Erläuterungen zu den Geschäften

  20.04.2021 Saanenland, Saanen

Einladung zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom Sonntag, 13. Juni 2021 (gleichzeitig mit dem eidgenössischen Urnengang)

Geschäfte

1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung

Genehmigung der Jahresrechnung 2020 mit einem Aufwand Gesamthaushalt von CHF 82̓692̓829.46, einem Ertrag Gesamthaushalt von CHF 94̓003̓243.79 und einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 11̓310̓414.33.

2. Neubau Wohnhaus Daheim mit Alterswohnungen, Bauprojekt: Genehmigung Investitionskredit

Zustimmung zum Projekt und zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 165̓000.– um CHF 4̓951̓000.– auf neu CHF 5̓116̓000.–

3. Gemeindeverwaltung Saanen, Teilsanierung: Genehmigung Investitionskredit

Genehmigung des Investitionskredits von CHF 820̓000.–

4. Mitgliedschaft im Verein «Regionaler Naturpark Greyerz – Paysd̓Enhaut» mit dem Gebiet der Bäuert Abländschen

Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verein für die Jahre 2021–2031

In der Folge finden Sie die Erläuterungen des Gemeinderats zu den einzelnen Geschäften.

Die Traktandenliste und die Rechtsmittelbelehrung wurden mittels Publikation im «Amtlichen Anzeiger Saanen» vom 20. April 2021 bekannt gemacht. Beschwerden in Abstimmungssachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen einzureichen. Für die Beschwerde in Abstimmungssachen beträgt die Frist 30 Tage nach der Abstimmung. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist zehn Tage ab Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts.

Beschwerden müssen im Doppel eingereicht werden und einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Abstimmung ein.

Erläuterungen zu den Geschäften

1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2020 mit einem Aufwand Gesamthaushalt von CHF 82
̓692̓829.46, einem Ertrag Gesamthaushalt von CHF 94̓003̓243.79 und einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 11̓310̓414.33.
Die Jahresrechnung 2020 weist folgende Eckdaten aus: siehe Tabelle 1.

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 11̓310̓414.33 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 408̓218.–, womit eine Besserstellung von CHF 11̓718̓632.33 verzeichnet wird.

Dieser Ertragsüberschuss ist hauptsächlich in folgenden Positionen entstanden: siehe Tabelle 2.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt:
Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 10̓474̓092.54 ab (Vorjahr CHF 15̓126̓228.16). Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 2̓962̓011.90 beträgt der Überschuss effektiv CHF 13̓436̓104.44. Budgetiert war ein ausgeglichenes Budget mit zusätzlichen Abschreibungen von CHF 4̓816̓227.–. Somit beträgt die Besserstellung CHF 8̓619̓877.44.

Dieses ausserordentlich erfreuliche Ergebnis ist hauptsächlich auf Mehrerträge im Steuerbereich, die Auflösung der NPM-Spezialfinanzierungen sowie auf Minderaufwendungen in verschiedenen Aufwandpositionen zurückzuführen. Der nach Verbuchung der zusätzlichen Abschreibungen übrigbleibende Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss zugeführt, welcher damit neu CHF 41̓533̓159.90 beträgt. Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen 2020 CHF 8̓341̓365.95 und damit nur etwa die Hälfte des Vorgesehenen. Gegenüber dem Vorjahr sind hingegen ca. CHF 3,5 Mio. mehr Investitionen getätigt worden (+78 %). In diversen Bereichen (Schulliegenschaften, Gemeinde- und Privatstrassen sowie im Wasser- und Abwasserbereich) konnten die Projekte nicht wie geplant realisiert werden.

Grösste Investitionsausgaben (netto): siehe Tabelle 3.

Die folgenden, in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2020 abgeschlossen werden: siehe Tabelle 4.
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt: siehe Tabelle 5.

Dank des guten Rechnungsergebnisses konnte das Fremdkapital um weitere CHF 4,6 Mio. reduziert werden. Zudem stieg das Finanzvermögen um CHF 6 Mio. Per Ende 2020 stehen über CHF 26 Mio. an flüssigen Mitteln zur Verfügung. Dadurch konnte der Bruttoverschuldungsanteil auf 67,5 % gesenkt werden (Vorjahr 69,9 %). Das Eigenkapital steigt um über CHF 15 Mio. und beträgt neu knapp CHF 138 Mio. (davon CHF 69 Mio. finanzpolitische Reserve und Bilanzüberschuss).
Nachkredite: Alle im Jahr 2020 notwendigen Nachkredite betrafen entweder gebundene Ausgaben oder lagen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Stimmberechtigten haben demnach keine Nachkredite zu genehmigen.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2019 weist folgende Geldflüsse aus: siehe Tabelle 6.

