Erläuterungen zu den Geschäften
19.11.2024 PolitikOrdentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 13. Dezember 2024, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Förderung erneuerbare Energie: Reglement
Genehmigung Reglement über das Förderprogramm Energie der Gemeinde ...
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 13. Dezember 2024, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Förderung erneuerbare Energie: Reglement
Genehmigung Reglement über das Förderprogramm Energie der Gemeinde Saanen
Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz bildet die Basis der Energieförderung im Kanton Bern. Die Gemeinde Saanen kann mit dem Förderprogramm Energie eine wichtige Rolle als Förderin von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern übernehmen. Es soll Anreize zu mehr Energieeffizienz und dem Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern für verschiedene Zielgruppen bieten. Mit dem Förderprogramm wird auch die regionale Wertschöpfung gestärkt. So profitiert das lokale Gewerbe von Aufträgen ausgelöst durch Fördermassnahmen im Energiebereich. Das Förderprogramm soll mit der Förderung von innovativen Leuchtturmprojekten auch eine energie- und regionalpolitische Ausstrahlung ausüben.
Grundsätze des Förderprogramms Energie:
– Das Förderprogramm soll einerseits möglichst breit fördern, sodass verschiedene Zielgruppen profitieren können.
– Andererseits sollen auch grössere Beiträge für einzelne herausragende Projekte vergeben werden können und somit Innovation gefördert werden.
– Es sollen Förderlücken im Vergleich zum kantonalen Förderprogramm geschlossen werden.
– Es werden auch Einzelbauteile bei Gebäudesanierungen gefördert und somit auch kleinere Sanierungsprojekte von Beiträgen profitieren.
– Es können ebenfalls Förderbeiträge im Zusammenhang mit Mobilität ausgerichtet werden. Die Elektromobilität ist dabei eine Schlüsseltechnologie zur Dekarbonisierung (Vermeidung und Reduzierung von CO2-Emissionen) des Verkehrs. Mit der Förderung von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern soll eine Förderlücke geschlossen und der Umstieg auf E-Mobilität ermöglicht werden.
Reglement Förderprogramm Energie
Die Spezialfinanzierung wird geäufnet mit den Erträgen aus der Konzessionsabgabe gemäss dem Reglement vom 28. April 2020 über die Konzessionsabgabe der Energieversorgung (RKE), solange der Bestand der Spezialfinanzierung den Betrag von einer Million Franken nicht übersteigt. Die Mittel für die Förderbeiträge, die Entschädigung beauftragter Dritter und auch die Eigenleistungen der Gemeinde werden der Spezialfinanzierung entnommen. Da das neue Reglement schlank gehalten werden soll, werden insbesondere die Details zu den Fördertatbeständen in einer Verordnung geregelt.
Es sind folgende Förderbereiche vorgesehen:
a) Gebäudeenergieausweise der Kantone (GEAK Plus) mit Bericht und für die
Grobanalyse für komplexe Gebäude
b) Beratungs- und Energieeffizienzprogramme für Gewerbe- oder Industriebetriebe einschliesslich Analysen und betriebliche Optimierungen
c) die energetische Sanierung von Einzelbauteilen von Gebäuden
d) thermische Solaranlagen für Warmwasser oder Heizungsunterstützung
e) der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch die Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich durch den Anschluss an einen Wärmeverbund, die Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser, Erdsonden, Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Holzheizungen
f) Photovoltaikanlagen, deren Produktion den Energiebedarf des betreffenden Gebäudes übersteigt
g) Batteriespeicher zur Optimierung des Eigenverbrauchs bei Photovoltaikanlagen
h) die Basisinstallation von Elektro-Ladestationen
i) bidirektionale Ladestationen für Elektrofahrzeuge
j) besondere zukunftsweisende, innovative Projekte, die wesentlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Zu diesem Zweck wurde ein neuer Erlass erarbeitet und am 15. Oktober 2024 hat der Gemeinderat das Reglement Förderprogramm Energie genehmigt. Das ausführliche Reglement Förderprogramm Energie kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.
