Booster-Impfungen auch im Kanton Bern

  12.11.2021 Saanenland

Die GSI bittet die Bevölkerung, sich wieder strikte an die Distanz- und Hygienemassnahmen zu halten. Für Booster-Impfungen können sich Interessierte ab dem 15. November anmelden.

Die Übertragung des Coronavirus geschehe unbemerkt und sehr rasch, sei dies durch die Atemluft (Aerosole) oder durch Tröpfchen auf den Händen oder an Gegenständen, schreibt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI. «Eine strikte Handhygiene und das Tragen von Masken, dort wo es nötig ist, helfen sehr, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.»

Testen und impfen
Die GSI empfiehlt dringend, sich schon bei kleinsten Anzeichen einer möglichen Ansteckung testen zu lassen. «Eltern sollten Kinder mit Krankheitsoder Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken und erst nach erfolgtem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen zulassen.» Damit das Virus nicht wieder vermehrt in Alters- und Pflegeheime eingeschleppt wird, bittet die GSI die Besucherinnen und Besucher von Heimen um grösste Rücksicht.

Damit die steigenden Fallzahlen nicht direkt auf die Anzahl Spitaleinweisungen durchschlagen, empfiehlt die GSI, sich gegen schwere Krankheitsverläufe impfen zu lassen.

Booster-Impfung im Kanton Bern
Seit Montag, 8. November werden SMS und Briefe verschickt mit den Angaben zur Booster-Impfung. Nach dem Erhalt der Informationen kann man sich für die Booster-Impfung ab 15. November 2021 anmelden. Die Applikation VacMe sei zu diesem Zweck ausgebaut worden.

Bereits seit dem 8. November können die Alters- und Pflegeheime Impfstoff für die Booster-Impfungen bestellen. «Diese Impfungen werden von den Alters- und Pflegeheimen und den verantwortlichen Heimärzten organisiert und rasch durchgeführt, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen», hält die GSI fest.

Impfungen in Apotheken
In den Apotheken gibt es gemäss GSI neu für die Covid-19-Impfungen keine Altersbeschränkung nach oben. Für eine Impfung zugelassen seien alle gesunden Menschen im Alter ab 16 Jahren (diese Information gelte auch als Korrektur der Angaben in den Amtsanzeigern des Kantons Bern, in denen fälschlicherweise Impfungen in Apotheken ab 12 Jahren kommuniziert wurden).

Auch Apotheken können Booster-Impfungen verabreichen. Falls der ursprüngliche mRNA-Impfstoff nicht zur Verfügung stehe, könne – unter Einwilligung der impfwilligen Person – ein anderer mRNA-Impfstoff verabreicht werden.

Contact Tracing soll stärker digitalisiert werden
Wie die GSI mitteilt, hat die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) den Kredit über 49,86 Million Franken für die gesundheitspolitischen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im 2022 bewilligt. Sie fordert aber, dass das Contact-Tracing künftig noch konsequenter digitalisiert werde.

Der vom Regierungsrat beantragte Kredit beinhaltet Kosten für die Weiterführung der Impfkampagne, der Testzentren und des Kontaktmanagements sowie für Kommunikationsmassnahmen. Die Notwendigkeit des Kredits war in der Kommission unbestritten. Die Mehrheit empfehle dem Grossen Rat die Genehmigung des Kredits in der geforderten Höhe. Sie fordere jedoch, dass das in seiner heutigen Form kostenintensive Contact-Tracing laufend auf dessen Kosten und Nutzen überprüft werde: Wo sinnvoll, soll noch mehr auf digitale Kanäle abgestützt werden. Die Kommission wolle die Regierung damit zu möglichen Einsparungen motivieren, ohne ihr den benötigten Spielraum für die Bewältigung der Pandemie vorschnell einzuschränken. Das Plenum des Grossen Rates befindet über die Vorlage in der kommenden Wintersession.

PD/ANITA MOSER


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