Aufgrund des ausgezeichneten Rechnungsergebnisses konnten im Jahr 2020 entsprechend Schulden zurückbezahlt und zusätzliche liquide Mittel geschaffen werden. Finanzkennzahlen: Die wichtigsten
Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2020 lauten:
Gesamthaushalt: siehe Tabelle 7.
Allgemeiner Haushalt: siehe Tabelle 8

Das Revisionsorgan ROD Treuhand AG hat die Jahresrechnung 2020 geprüft und beantragt diese mit Bericht vom 9. April 2021 der Stimmbevölkerung zur Genehmigung.

Die Parteien oder deren Vertreter äussern sich zum Geschäft wie folgt:
FDP Saanenland: Der Vorstand FDP Saanenland begrüsst das wiederholt gute Resultat der Jahresrechnung 2020. Die solide Finanzsituation erlaubt der Gemeinde Saanen, im laufenden Jahr sinnvolle Investitionen zu tätigen. Es ist zu verhindern, liquide Mittel zu horten. Daher erwartet der Vorstand der FDP Saanenland im Jahr 2021 deutlich höhere Investitionen der Gemeinde oder wird für das nächste Budget 2022 eine Steuersenkung beantragen.
GLP Ortssektion Obersimmental-Saanenland: Die GLP wird anlässlich ihrer Parteiversammlung die Geschäfte beraten und die Abstimmungsempfehlungen zu gegebener Zeit im «Anzeiger von Saanen» bekannt machen.
SP Saanen: Die krisenfesten Erträge freut die SP. Wir stimmen der Rechnung 2020 zu. Bedenklich ist, dass nach Aussage des Gemeindepräsidenten wegen Personalmangel auf der Verwaltung nur die Hälfte der geplanten Investitionen getätigt werden konnten. Effizienz, Prioritätensetzung, und Mitarbeiter/innen-Zufriedenheit müssten unabhängig geprüft werden.
SVP Saanen: Die SVP Saanen wird ihre Stellungnahme via «Anzeiger von Saanen» publizieren.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: siehe
Tabelle 9.
Download Jahresrechnung 2020 auf www.saanen.ch oder bei der Finanzverwaltung Saanen erhältlich.

2. Neubau Wohnhaus Daheim mit Alterswohnungen, Bauprojekt: Genehmigung Investitionskredit
Zustimmung zum Projekt und zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 165̓000.– um CHF 4̓951̓000.– auf neu CHF 5̓116̓000.–.
Am 15. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Saanen einen Investitionskredit von CHF 1̓725̓000.00 Mio. für den Umbau und die Sanierung des Wohnhauses Daheim an der Dorfstrasse 39 in Saanen genehmigt. Das Umbauprojekt war von der Tatsache geprägt, dass das Gebäude im Inventar der schützenswerten Bauten als «erhaltenswert» klassiert war. Der Gemeinderat hat die Umsetzung dieses Umbauprojekts kurz darauf sistiert, da von der Kantonalen Denkmalpflege die Mitteilung kam, dass das Gebäude zur Entlassung aus dem Inventar der schützens- und erhaltenswerten Bauten vorgesehen ist.

Mit einem Grundsatzentscheid hat der Gemeinderat am 29. Oktober 2019 beschlossen, anstelle der Sanierung des Wohnhauses Daheim einen Neubau von altersgerechten Wohnungen zu realisieren.

Sowohl im Altersleitbild Saanenland 2012–2022 wie auch in der regionalen Altersplanung für die Bergregion Obersimmental-Saanenland vom 25. September 2019 hat der Gemeinderat von Saanen Ziele für das selbstständige Wohnen im Alter verabschiedet:

«Alte Menschen möchten so lange als möglich in den eigenen vier Wänden leben. Für die Erhaltung der Autonomie trotz allfälligen Einschränkungen sind geeignete Wohnangebote grundlegend. Ein erklärtes Ziel der Alterspolitik im Saanenland ist es, altersgerechte und bezahlbare Wohninfrastruktur in Zentrumsnähe und mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu schaffen, um alten Menschen einen möglichst langen Verbleib zu Hause zu ermöglichen. Hindernisfreies Wohnen mit unterstützenden ambulanten Dienstleistungen trägt wesentlich dazu bei, einen verfrühten Pflegeheimeintritt zu vermeiden.

Ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung ist nur möglich, wenn diese auch vorhanden und wirtschaftlich zugänglich ist.»

Mit der Realisierung von altersgerechtem, bezahlbarem Wohnraum im Wohnhaus Daheim kann eine zentrale alterspolitische Massnahme umgesetzt werden.

Das vorliegende Bauprojekt enthält ein Doppelmehrfamilienhaus im Chaletstil. Beide Gebäudeteile werden mit einem zentralen Treppenhaus inkl. Personenlift erschlossen. Das Raumangebot besteht aus zehn altersgerecht gestalteten Wohnungen, einem Ladenlokal und einer Autoeinstellhalle. Das detaillierte Raumprogramm: siehe Tabelle 10.
Wohnungen:
Die Wohnungen werden so gestaltet, dass sie die Anforderungen an das altersgerechte Bauen erfüllen. Grundlage dafür bilden die Richtlinien des Bundesamts für Wohnungswesen, welche in Zusammenarbeit mit procap erarbeitet wurden. Die Wohnungsgrössen genügen den Bedürfnissen für Einoder Zweipersonenhaushalte. Es wird ein kostengünstiger Ausbau angestrebt ohne allzu grosse Qualitätseinbussen.
Geschäftslokal: Da das Wohnhaus Daheim im Geschäftsgebiet gemäss Art. 13 des kommunalen Baureglements liegt, muss im Sockelgeschoss (10m-Korridor) ein Geschäftslokal erstellt und betrieben werden. Der gerechnete Mietzins dieser Räumlichkeiten wird als marktgerecht eingestuft.
Autoeinstellhalle: Auf eine Unterkellerung mindestens eines Teils des Neubaus kann kaum verzichtet werden (Kellerräume, Technikräume, Waschküche …). Es wird vorgeschlagen, das ganze Gebäude zu unterkellern, damit insbesondere die Parkplatzproblematik gelöst werden kann. Die Parzelle bietet ansonsten kaum Möglichkeiten zur oberirdischen Parkierung. Es ist voraussehbar, dass nicht sämtliche neun Autoeinstellhallenplätze durch die Mieter der Alterswohnungen zusätzlich zur Wohnung gemietet werden.

Es herrscht jedoch die Überzeugung, dass die verbleibenden Einstellplätze an Externe (Nachbarn usw.) vermietet werden können, da von einem entsprechenden Bedarf ausgegangen wird. Die Mietzinse der Alterswohnungen werden durch diese Investition nicht tangiert.
Fotovoltaikanlage: Sämtliche Dachflächen des Neubaus sollen mit einer vollintegrierten Fotovoltaikanlage zur Produktion von Solarstrom versehen werden. Die Ertragsprognosen zeigen, dass diese Investition finanzierbar ist, ohne die Mietzinsen der Alterswohnungen negativ zu beeinflussen.
Gesamtkosten: Es wird mit folgenden Kosten gerechnet. Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +/– 10 % auf (siehe Tabelle 11).
Erträge: Es wird mit folgenden Erträgen gerechnet: siehe Tabelle 12.
Mietzinse Alterswohnungen:
Die Mietzinse der Alterswohnungen wurden mit der üblichen (von den Schlichtungsbehörden anerkannten) Mietzinskalkulation berechnet. Auf den Renditezuschlag wird wie üblich verzichtet. Es handelt sich also um eine klare Kostenmiete.

Voraussichtliche Mietzinse: siehe Tabelle 13.

Die Mietzinse eines Grossteils der Wohnungen sind für Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV finanzierbar.
Vermietungsrichtlinien: Mit Vermietungsrichtlinien wird sichergestellt, dass das Ziel – die Schaffung von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren – auf Dauer erreicht werden kann, ohne Mietzinseinbussen durch Leerstände hinnehmen zu müssen. Priorität bei der Vermietung haben Einwohner der Gemeinde Saanen, welche zum Zeitpunkt des Mietantritts das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht haben und mit tieferem Einkommen und Vermögen. Bei einem Angebotsüberhang werden Wohnungen befristet an jüngere Personen vermietet. Die Befristung soll in der Regel ca. ein Jahr dauern.
Mitbericht Finanzkommission: Das Gebäude gehört zum Portefeuille des Finanzvermögens, womit keine Abschreibungen getätigt werden müssen, solange keine Wertbeeinträchtigungen vorhanden sind. Im Gegenzug muss die Liegenschaft mindestens kostendeckend betrieben werden. Die Mietzinse wurden gemäss üblicher Mietzinskalkulation berechnet, auf einen Renditezuschlag wurde jedoch verzichtet. Wie vorgeschrieben sind die Kosten dieser Liegenschaft durch Erträge zu decken, womit der Steuerhaushalt dadurch nicht belastet wird.

