2G und Homeoffice-Pflicht

  21.12.2021 Saanenland

Seit gestern Montag gelten verschärfte Massnahmen. In Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie für Veranstaltungen im Innern gilt 2G. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Die Masnahmen gelten bis am 24. Januar.

Die verschärften Massnahmen betreffen zum Teil auch die geimpften und genesenen Personen, da die Omikron-Variante sehr ansteckend ist. «Ziel ist, die Spitalstrukturen so gut wie möglich vor einer noch stärkeren Belastung zu schützen und allen den Zugang zur Intensivpflege im Spital zu ermöglichen», begründete Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag vor den Medien.

2G mit Masken- und Sitzpflicht
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich sind, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Booster-Impfung nach vier Monaten
Die Auffrischungsimpfung steht neu ab dem vierten Monat nach der zweiten Impfung zur Verfügung. Das hat Bundesrat Alain Berset in Aussicht gestellt. Das sei auch wegen der Omikron-Variante notwendig, betonte der Gesundheitsminister. Alle Personen, die Mitte August ihre zweite Impfung erhalten hätten, könnten jetzt die Auffrischungsimpfung bekommen. Die Kantone seien daran, das zu organisieren. Es handle sich um einen wichtigen Schritt.

Einschränkung privater Treffen drinnen
Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Homeoffice-Pflicht
Der Bundesrat führt zudem die Homeoffice-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II
Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.

Empfehlung, nichtdringliche Eingriffe zu verschieben
Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nichtdringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, sei der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.

Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen
Künftig werden die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt seit Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen
Zudem hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig seit gestern Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

PD/ANITA MOSER
https://tinyurl.com/27cd9hsu

/>

COVID-19-IMPFSTOFF: VERSORGUNG SICHERGESTELLT

Die Versorgung mit Covid-19-Impfstoff sei auch 2022 sichergestellt, hält der Bundesrat fest. Er bestelle auch für das zweite Halbjahr 2022 je sieben Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/BioNTech. Für das erste Halbjahr habe er sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt je sieben Millionen Impfdosen gesichert. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. «Es ist somit ausreichend Impfstoff vorhanden, um auch 2022 alle Impfwilligen zu impfen.» Dies auch für den Fall, dass eine immunevasive Virusvariante das Pandemiegeschehen bestimmen könnte und damit zusätzliche Impfdosen verabreicht werden müssten. Die Schweiz erhalte gemäss den geltenden Verträgen grundsätzlich stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung, sofern sie durch Swissmedic zugelassen sei.

PD


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote