Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants ab Montag

  10.09.2021 Saanenland

Ab Montag, 13. September 2021 gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Die Lage in den Spitälern bleibe angespannt, die Intensivstationen seien sehr stark ausgelastet, schreibt der Bundesrat. In einigen Kantonen würden Operationen verschoben und verschiedentlich auch Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt. Zudem könne ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Ansteckungen sei weiterhin hoch und in den letzten Tagen habe sich eine leichte Zunahme der Viruszirkulation abgezeichnet. «Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist zudem weiterhin zu gross, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern.»

Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die ausgedehnte Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren und sie ist bis am 24. Januar 2022 befristet. «Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.» Das Zertifikat erlaube es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. «An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen wie die Maskenpflicht», hält der Bundesrat fest.

Zertifikatspflicht für Innenräume und für Veranstaltungen im Innern
Die Zertifikatspflicht gilt im Innern von Restaurants und Bars. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscentern, Kletterhallen, Hallenbädern, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen).

Ausnahmen
Aus Gründen des Grundrechtsschutzes von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind auch Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten
Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Sanktionen für Nichtbeachten der Zertifikatspflicht
Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen, hält der Bundesrat fest. «Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden.» Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen mit den Arbeitnehmenden besprochen und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

Zustimmung für Entscheid
Während die Zertifikatspflicht bei den Parteien grossmehrheitlich Zustimmung findet, wird der bundesrätliche Entscheid von der SVP als «reine Willkür» kritisiert. HotellerieSuisse trägt die Zertifikatslösung grundsätzlich mit, der Bundesratsentscheid sei in Anbetracht der Lage in den Spitälern nachvollziehbar. Der Verband erwartet, dass mit der Ausweitung des Zertifikats strengere Schutzmassnahmen bis hin zu einem weiteren Lockdown für die bevorstehende Herbst- und Wintersaison kein Thema mehr sind. «Das schafft Planungssicherheit.»

Kritik vom Gewerbeverband und von Gastro Suisse
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisiert die Ausweitung der Zertifikatspflicht. Sie sei nicht zielführend und gefährde Umsätze und Arbeitsplätze. «Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass kein empirischer Zusammenhang zwischen der Zertifikatspflicht und der Senkung der Anzahl von Hospitalisierungen besteht», schreibt der Verband. Erwiesen sei jedoch, dass grossmehrheitlich ungeimpfte Ferienrückkehrer/innen hospitalisiert werden müssten. Der sgv fordert, dass sich die Politik des Bundesrates an diesen Fakten orientiert.

«Dieser Entscheid ist unverhältnismässig und führt zu einer krassen Ungleichbehandlung der Bevölkerung», wird Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, in der Medienmitteilung von Gastro Suisse zitiert. Dieser Entscheid sei weder nachvollziehbar noch zu begründen. Der Bundesrat habe stets gesagt, dass er die Ausweitung erst beschliesse, wenn das Gesundheitswesen zu überlasten drohe. «Die Dynamik der Pandemie hat sich in den letzten Tagen aber wieder abgeschwächt», so Platzer. Gemäss aktuellen Zahlen sei die gesamte Spitalauslastung um fast neun Prozent gesunken.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/ys8snw6b


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