«Was ist mit den Einsprachen passiert?»

  03.12.2021 Saanenland, Kanton, Saanenland

Die amtliche Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften im Kanton Bern lässt die Wogen nach wie vor hochgehen – insbesondere im Saanenland. «Es sind noch viele Fragen offen», betont FDP-Grossrat Hans Schär. Er will Antworten.

ANITA MOSER
Dicke Post vom Kanton haben die Liegenschaftsbesitzer/innen im Sommer 2020 bekommen. Die zum Teil massiven Erhöhungen des Amtlichen Wertes aufgrund der Neubewertung hatte eine Flut von Einsprachen ausgelöst, viele davon aus den drei Gemeinden Gsteig, Lauenen und Saanen. Auch die Gemeinden selber erhoben Einsprache und Grossrat Hans Schär reichte zusammen mit Ratskollegen Anfang September 2020 eine Motion ein. Kurz zuvor hatte eine Delegation aus dem Saanenland Regierungsrätin Beatrice Simon zudem eine Petition mit 1950 Unterschriften überreicht. Passiert ist bis jetzt nicht viel, deshalb hakt der Schönrieder bei der Kantonsregierung mit einer Anfrage nach.

Er bittet den Regierungsrat (oder die Finanzverwaltung) um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Einsprachen oder wie viele Prozent der Einsprachen (nach Besichtigung, Augenschein vor Ort, persönlichen Gesprächen etc.) konnten seit März 2021 bewertet oder verfügt werden?
2. Wurden Differenzierungen betreffend Mietwertkategorien, Verkehrslage, Nutzungsbeschränkungen etc. wie bei anderen Gemeinden berücksichtigt ?
3. Wird nach wie vor an der Neubewertung der Wohnungen in Bauernhäusern festgehalten, und wann ist damit zu rechnen, die Eröffnung der noch nicht bewerteten Liegenschaften zu erhalten?

Massvoll und korrekt?
Laut überwiesenem Dekret und einer Motion des Grossen Rats sollten die Amtlichen Werte der Liegenschaften massvoll und korrekt neu bewertet werden, erklärt Hans Schär. «Die angewandte Berechnungsformel zeigt aber auf, dass im Saanenland mit dieser Vorgehensweise dieser Auftrag des Grossen Rats nicht erfüllt werden kann.» Viele Besonderheiten der Region müssten miteinbezogen werden. «Die sehr vielen Einsprachen bestätigen das Problem», begründet er seine Anfrage.

Hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung
Hans Schär ist als Baurechtnehmer selber betroffen. Er habe am 20. Oktober 2020 Einsprache erhoben und bis auf eine Eingangsbestätigung keine weitre Meldung bekommen. Wie ihm ergeht es noch vielen anderen. «Viele haben sich an mich gewandt, sie wollen wissen, was mit ihren Einsprachen passiert ist», erklärt Hans Schär. Bis jetzt wisse er von einem einzigen Hausbesitzer, der nach seiner Einsprache eine neue Verfügung bekommen habe.

Für seinen Vorstoss hat Schär die Anfrage gewählt. Bewusst, wie er betont. «Bei einer Anfrage kann man mit einer zeitnahen Beantwortung der Fragen rechnen», erklärt Hans Schär. Also in seinem Fall noch während der aktuellen Wintersession, die bis Ende nächster Woche dauert. Allerdings können mit einer Anfrage maximal drei Fragen gestellt werden. «Es gibt noch viele Fragen, aber ich musste sie komprimieren auf drei», so Schär.


PARLAMENTARISCHE INSTRUMENTE

Motion
Die Motion ist das verpflichtendste parlamentarische Instrument. Mit einer Motion erhält der Regierungsrat den Auftrag, für den Grossen Rat in einer bestimmten Angelegenheit einen Erlass (z.B. ein Gesetz) oder einen Beschluss auszuarbeiten, eine Massnahme zu ergreifen oder ihm einen Bericht zu unterbreiten.

Postulat
Ein Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, ob der Entwurf zu einem Gesetz zu erarbeiten, eine Massnahme zu treffen oder ein Bericht vorzulegen ist.

Interpellation
Mit einer Interpellation werden vom Regierungsrat schriftliche Auskünfte zu Fragen verlangt, die den Kanton betreffen.

Anfrage
Auch mit einer Anfrage werden vom Regierungsrat Auskünfte zu Fragen verlangt, die den Kanton betreffen. Die Anfragen müssen kurz sein. Der Regierungsrat beantwortet sie schriftlich und innert kurzer Frist.

PD


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