Lockerungen bei der Maskenpflicht

  25.06.2021 Saanenland

Der Bundesrat hat einen grossen Öffnungsschritt beschlossen. «Es ist ein grosser Schritt und ziemlich mutig, aber wir dürfen nicht übermütig werden», mahnte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien.

Ab morgen Samstag, 26. Juni 2021 werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. Unter anderem werden die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Die Öffnungsschritte seien möglich aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung, betonte Bundesrat Alain Berset. Gleichzeitig mahnte er, nicht übermütig zu werden.

Keine Maskenpflicht mehr an der Arbeit und im Freien
Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen wird aufgehoben. Wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll hingegen ein Nasen-Mundschutz getragen werden. «In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist», schreibt der Bundesrat.

An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. «Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist», heisst es weiter. Auch in der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für Massnahmen an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind wieder die Kantone zuständig.

Wie der Kanton Bern schreibt, laufen die breiten Tests an den Schulen bis drei Wochen nach den Sommerferien weiter. «Dies zur Begleitung der aufgehobenen Maskentragpflicht und um einen allfälligen Effekt der Ferienzeit erkennen zu können.»

Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt
In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, wobei ein Kontakt pro Gruppe reicht. Auch die Maske muss weiterhin getragen werden, ausser man sitzt am Tisch. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen muss jedoch eingehalten werden. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50 Personen
An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Sport- und Kultur: ohne Maske
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Aufgehoben wird die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen.

Veranstaltungen mit Zertifikat: ohne Maske, ohne Beschränkungen
Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Veranstaltungen ohne Zertifikat
Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:
– Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
– Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
– Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden
– drinnen wie draussen.
– Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
– Draussen gilt: keine Maskenpflicht.
– Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf zwölf Monate
Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf zwölf Monate. Geimpfte Personen sind folglich während zwölf Monaten von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während sechs Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/ygwckp9a https://tinyurl.com/w455rw8h


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