Die FiKo beurteilt das vorliegende Projekt als finanziell tragbar.

Die Parteien oder deren Vertreter äussern sich zum Geschäft wie folgt:
FDP Saanenland: Der Vorstand FDP Saanenland unterstützt das zukunftsorientierte Projekt für altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum im Dorf Saanen.
GLP Ortssektion Obersimmental-Saanenland: Die GLP wird anlässlich ihrer Parteiversammlung die Geschäfte beraten und die Abstimmungsempfehlungen zu gegebener Zeit im «Anzeiger von Saanen» bekannt machen.
SP Saanen: Die SP empfiehlt die Vorlage anzunehmen. Erstaunlicherweise kostet ein Platz in der neuen Einstellhalle keine CHF 50̓000.–, während auf der anderen Strassenseite beim Parkhaus Saanen ein Einstellhallenplatz über CHF 100̓000.– kostete. Eine strikte Qualitäts- und Kostenkontrolle, bereits beim Aushub, scheint hier nötig. Lieber keine Einstellhalle (die vier benötigten Parkplätze liessen sich problemlos entlang des Bahnhofgässlis realisieren) statt am Schluss auf die Fotovoltaikanlage zu verzichten.
SVP Saanen: Die SVP Saanen wird ihre Stellungnahme via «Anzeiger von Saanen» publizieren.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Zustimmung zum Projekt und zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 165̓000.– um CHF 4̓951̓000.– auf neu CHF 5̓116̓000.–

3. Gemeindeverwaltung Saanen, Teilsanierung: Genehmigung Investitionskredit
Genehmigung eines Investitionskredits von CHF 820
̓000.–.
Seit der Erweiterung der Gemeindeverwaltung im Jahr 1990 wurde keine grundlegende Modernisierung vorgenommen. Zwar wurden partiell geringfügige räumliche Anpassungen gemacht, die aufgrund von Änderungen in der Organisation der Gemeindeverwaltung nötig waren. Die technischen Installationen, und dabei insbesondere die interne Stromverteilung sowie die Netzwerkverkabelungen, sind jedoch veraltet und haben zudem die Kapazitätsgrenzen erreicht.

Mit dieser Teilsanierung soll erreicht werden, dass das Personal der Gemeindeverwaltung auch in Zukunft die Dienstleistungen zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner unter optimalen Arbeitsbedingungen erbringen kann.

Mit den Massnahmen wird gewährleistet, dass auf zukünftige Veränderungen in der Gemeindeorganisation effizient und flexibel reagiert werden kann. Arbeitsplatz- und Büroumstellungen werden erleichtert, ohne dass jeweils grosse Anpassungen der Installationen nötig sind. Die Gemeindeverwaltung ist auf diese Weise auch für andere zukünftige Arbeitsformen gerüstet. Die notwendigen Kapazitäten für die zunehmende Digitalisierung sind dadurch sichergestellt.

Aufgrund umfassender Prüfungen muss zudem festgestellt werden, dass die Arbeitsplätze sowohl aus technischer Sicht als auch aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen.

