Effizientes Contact-Tracing dank zuverlässiger Gästedaten

  07.05.2021 Coronavirus

Die Kontaktdaten von Restaurantbesuchenden sollen ab dem 10. Mai über die Registrierungsapplikationen direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons gelangen.

Der Bundesrat hat die Öffnung der Restaurant- und Barterrassen an verschiedene Bedingungen geknüpft. So gilt für die Gäste eine generelle Sitzpflicht, pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt – und es müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erhoben werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern am Tisch sitzen.

Diese Kontaktdaten müssen zuverlässig erfasst werden können, schreibt der Regierungsrat. Nur so könne das kantonale Contact-Tracing-Team potenzielle Ansteckungsketten rasch erkennen. Die Erfahrungen im vergangenen Jahr hätten aber gezeigt, dass das Einholen von Kontaktdaten bei den Restaurationsbetrieben oft mit Schwierigkeiten verbunden gewesen sei. «Epidemiologischen Abklärungen und Massnahmen konnten deshalb mitunter nicht rasch angeordnet und vorgenommen werden, obschon dies nötig gewesen wäre.» Dies möchte der Regierungsrat ändern, er hat der Schaffung einer zentralen Datenbank zugestimmt und die Verordnung angepasst. Diese verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber von Restaurantbetrieben ab dem 10. Mai, die Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt über eine Applikation. Es stehe den Restaurationsbetrieben offen, mit welchen Applikationsanbietern sie zusammenarbeiten. «Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact-Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt», schreibt der Regierungsrat.

PD/ANITA MOSER


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