Restaurants dürfen ab Montag wieder öffnen

  28.05.2021 Saanenland, Schweiz, Coronavirus

Am Montag, 31. Mai 2021 erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants.

Man gehe mit diesem Öffnungsschritt ein kalkuliertes Risiko ein, betonte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien. «Der Schritt Anfang Juni ist einer der grössten Schritte, den wir seit Langem gemacht haben. Wir haben sehr viel Respekt vor der Situation. Aber wir sind zuversichtlich», so Berset. Das Ziel müsse sein, «dass wir nie wieder schliessen müssen».

Hygienemassnahmen, Abstandhalten und Maskentragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gelten nach wie vor.

Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen Sechsertische
Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen –, muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Private Treffen: innen 30, aussen 50 Personen
Der Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen.

Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von
100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sind innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.

Amateursport: grössere Gruppen
Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, es gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.

Wellness und Hallenbäder
Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.

Laienkultur: grössere Gruppen möglich
Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, und zwar im Amateur- und Profibereich.

Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene
Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiterübertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen.

Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

Ein weiterer Öffnungsschritt vor dem Sommer
Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/9p8u9mzw


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