Es sind folgende Massnahmen geplant:
1. Sanierungen:
Ersatz der internen Starkstrom- und Netzwerkverkabelung
– Ersatz sämtlicher Leitungen und Kabelkanäle (kein Ersatzmaterial für bestehende Kanäle verfügbar); neue Kanäle mit flexiblen Anschlussdosen
– Nachfrage nach mehr Anschlussmöglichkeiten (Zunahme Arbeitsplätze und Zunahme Anschlüsse) decken
– Verminderung der Abstrahlungen durch die neuen Kabel
– Ersatz und Ergänzung Klimaanlagen
– Ergänzung Sonnenschutz in diversen Büros und Sitzungszimmern
– Sanierung der Böden (Holzparkett) und Wände (Anstrich)
2. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
– Erneuerung der Arbeitsplatzbeleuchtung gemäss den Vorschriften aus dem Arbeitsgesetz
– Akustikmassnahmen
– Teilersatz/Optimierung der Büromöbel, insbesondere höhenverstellbare Tische (wo nicht schon vorhanden)
Es wird mit folgenden Kosten gerechnet: siehe Tabelle 14.
Mitbericht Finanzkommission
: Für die Berechnung der Folgekosten ist zu unterscheiden zwischen Investitionen in das Gebäude (BKP 1–7, Abschreibungsdauer 331/3 Jahre) und solchen für die Arbeitsplätze (BKP 903 und 911, Abschreibungsdauer zehn Jahre). Die so errechneten Folgekosten betragen CHF 38’000.– pro Jahr während den ersten zehn Jahren und für die restlichen 231/3 Jahre noch CHF 19̓000.–.

Die FiKo beurteilt das vorliegende Projekt als finanziell tragbar.

Die Parteien oder deren Vertreter äussern sich zum Geschäft wie folgt:
FDP Saanenland: Die Investitionen in die Arbeitsplätze der Einwohnergemeinde ist wichtig und richtig. Nach 30 Jahren ohne grössere Investitionen ist diese gerechtfertigt und wird vom Vorstand FDP Saanenland begrüsst.
GLP Ortssektion Obersimmental-Saanenland: Die GLP wird anlässlich ihrer Parteiversammlung die Geschäfte beraten und die Abstimmungsempfehlungen zu gegebener Zeit im «Anzeiger von Saanen» bekannt machen.
SP Saanen: Wir unterstützen den Kredit und hoffen, mit dieser und weiteren Massnahmen die Personalsituation auf der Gemeindeverwaltung zu verbessern. SVP Saanen: Die SVP Saanen wird ihre Stellungnahme via «Anzeiger von Saanen» publizieren.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Genehmigung des Investitionskredits von CHF 820̓000.–

4. Mitgliedschaft im Verein «Regionaler Naturpark Greyerz Pays-d›Enhaut» mit dem Gebiet der Bäuert Abländschen
Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verein für die Jahre 2021–2031.
Einleitung:
Ein Regionaler Naturpark ist ein Instrument zur regionalen Entwicklung und zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) definiert einen regionalen Naturpark als «ein grösseres, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet und dessen Bauten und Anlagen sich in das Landschafts- und Ortsbild einfügen». Der regionale Naturpark unterscheidet sich insofern von Nationalpärken und Naturerlebnispärken, zwei weiteren Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung gemäss NHG, als letztere eine geschützte Kernzone aufweisen müssen.

Ein Regionaler Naturpark erhält und wertet die Qualität von Natur und Landschaft auf, fokussiert die Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft sowie die Förderung der Vermarktung von im Park produzierten Waren und Dienstleistungen. Diese Definition trifft auf den Regionalen Naturpark Greyerz Paysd’Enhaut zu. 2012 wurde ihm durch den Bund das Label «Park von nationaler Bedeutung» für 10 Jahre verliehen. Der zwischen der Waadtländer Riviera und dem Schwarzsee sowie zwischen Greyerz und Saanen gelegene Park ist von einer noch ursprünglichen, voralpinen ländlichen Identität geprägt und seit dem 19. Jahrhundert von touristischer Bedeutung. Er verbindet auf einzigartige Weise die Menschen, die Kultur und die Natur dieser Regionen der westlichen Voralpen, die sich durch aussergewöhnliche Landschaften, Artenreichtum, ihre Landwirtschaft, ihre lebendigen Traditionen, ihre im 21. Jahrhundert verwurzelten Handwerker und ihr Bestreben auszeichnen, Gebiete zum Leben und Erleben zu sein.

Die Gesetzgebung des Bundes schreibt die Erneuerung des Parklabels alle zehn Jahre vor. Dafür müssen die vorgängige Betriebsphase evaluiert, die Parkcharta angepasst oder revidiert und die Parkverträge mit den betreffenden Gemeinden erneuert werden. 2018 haben alle Gemeindebehörden der Parkgemeinden ihre Absicht bekräftigt, ihre Teilnahme am Parkprojekt zu verlängern. Angesichts der Erneuerung der Charta haben vier neue Gemeinden den Wunsch geäussert, dem Regionalen Naturpark Greyerz Pays-d̓Enhaut beizutreten: Corbeyrier, Greyerz, Jaun und Saanen.
Mitgliedschaft der Gemeinde Saanen:
Für die Gemeinde Saanen ist ausschliesslich eine Teilintegration durch die Bäuert Abländschen vorgesehen. Siehe dazu die Karte auf der nachfolgenden Seite. Bis anhin besass die Gemeinde Saanen lediglich den Status einer Kandidatengemeinde und war noch nicht vollwertiges Mitglied des Naturparks (siehe Karte).