Verordnung über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energie
Auf der Grundlage des Reglements wurde die Verordnung über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energie geschaffen. Sie regelt die Einzelheiten zur Ausrichtung und Rückerstattung von Beiträgen aus der Spezialfinanzierung. Zudem definiert sie die Aufgaben des Fachbeirates Energieeffizienz und der Geschäftsstelle. Die Verordnung wurde am 15. Oktober 2024 abschliessend durch den Gemeinderat genehmigt. Dies erlaubt die notwendige Flexibilität zur Anpassung von Förderbeiträgen und der Einführung von neuen Fördertatbeständen
Durchführung des Förderprogramms
Die Geschäftsstelle des Förderprogramms Energie soll bei der Energie Thun AG angesiedelt werden. Entsprechend wurde ein Pflichtenheft für die Geschäftsstelle Förderprogramm Energie erarbeitet. Darin werden die Aufgaben und Pflichten der Gesuchsabwicklung, der Information und dem Reporting definiert. Für die Beurteilung von Leuchtturmprojekten soll ein Fachbeirat Energieeffizienz eingeführt werden.
Rechtliche Abklärungen
Jürg Wichtermann, Rechtsanwalt der Kanzlei Recht-Governance Bern hat eine juristische Beurteilung betreffend Einlagen von Erträgen in eine Spezialfinanzierung aus der bestehenden Konzessionsabgabe der Energieversorgung RKE verfasst. Demnach ist es zulässig, die Erträge einer Konzessionsabgabe ganz oder teilweise in eine Spezialfinanzierung einzulegen und damit Energieförderungsprogramme zu finanzieren. Die Erträge aus der Konzessionsabgabe der Energieversorgung belaufen sich jährlich wiederkehrend auf ca. Fr. 600’000.– und werden derzeit im allgemeinen Steuerhaushalt verbucht.
Erheblichkeitsantrag Verzicht auf Gemeindeabgaben auf der Stromrechnung der BKW
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 stellte Martin Hefti, Schönried, namens der SP Saanen einen Erheblichkeitsantrag «Verzicht auf Gemeindeabgaben auf der Stromrechnung der BKW». «Der Gemeinderat von Saanen wird beauftragt zu prüfen, auf die Gemeindeabgaben auf den Stromrechnungen der BKW für die Gemeinde Saanen ab 2025 zu verzichten. Im Budget 2025 ist das entsprechend aufzuzeigen und kann gemeinsam mit dem Budget im Dezember 2024 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden».
Bei der Abgabe gemäss dem Reglement der Gemeinde Saanen handelt es sich um eine Konzessionsabgabe. Die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) haben diese Abgabe zu bezahlen, weil ihnen die Gemeinde eine Leistung erbringt – sie stellt ihnen den öffentlichen Raum zur Verfügung, damit sie ihre Leitungen dort verlegen können. Die Abgabe ist also von den EVUs nicht voraussetzungslos geschuldet, sondern stellt eben das Entgelt für eine Leistung der Gemeinde dar. Die Gemeinden sind frei, was sie mit ihren Konzessionsabgaben machen wollen. Es ist zulässig, die Erträge einer Konzessionsabgabe ganz oder teilweise in eine Spezialfinanzierung einzulegen und damit bspw. Energieförderungsprogramme zu finanzieren.
Die Prüfung des Erheblichkeitsantrags ist erfolgt und auf die Gemeindeabgabe auf den Stromrechnungen der BKW für die Gemeinde Saanen soll nicht verzichtet werden.
Mitbericht Finanzkommission vom 19. September 2024
Unter der Voraussetzung, dass die Konzessionsabgabe auch weiterhin abgeliefert wird, kann das Förderprogramm als finanziell tragbar beurteilt und den Stimmberechtigten entsprechend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Reglements über das Förderprogramm Energie der Gemeinde Saanen.
2. Finanzplan 2025–2029
Orientierung und Kenntnisnahme
Der Finanzplan 2025–2029 wurde aufgrund der Eingaben aus den verschiedenen Fachbereichen erstellt, durch die Finanzkommission vorberaten und durch den Gemeinderat verabschiedet. Mit den nachstehenden Annahmen werden die folgenden Ergebnisse prognostiziert (siehe Tabelle 1).
