Schaf- und Ziegenhalter halten Meldepflicht ein

  13.07.2021 Landwirtschaft

Kleinwiederkäuer müssen seit Januar 2020 in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden. Eine Prüfung der Betreiberin Identitas AG zeigt, die Meldepflicht wird gewissenhaft und pünktlich umgesetzt.

Seit Januar 2021 verfolgt die Identitas AG, wie lange die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter für die Erfassung der Meldungen ihrer Tiere brauchen. Seit Anfang des letzten Jahres müssen nicht nur Rinder und Pferde, sondern auch Kleinwiederkäuer in der TVD registriert werden. Zuverlässige Rückverfolgbarkeit sei in der Tierwelt aufgrund der Lebensmittelsicherheit und Seuchenprävention schon über 20 Jahren Realität – Zeit sei beim Meldewesen entsprechend ein wichtiger Faktor, schreibt die Identitas AG in einer Mitteilung. Aus diesem Grund und auch, um herauszufinden, ob die Tierhalterinnen und -halter die Meldepflicht verstanden hätten, beobachte die IT-Dienstleisterin als Betreiberin der TVD seit diesem Jahr die Differenz zwischen Melde- und Ereignisdatum bei den Kleinwiederkäuern.

Das Fazit der Identitas AG fällt erfreulich aus: Nur in wenigen Fällen habe die Differenz mehr als zehn Tage betragen. Dies zeige, dass das Unternehmen die Halterinnen und Halter von Kleinwiederkäuern gut über das Meldewesen informiert hätten und diese sich vorbildlich an die Meldepflicht hielten, heisst es weiter.

Der Juni 2021 habe nun auch schon einige Melderekorde mit sich gebracht: Wohl aufgrund der Alpaufzüge hätten Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter so viele Bewegungsmeldungen wie noch nie zuvor in der TVD erfasst. Bei den Schafen seien im Juni 311’982 Meldungen innerhalb von zehn Tagen nach Ereignisdatum erfasst worden. Bei den Ziegen gaben die Halterinnen und Halter letzten Monat 51’563 Meldungen in der TVD innerhalb von zehn Tagen nach Ereignisdatum ein.

Zeitnahe und zuverlässige Meldungen der Tierhalterinnen und -halter sorgten für eine nachvollziehbare Rückverfolgbarkeit der Tiere und eine solide und aktuelle Datenlage in der TVD, schreibt die Identitas AG. So würden den Behörden im Seuchenfall aktuelle und qualitative Daten zur Verfügung stehen. Das erleichtere die Eingrenzung der betroffenen Tiere und Tierhaltungen. Die Identitas AG empfiehlt deshalb weiter, der Meldepflicht möglichst rasch nachzukommen, damit keine Meldung vergessen geht und das Portemonnaie nicht belastet wird. Denn für jede fehlende Meldung pro Tier sei eine Gebühr von fünf Franken fällig. Wer seine Daten aktuell halte, schone somit das Budget und habe ausserdem den besseren Überblick, ob die erfassten Tiere und ihre Daten korrekt seien.

LID


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