Das Parkgebiet würde neu mit 17 Gemeinden um 25 % auf 630 km2 anwachsen, mit einer Bevölkerung von 16›000 Einwohnern und unveränderter Bevölkerungsdichte (25 Einwohner/km2).

Verfahren: Zur Erneuerung des Labels Regionaler Naturpark für die Periode 2022–2031 müssen sich die involvierten Gemeinden in einem demokratischen Prozess für den Park aussprechen.

Die kantonale Gesetzgebung gibt dabei im Kanton Bern ausdrücklich vor, dass die Bevölkerung der Parkgemeinden in diesen Prozess eingebunden wird und über die künftige Mitgliedschaft der Gemeinde im Park bestimmt. Dieser Prozess bedeutet die Unterzeichnung eines Vertrages, der die Parkgemeinden und den Verein Regionaler Naturpark Greyerz Pays-d̓Enhaut bindet.

In den übrigen Parkgemeinden haben die Stimmberechtigen dem Verbleib oder dem Beitritt bereits bedingungslos und mit grossem Mehr zugestimmt.
Parkvertrag: Der Parkvertrag basiert auf der in der Verordnung des Bundes über die Pärke von nationaler Bedeutung (PäV) verankerten Verpflichtung, eine Charta für den Betrieb und die Qualitätssicherung des zukünftigen Parks abzuschliessen. Diese Charta besteht aus vier Teilen: einem Beschrieb, dem Vertrag zwischen dem Verein und den Gemeinden sowie den Managementplänen. Letztere umfassen einen zehnjährigen Managementplan für den Zeitraum, für den das Parklabel gültig ist, und Managementpläne für jeweils vier bis fünf Jahre, auf denen die Vereinbarungen zwischen dem Park, den Kantonen und dem Bund betreffend die zu erbringenden Leistungen sowie die kantonale und nationale Finanzierung basieren.

Der Parkvertrag stellt jenes Element der Charta dar, dass die Gemeinden und den Park rechtlich bindet. Darin werden das Gebiet der Gemeinden, die finanziellen Beiträge der Gemeinden sowie die Organisation des Parks festgelegt. Dabei wird den Gemeinden eine Mehrheitsvertretung in den beschlussfassenden Organen des Parks sowie die Einbindung in die Ausarbeitung der Ziele und der Managementpläne garantiert.

Der Verein Regionaler Naturpark Greyerz Pays-d̓Enhaut hat sich für seine Aktivitäten auf dem gesamten Parkgebiet folgende Ziele gesetzt:
1. Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft;
2. Stärkung der auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten wirtschaftlichen Aktivitäten;
3. Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Umweltbildung.

Der Entwurf des Parkvertrages kann auf www. saanen.ch eingesehen werden.

Aktivitäten des Parks: Die Leistungen und Aktivitäten, die der Park erbringen muss, werden in Leistungsverträgen festgelegt, die der Park für die Dauer von jeweils vierJahren mit dem Bund und den beteiligten Kantonen abschliesst. Diese regeln sämtliche Rechte und Pflichten, namentlich auch die finanzielle Beteiligung, die die Vertragspartner während der Laufzeit der Verträge zu erbringen haben.

Seit seinem Bestehen hat der Naturpark Greyerz Pays d̓Enhaut eine Vielzahl von Projekten entwickelt, wie zum Beispiel das Angebot neuer touristischer Produkte einschliesslich des Verkaufs von Pauschalangeboten: die Grand Tour des Vanils, die Käsewege, die Tour durch die Grafschaft Greyerz, kulturelle Aktivitäten, gezielte Angebote in Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr und Angebote im Bereich Erlebnistourismus, welche bei Besuchern und Wanderern auf grossen Anklang stossen. Die Broschüre «Parc à la carte» schlägt jedes Jahr rund 50 Ausflüge und andere Entdeckungsaktivitäten vor. Es werden auch konkrete Projekte durchgeführt, wie die Koordination der Instandsetzung des Grottenwegs von Naye. Weitere konkrete Projekte sind die Förderung der allgemeinen Zugänglichkeit, die Kreierung und Durchführung der Aufführung «La Lumière des Moines» im Cluniazenserpriorat von Rougemont oder die Einrichtung eines Food-Trails. Diese Projekte widerspiegeln die Innovationsaufgabe der Regionalen Naturpärke, von deren Früchte die gesamte Gemeinschaft profitieren kann.