In den nächsten fünf Jahren sind Investitionen in folgendem Umfang vorgesehen (in Mio Fr.) (siehe Tabelle 2).
Im Jahr 2025 werden ca. Fr. 27.5 Mio. für Investitionsprojekte vorgesehen. Es zeichnet sich nun immer mehr ab, dass die eher tiefe Investitionstätigkeit der letzten Jahre der Vergangenheit angehört und in den kommenden Jahren zahlreiche, kostenintensive Projekte realisiert werden sollen. Dies wird einen hohen Liquiditätsbedarf auslösen, weshalb im Jahr 2026 eine Erhöhung der allgemeinen Steueranlage auf 1.30 vorgesehen ist. Im Jahr 2027 soll zudem auch die Liegenschaftssteueranlage auf 0.70 ‰ des amtlichen Wertes angehoben werden. Entsprechende Beschlüsse würden jedoch nur beim Nachweis des tatsächlichen Bedarfes und zusammen mit dem Budget des jeweiligen Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der ausführliche Finanzplan 2025–2029 kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.
3. Budget 2025: Genehmigung
Genehmigung Budget 2025, Festsetzung Steueranlagen
Das Budget 2025 rechnet mit folgenden Ergebnissen (Tabelle 3).
Diese Ergebnisse basieren auf folgenden Steueranlagen und Gebührenansätzen (Tabelle 4).
Das ausführliche Budget 2025 kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der
Versammlung wie folgt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1.10 für die Gemeindesteuern der natürlichen und juristischen Personen
b) Genehmigung Steueranlage von 0.50 ‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern
c) Genehmigung Steueranlage von 4% der Staatssteuer, max. Fr. 400.– für die Feuerwehrersatzabgabe
d) Genehmigung Budget 2025 bestehend aus folgenden Punkten (Tabelle 5)
4. Revisionsorgan für die Jahre 2024–2027: Wiederwahl
Wiederwahl Firma ROD Treuhand AG für die Rechnungsjahre 2024–2027
Am 6. Dezember 2019 wählte die Gemeindeversammlung die Firma ROD Treuhand AG für die Revision der Gemeinderechnungen der Jahre 2020– 2023. Das auf Gemeinden spezialisierte Unternehmen mit Geschäftssitz in Urtenen-Schönbühl begleitet und prüft die Einwohnergemeinde Saanen und ist im Besonderen für die Revision der Gemeinderechnung zuständig.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die Wiederwahl der Firma ROD Treuhand AG zur Revision der Gemeinderechnungen der Rechnungsjahre 2024–2027.
5. Neubau Erschliessung Grotschi, Abländschen: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr. 85’000.– um Fr. 580’000.– auf neu Fr.
665’000.–
Die Gemeinde beabsichtigt auf der Parzelle 6085 in Grotschi, Abländschen, Wohnraum für Ortsansässige oder Neuzuzüger zu ermöglichen. Für die Realisierung ist die Planung und Umsetzung einer Erschliessung notwendig. Die Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi» ist seit Frühling 2022 rechtskräftig. Per 28. November 2023 konnte eine der fünf potenziellen Bauparzellen erfolgreich verkauft werden. Für eine weitere findet derzeit ein Verkaufsverfahren statt.
Für die Erschliessung mit Verkehrsweg, Trinkwasser- und Entwässerungsleitungen sowie Werkleitungen sind die Planungen weitgehend abgeschlossen. Vorgesehen ist eine mit Wendehammer, Parkiermöglichkeiten und Fussgängerverbindung ausgestattete Erschliessungsstrasse in Form einer Sackgasse, welche mittels Abböschungen und Stützmauern (Ortbeton- und Blocksteinmauern) in den Hang hinein konstruiert werden soll. Die Gesamtlauflänge des Projekts umfasst ca. 110 Meter.
