat der Grosse Rat einen entsprechenden Punkt einer Motion von Grossrat Hans Schär überwiesen.

ANITA MOSER
Mit einer dringlichen Motion verlangt FDP-Grossrat Hans Schär, dass der Regierungsrat erstens das Dekret über die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke gemäss Auftrag vom Grossen Rat «korrekt und massvoll» umsetzt. Und falls der Auftrag des Grossen Rats mit einer allgemeinen Berechnungsformel für die Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen nicht zielführend erledigt werden könne, «muss zweitens eine Spezialformel erarbeitet werden oder ist eine individuelle Schätzung vor Ort vorzunehmen», begründet Schär den zweiten Punkt seiner Motion.

Im Dekret werde zwar die «korrekte und massvolle» Bewertung der neuen amtlichen Werte per 2020 (70 Prozent der Verkaufspreise) gefordert, von massvoll könne zum Teil keine Rede sein, monierte der Schönrieder FDP-Grossrat. Es komme zu Erhöhungen mit Faktor 2,5 bis 3, die Quadratmeterpreise für einfachen Wohnraum stiegen von 9000 auf 17’000 Franken und die Landpreise zum Teil um das Fünffache. Solche Beispiele seien leider keine Einzelfälle.

Rückenwind für die Einsprecher
Während der Einsprachefrist sind denn auch Tausende von Einsprachen eingegangen. Knapp 9000 Haus- und Wohnungsbesitzer hätten Einsprache erhoben, sagte Finanzdirektorin Beatrice Simon im Rat. Aus dem Saanenland ging eine von Hansueli und Martina Reichenbach aus der Lauenen lancierte Petition mit gut 2300 Unterschriften ein und auch die Gemeinde Saanen reichte für zahlreiche Grundstücke Einsprache ein. Die drei Gemeinden wandten sich mit Briefen an die Verantwortlichen, weitere Gemeinden aus dem Oberland schlossen sich ihnen an.

Mit 91 zu 61 Stimmen hat der Grosse Rat den ersten Punkt der Motion von Hans Schär angenommen. Der Regierungsrat schlug vor, den Punkt auch gleich als erfüllt abzuschreiben. Dem widersetzte sich die Ratsmehrheit und stärkt damit den Tausenden von Einsprechern den Rücken. Sein Lobbying habe sich gelohnt, freut sich Motionär Hans Schär. «Mit diesem einen Punkt ist schon viel erreicht.» Dass die anderen Punkte seiner Motion nicht angenommen wurden, schmälere seine Freude nicht.

Was ist massvoll und korrekt?
Dieser Frage müssen sich nun die Verantwortlichen annehmen. «Ein Faktor 3 ist sicher nicht massvoll und korrekt», betont Hans Schär. Im Moment sei er sehr zufrieden, ein erster Schritt sei getan. «Mit der Annahme des einen Punktes kann die Regierung nicht zur Tagesordnung übergehen.» Abzuklären sei noch, ob auch jene Eigentümer/innen von einer Neubeurteilung profitieren würden, die keine Einsprache erhoben haben.

Weitere Forderungen angenommen
Das Thema «Amtliche Neubewertung» wurde im Grossen Rat rege debattiert und das Parlament hat noch weitere Forderungen angenommen. Zum Beispiel eine von Motionär Thomas Knutti (SVP, Weissenburg). Er verlangt, dass die Einspracheverfahren fachgerecht nach den tatsächlichen Gegebenheiten zu behandeln seien.

Ebenfalls deutlich stimmte das Kantonsparlament einem Vorstoss von Jakob Schwarz (EDU, Adelboden) zu. In seiner – von Hans Schär, Thomas Knutti und Matthias Matti (BDP, Gelterfingen) unterstützten – Motion verlangt der Motionär, dass die Regierung die Bewertungskriterien überarbeiten und dabei die unterschiedlichen Marktgegebenheiten von Erstwohnungen, Zweitwohnungen und Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen bei der Festlegung von Landrichtwerten und Mietwertkategorien berücksichtigen soll. Und bei stark abweichenden Verhältnissen innerhalb einer Gemeinde seien unterschiedliche Landrichtwerte und Mietwertkategorien anzuwenden.

Diese Bestimmungen sollen laut dem Motionär für künftige Neubewertungen gelten. In diesem Punkt unterscheidet sich der Vorstoss von jenem von Hans Schär. «Mir ist wichtig, dass die Neubewertung jetzt angepasst wird und nicht erst bei einer neuen Schatzung.»

Denn bis zu einer Neubewertung kann es Jahre dauern. Seit der letzten allgemeinen Neubewertung sind über 20 Jahre vergangen.


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