Das Label Parkprodukt wird an regionale Produkte vergeben, die bestimmte Kriterien der nachhaltigen Entwicklung erfüllen. 24 Partner aus allen Regionen des Parks sind im Besitz des Labels für mehr als 130 zertifizierte Produkte: von lokalem Rind- oder Schaffleisch bis hin zu Hydrolaten und Tees. Nicht zu vergessen sind natürlich die verschiedenen AOP-Käse, die Teil der DNA des Parks sind. Dazu gehören der L̓Etivaz AOP, der Greyerz AOP und der Vacherin Fribourgeois AOP, welche von den Käsereien oder auf den Alpen im Park hergestellt und an die Genossenschaft der Freiburger Alpkäsehersteller in Charmey geliefert werden. Die Region verfügt allgemein über ein riesiges Sortiment an Käsespezialitäten. Für das Label Parkprodukt arbeitet der Park eng mit den regionalen Marken Paysd̓Enhaut und Terroir Fribourg zusammen. Dank der Kommunikationskampagnen aller Partner (BAFU, Pärke, Produzenten und Händler) wird das Label der Pärke, das in den letzten zehn Jahren auf nationaler Ebene an Bekanntheit gewonnen hat, weiter gefördert. Das Konzept von Partnerunternehmen wird es ermöglichen, die Wirkung des Labels zu vervielfachen, insbesondere durch die Ausdehnung auf andere Sektoren. Ein Pilotprojekt im Bereich Labeling wurde von Tourismusunternehmen lanciert und der Regionale Naturpark Greyerz Pays-d̓Enhaut hat eine Partnerschaft mit Unternehmen aus der Holzindustrie aufgezogen. In diesem Bereich trägt die Beharrlichkeit der Holzkommission Früchte: Mehr als 100 Projekte wurden mit dem Label Schweizer Holz versehen, in der Region wurden 15 Unternehmen mit demselben Label ausgezeichnet (sieben davon arbeiten mit Holz aus dem Park) und 15 Gemeinden möchten Schweizer Holz bei ihren Arbeiten und Investitionen bevorzugen.

Einige Projekte wirken sich sehr positiv auf die Entwicklung der regionalen Wirtschaft aus. Dazu gehört die Gründung der regionalen Schlachthof-Genossenschaft Greyerz-Paysd̓Enhaut-Ormonts im Jahr 2018. Sie entstand aus einer Arbeitsgruppe, welche von der Landwirtschaftskommission des Parks ins Leben gerufen wurde und sich mit der Zukunft des Schlachthofs Les Moulins befasst hatte.