Chronologie:
2019 – 2020: Realisierung Vorprojekt, Variantenentscheid
Mai 2022: Gemeinderatsbeschluss über Grundeigentümerbeiträge 50 Prozent
Juni 2022: Rechtskräftigkeit der Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi», keine Einsprachen
November 2022: Bestimmung Verteilschlüssel zu Grundeigentümerbeiträgen
7. Februar 2023: Gemeinderatsgenehmigung Planungskredit Fr. 85’000.–
April – Dezember 2023: Planung des Bauprojekts
Januar – Oktober 2024: Anpassungen Bauprojekt, Initialisierung Baubewilligungsverfahren
Kostenvoranschlag +/– 10 Prozent
(Richtpreise Region Berner Oberland und Saanen, Stand August 2024) (Tabelle 6).
Begründung zur Höhe der Kosten
Basierend auf Baugrunduntersuchungen vom April 2024 werden, aufgrund mangelnder Tragfähigkeit des Untergrunds, untergrundverstärkende Massnahmen notwendig, um eine setzungsfreie Fundierung der geplanten Erschliessungsstrasse und der vorgesehenen Böschungsstützmauern gewährleisten zu können. Dieser Umstand zusammen mit den topografisch und geografisch bedingten, logistischen und bautechnischen Herausforderungen führt zur vorgenannten Kostenherleitung.
Grundeigentümerbeiträge
Die Finanzierung des Erschliessungsprojekts wird zu 50 Prozent seitens der Einwohnergemeinde Saanen getragen. Mittels 2022 beschlossenem Verteilschlüssel sollen 50 Prozent der effektiven Kosten, gestützt auf das Baugesetz Art. 112ff, auf die künftigen Besitzer der Bauparzellen übertragen werden. Ein Anteil von 50 Prozent ist gerechtfertigt.
Gesamtkredit (Tabelle 7)
Entwässerungssanierung
Im Zuge der Bestandsaufnahmen wurden im Frühjahr 2024 diverse Mängel und Schäden an den bestehenden Schmutz- und Sauberwasserleitungen, an welchen die Erschliessung angeschlossen werden soll, festgestellt. Die Sanierung in Form einer Neuerstellung wird baulich gemeinsam mit der Erschliessungsstrasse realisiert werden. Sie entspricht jedoch einem separaten Projekt. Der für Planung und Sanierung benötigte Kredit über den Betrag von Fr. 260’000.– (inkl. 8.1 Prozent MwSt.) wurde vom Gemeinderat am 15. Oktober 2024 abschliessend genehmigt.
Finanzielle Tragbarkeit
Mitbericht aus der Finanzkommission Saanen vom 19. September 2024
Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt:
a) Zustimmung zur Krediterhöhung von Fr. 85’000.– um Fr. 580’000.– auf Fr. 665’000.–, zugunsten Konto Nr. 6150.5010.62 Grotschi Abländschen, Erschliessung.
b) Zustimmung zu Grundeigentümerbeiträgen von 50 Prozent der effektiven Kosten der Erschliessung.
6. Sanierung Abwassertrennsystem Neueretstrasse, Gstaad: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr. 200’000.– um Fr. 1’740’000.– auf neu Fr. 1’940’000.–
Bei einer im Jahr 2022 durchgeführten GEP-Massnahmenüberprüfung wurde festgestellt, dass sich das Trennsystem Neueret Gstaad einerseits in einem schlechten Zustand befindet und zum anderen stark überlastet ist. Die Einwohnergemeinde Saanen plant deshalb eine umfassende Sanierung des Bauwerkes nach heutigen Massstäben und Normen. Die Schmutz- und Sauberwasserleitung «Trennsystem Neueretstrasse, Gstaad» ist ein Teilstück zwischen den Projekten «Raams-Chäle» (Status: ausgeführt) und «GEP-Untergstaad» (Status: Bauprojekt).
Bei der Sanierung der Schmutz- und Sauberwasserleitung handelt es sich um das Stück zwischen der Eisenbahnbrücke und dem Gebäude Nr. 36 (letzte Kurve Neueretstrasse), welches neu gebaut und auf die vorgegebene Grösse des GEP-Ingenieurs dimensioniert werden soll. Im Weiteren ist in diesem Perimeter auch die Strassenentwässerung in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Vorgesehen ist, diese im gleichen Schritt mit dem Gemeindeprojekt zu erneuern. Die Erstellungskosten für diese Arbeiten werden von der Weggenossenschaft getragen.