Auch in den Bereichen Energie und Mobilität wurde wichtige Arbeit geleistet. Priorität hatten dabei die Gemeinden, Dienstleistungen und Unternehmen, die davon direkt betroffen sind. Diese Arbeit reichte vom Erstellen von Energiebilanzen über gezielte Sensibilisierungsaktionen (z.B. mit Duschköpfen für Privatpersonen oder Energiewochen in Alters- und Pflegeheimen) bis hin zu Positionspapieren und Vorschlägen zu Fahrplänen im öffentlichen Verkehr. Des Weiteren entstanden Projekte zur Förderung der Solarenergie (Aktion der GROUP-IT im Jahr 2019, erneuert im Jahr 2021), zur Förderung von Shuttlebussen für die Alpabzüge von Charmey und L’Etivaz und zur Energieoptimierung von öffentlichen Gebäuden (Überwachung und Anpassung der Anlagen). Diese Aktionen sollen dem Park dabei helfen, im Jahr 2021 das Label Energiestadt zu erhalten und diese Auszeichnung auf alle seine Gemeinden auszudehnen (Montreux und Val-de-Charmey sind bereits zertifiziert).
Bindungswirkung einer Mitgliedschaft: Durch die Mitgliedschaft in einem Naturpark bekennen sich die Gemeinden zu folgenden Zielen gemäss der Bundesgesetzgebung:
– die Vielfalt der einheimischen Tierund Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern;
– schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen;
– bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts- und Ortsbildes zu wahren und zu stärken;
– bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben;
– Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft;
– die lokalen natürlichen Ressourcen umweltschonend zu nutzen;
– die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten zu stärken;
– die auf einen naturnahen Tourismus und die Umweltbildung ausgerichteten Dienstleistungen zu fördern;
– die Verwendung umweltverträglicher Technologien zu unterstützen.
Diese Ziele entfalten jedoch keine direkte Rechtswirkung, sondern bedürfen zur Realisierung eines bewussten Handelns durch die jeweils zuständigen Gemeindebehörden.
Budget und Finanzierung: Pärke von nationaler Bedeutung arbeiten mit Rahmenbudgets, die in mehrjährigen Managementplänen festgelegt sind, wobei die aktuelle Phase den Zeitraum 2020– 2024 umfasst. Das Projekt des Regionalen Naturparks Greyerz Pays-d̓Enhaut wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Die einmaligen Beiträge setzen sich aus der finanziellen Unterstützung durch verschiedene Partner des Vereins zusammen, aber auch aus den Erträgen der Leistungen des Vereins an Dritte, eventuellen spezifischen Subventionen der öffentlichen Hand, Spenden oder anderen Zuwendungen an den Verein. Die jährlichen Finanzierungsquellen ergeben sich aus den Beiträgen der Mitgliedsgemeinden gemäss Vertrag, aus den kantonalen und eidgenössischen Subventionen, welche Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Park sind, sowie aus den Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder.

Die folgende Übersicht zeigt die Ausgaben und Finanzierungsquellen im Managementplan 2020–2024: siehe Tabellen 15 und 16.

Jede Gemeinde verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrags von CHF 8.– pro Einwohner. Dieser Betrag ist seit 2009 unverändert geblieben. Die Einwohnergleichwerte werden auf der Grundlage der Wohnbevölkerung und einem Zuschlag berechnet, welcher der touristischen Bedeutung der Gemeinde entspricht. Für Gemeinden, die teilweise in das Parkgebiet einbezogen werden, wird im Parkvertrag ein Mindestbeitrag festgelegt.

Simulation der Jahresbeiträge 2020 gemäss Parkvertrag 2021–2031 (in CHF): siehe Tabelle 17.
Haltung des Gemeinderats:
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Mitgliedschaft im regionalen Naturpark Greyerz Pays-d̓Enhaut sowohl die nachhaltige Entwicklung von Landwirtschaft und Tourismus fördern und dabei gleichzeitig neue wirtschaftliche Perspektiven für Abländschen erschliessen zu können. Die Auszeichnung als Park von nationaler Bedeutung unterstreicht die besonderen Schönheiten der Landschaft rund um Abländschen und macht diese auch gegen aussen besser sichtbar. Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Saanen erhält die Möglichkeit, sich durch die Mitgliedschaft im Naturpark zu Natur- und Landschaftsschutz zu bekennen. Der Mitgliederbeitrag von CHF 3231.– pro Jahr erscheint hierfür mehr als gerechtfertigt.

Die Parteien oder deren Vertreter äussern sich zum Geschäft wie folgt:
FDP Saanenland: Die Mitgliedschaft im Verein wird vom Vorstand FDP Saanenland unterstützt. Die Positionierung mit den Nachbargemeinden in einer regionalen Einheit ist sinnvoll.
GLP Ortssektion Obersimmental-Saanenland: Die GLP wird anlässlich ihrer Parteiversammlung die Geschäfte beraten und die Abstimmungsempfehlungen zu gegebener Zeit im «Anzeiger von Saanen» bekannt machen.
SP Saanen: Die Idee finden wir gut. Leider hat es der Gemeinderat verpasst, den rund 30 Bewohnern von Abländschen einen Fragebogen zuzustellen, um ihre Meinung zum Park zu kennen. Daher empfehlen wir mehrheitlich «Leer» einzulegen, um den Abländschern den Entscheid zu überlassen.
SVP Saanen: Die SVP Saanen wird ihre Stellungnahme via «Anzeiger von Saanen» publizieren.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung wie folgt: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verein für die Jahre 2021–2031.

Saanen, 20. April 2021
Der Gemeinderat von Saanen

 


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