Planungskredit
Der Gemeinderat hat im August 2023 einen Planungskredit von Fr. 200’000.– genehmigt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag enthalten.
Kostenvoranschlag +/– 10 Prozent
(Richtpreise Region Berner Oberland und Saanen 2023/2024)
Baukosten (Tabelle 8)
Aufgrund des Kostenvoranschlages ist der bestehende Kredit von Fr. 200’000.– um Fr. 1’740’000.– auf Fr. 1’940’000.– zu erhöhen.
Finanzielle Tragbarkeit
Mitbericht aus der Finanzkommission Saanen vom 19. September 2024.
Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Weiteres Vorgehen
Im Herbst 2024 soll das Baugesuch eingereicht werden und im Laufe des Winters 2024/2025 wird die Submission durchgeführt. Bei einer Annahme des Kredites ist der Beginn der Bauarbeiten für April 2025 vorgesehen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von Fr. 200’000.– um Fr. 1’740’000.– auf Fr. 1’940’000.– Konto Nr. 7201.5032.46 Sanierung Abwassertrennsystem Neueretstrasse, Gstaad.
7. Umsetzung GEP-Massnahmen Untergstaad: Investitionskredit
Bewilligung Krediterhöhung von Fr. 4.32 Millionen um Fr. 1.62 Millionen auf neu Fr. 5.94 Millionen
An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 hat die Stimmbevölkerung von Saanen den Kredit in der Höhe von Fr. 4’320’000 für das Kanalisationsprojekt «Umsetzung GEP-Massnahmen Untergstaad», die Verlegung und Vergrösserung der gemeindeeigenen Regenund Mischwasserkanalisation im Bereich Gschwendstrasse–Neueretstrasse, genehmigt. Anschliessend wurde Ende Juni 2022 das Baugesuch eingereicht. Es sind zwei Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache hat schliesslich dazu geführt, dass das Baugesuch im April 2024 zurückgezogen wurde, um das Projekt anzupassen.
Projektanpassungen
Aufgrund der Einsprachen mussten zwei von fünf Teilbereichen des Projektes umgeplant werden und es kamen weitere Elemente hinzu (vgl. untenstehende Auflistung).
– Projektänderungen (neue Linienführungen, Querung MOB/Kantonsstrasse, Anpassung Baupiste Neueretstrasse)
– Massnahmen am Schmutzwasserleitungsnetz
– Mehrkosten Werkleitungen Dritte
– Erhöhung Honorare
Die oben aufgeführten Punkte führen zu erheblichen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglich geplanten Projekt von total Fr. 1’620’000.– (inkl. MwSt.), für welche es den entsprechenden Nachkredit zu genehmigen gilt.
Teil 1–4/(Teil 5)
Das Gesamtprojekt ist in fünf Bereiche unterteilt. Ausgeführt werden sollen lediglich Teil 1 bis Teil 4 (Gschwendstrasse–Neueretstrasse). Für Teil 5 (Neueretstrasse–Post) wurde zwar das Vor- und Bauprojekt erarbeitet, die Bauarbeiten für diesen Teilbereich sollen jedoch im Zuge der Umsetzung des Projektes «Untergstaadstrasse» ausgeführt werden. Aufgrund dessen werden die Kosten des Teilbereichs 5 im unten stehendem Kostenvoranschlag nicht aufgeführt, lediglich die Planungskosten für die erarbeiteten Phasen 31 + 32 werden in den Projektkosten «Umsetzung GEP-Massnahmen Untergstaad» berücksichtigt.
Kostenvoranschlag +/– 10 Prozent
(Preisbasis: Erfahrungswerte Basis 2022–2024 Region Berner Oberland, Saanen) (Tabelle 9)
Aufgrund des Kostenvoranschlags ist der bestehende Kredit von Fr. 4’320’000.– um Fr. 1’620’000.– auf Fr. 5’940’000.– zu erhöhen.
Im vorliegenden Kostenvoranschlag enthalten sind auch die Gesamtkosten für die Leitungsumlegungen im Bereich der privaten Bauvorhaben «Mille Fleurs» und «Bellevue». Die im Rahmen der Drittprojekte erforderlichen Kanalisationsumlegungen werden im Auftrag der Gemeinde geplant und ausgeführt, schlussendlich jedoch von den jeweiligen privaten Bauherrschaften finanziert. Die Gemeinde wird diese Abschnitte vorfinanzieren und den privaten Bauherrschaften nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung stellen.
Finanzielle Tragbarkeit
Mitbericht aus der Finanzkommission Saanen vom 19. September 2024
Das Projekt wird auch mit diesem Nachkredit als finanziell tragbar beurteilt und kann dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Weiteres Vorgehen
Das erneute Baubewilligungsverfahren und die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten sollen so durchgeführt werden, dass mit den Bauarbeiten, unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung und dem Erhalt des Gesamtbauentscheids, im 2025 gestartet werden kann.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Erhöhung des Investitionskredits von Fr. 4’320’000.– um Fr. 1’620’000.– auf Fr. 5’940’000.–, Konto Nr. 7201.5032.28 GEP-Massnahmen Untergstaad.
8. Überbauung Wohnzone Walischi, Saanen: Planungskredit
Bewilligung Planungskredit von Fr. 561’000.–
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Ortsansässige ist bekannt und erkannt. Auf der Parzelle GBB-Nr. 2706 der Einwohnergemeinde Saanen im Rübeldorf, Saanen, bietet sich die Gelegenheit, Gegensteuer zu geben.
Auf Initiative und Antrag der Liegenschaftskommission schlägt der Gemeinderat nach eingehender Prüfung den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten vor. Eine unterirdische Autoeinstellhalle mit zwölf Parkplätzen und neun Aussenparkplätzen ergänzen das Angebot. Die sanierungsbedürftigen Wohnhäuser Rübeldorfstrasse 86 und 88 (5 Wohneinheiten) werden diesen Neubauten weichen müssen.
Das Grundstück liegt in der Wohnzone W3b mit 100 Prozent Ortsansässigenanteil. Die maximale überbaubare Fläche beträgt 521m2. Die beiden Mehrfamilienhäuser weisen eine Grundrissfläche von jeweils 260.5m2 auf, womit eine maximale Ausnutzung erreicht wird.
Anhand der Gebäudevolumen wurde folgende Kostenschätzung (mit einer Genauigkeit von +/– 20 Prozent) erstellt (Tabelle 10).
Basierend auf diesen Zahlen ergeben sich folgende Mietzinsen (Tabelle 11).
Im Rahmen einer Planerausschreibung im offenen Verfahren (schweizweit) hat die Tschanz Architektur AG, Schönried, die höchste Punktzahl erzielt und damit das vorteilhafteste Angebot eingereicht. Sobald die nötigen Mittel für die weitere Planung zur Verfügung stehen, kann dieses Büro mit der weiteren Planung beauftragt werden.
Um zu gegebener Zeit mit dem Kreditbegehren für die Umsetzung dieses Projekts an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu gelangen, muss ein Vorprojekt und darauf aufbauend ein Bauprojekt inkl. Kostenvoranschlag +/– 10 Prozent erarbeitet werden. Auf Grundlage des Honorarangebots des Zuschlagsempfängers wurden folgende Kosten berechnet (Tabelle 12).
Die aktuelle Terminplanung sieht vor, dass das Bauprojekt Ende 2025 beschlussreif vorliegt. Sofern die Gemeindeversammlung in der ersten Hälfte des Jahres 2026 dem Baukredit zustimmt, kann das Baugesuch eingereicht werden.
Die Finanzkommission hat das Geschäft geprüft und erachtet es als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung eines Planungskredits von Fr. 561’000.– für die Erarbeitung eines Bauprojekts inkl. Kostenvoranschlag zur Realisierung von zwei Mehrfamilienhäusern inkl. Autoeinstellhalle auf dem Grundstück GBB-Nr. 2706, Rübeldorf, Saanen.
9. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 19. November 2024
Der Gemeinderat von Saanen