Erläuterungen zu den Geschäften
26.08.2025 PolitikEINWOHNERGEMEINDE SAANEN
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. September 2025, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Neufassung Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 27, ...
EINWOHNERGEMEINDE SAANEN
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. September 2025, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Neufassung Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 27, «Parkhotel Gstaad» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 4 und Waldfeststellungsverfahren
Zustimmung zur Neufassung der Überbauungsordnung Nr. 27
Die Grand Hotel Park SA betreibt seit 1910 das Fünfsternehotel «Park Gstaad», welches seither laufend weiterentwickelt wurde. Letztmals wurde es im Jahr 2010 umfassend umgestaltet. Das Hotel umfasst heute 90 Hotelzimmer und soll aufgrund von neuen Raumaufteilungen im Gebäudeinnern auf ca. 78 Hotelzimmer reduziert werden.
Seit der Hoteleröffnung haben sich die Gästeansprüche stets gewandelt. Die Grand Hotel Park SA will nun erneut Renovationen und Umbauten in den Innen- und Aussenräumen des Hotels tätigen sowie vereinzelt Nutzungsänderungen vornehmen. Einige Umbauten wurden aktuell bereits umgesetzt. Diese betreffen die Neufassung der ÜO Nr. 27 nicht und wurden in einem separaten Baubewilligungsverfahren bewilligt. Das Grand Hotel Park will zukünftig zusätzliche Suiten oder Wohnungen anbieten. Dazu sollen die bisherigen Hotelzimmer in den beiden obersten Vollgeschossen (sechstes und siebtes Obergeschoss) mehrheitlich zusammengefasst und umgenutzt werden. Im Chalet Waldhuus soll neu eine ergänzende aber einfache gastronomische Nutzung möglich sein.
Die baulichen Änderungen beinhalten: Vergrösserung Raumeinheiten, Anpassung der Fassadengestaltung, Vergrösserung im Eingangsbereich, Anpassungen an der Terrasse, Anbau im Obergeschoss, Neugestaltung der Wellnessanlage und Erweiterung beim Chalet Waldhuus. Mit den diversen Anbauten am Hotel sowie den vereinzelten Umnutzungen der Hotelzimmer zu hotelmässig oder touristisch bewirtschafteten Wohnungen wird die Geschossfläche (GF) im Hotelgebäude nur geringfügig erhöht. Der Anteil der GF der hotelmässig und touristisch bewirtschafteten Wohnungen an der GF im gesamten Wirkungsbereich der Überbauungsordnung ÜO Nr. 27 erhöht sich von heute rund 35 Prozent auf zukünftig voraussichtlich rund 42 Prozent.
Die Umsetzung des Vorhabens soll mittels Änderung des Zonenplans Nr. 4 sowie der Aufhebung der rechtskräftigen ÜO Nr. 27 und deren Neufassung erfolgen. Der Perimeter der ÜO Nr. 27 wird im nördlichen Bereich gegen den Waldhang des Louwibachs erweitert, um das Chalet Waldhuus in die ÜO zu integrieren. Mit der Erweiterung des ÜO-Perimeters grenzt die Bauzone in diesem Bereich neu an den Wald. Die bestehende, verbindliche Waldgrenze wird deshalb im Rahmen der Zonenplanänderung erweitert.
Die neugefasste ÜO besteht aus einem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften. Die Darstellung des bisherigen ÜO-Plans wurde vereinfacht und zusammen mit den Vorschriften an die heute übliche Form angepasst. Der neu gefasste Plan und die Vorschriften lösen die bisherigen ab. Zudem werden die rechtskräftigen Fassadenpläne (Süd, Nord, Ost und West) aufgehoben. Die wesentlichen Bestimmungen zur Gestaltung der Fassaden werden stattdessen textlich in den Vorschriften festgehalten und damit grundeigentümerverbindlich gesichert.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 22. November bis zum 23. Dezember 2022 ging bei der Gemeinde Saanen nur eine Mitwirkungseingabe ein, welche keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben hat. Die Eingabe hält lediglich fest, dass der störungsfreie Betrieb und die Zugänglichkeit zu bestehenden Elektroleitungen/-anlagen jederzeit sichergestellt sind. Die Eingabe führt zu keinen Anpassungen an der Planung. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 20. Mai bis 20. Juni 2025 durchgeführt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Neufassung Überbauungsordnung Nr. 27, «Parkhotel Gstaad» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 4 und Waldfeststellungsverfahren.
2. Änderung Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3 (Überbauungsordnung Nr. 44, Saanematte, Gstaad), Concerthall/ Sportzentrum
Zustimmung zur Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3
Das Areal des Sport- und Kulturzentrums Gstaad befindet sich auf der Saanematte, ca. 500 Meter südwestlich des Ortszentrums von Gstaad.
Das Areal ist heute mit vielseitig genutzten Gebäuden und Räumlichkeiten für Sport und Freizeit sowie mit temporären Kulturbauten praktisch vollständig belegt. Dazu gehören das Hallenbad mit Restaurant, das Fitness mit Spa, die daran anschliessende Curlinghalle mit Minigolfanlage auf dem Dach, die Tennishalle, die Konzerthalle sowie offene Tennis- und Beachvolleyplätze. Am südwestlichen Arealende befinden sich die bestehenden Beherbergungshäuser (Sport-Lodge). Für Festivals und Konzerte wie z.B. das Menuhin Festival, wird aktuell ein Konzertzelt genutzt. In den kälteren Jahreszeiten ist die Durchführung von Anlässen aufgrund des schlecht beheizbaren Konzertzelts stark eingeschränkt. Das Festzelt ist überdies in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen der Besucherinnen und Besucher, aber auch der Künstlerinnen und Künstler.
Die Einwohnergemeinde Saanen, die Stiftung Gstaad Concert Hall und die Sportzentrum Gstaad AG beabsichtigen, das Sport- und Kulturzentrum Gstaad gemeinsam weiterzuentwickeln, zu ergänzen, baulich zu verdichten und somit einen Schritt in die Zukunft zu machen.
Auslöser und Ziel der Projektierung ist die Planung einer ganzjährig und multifunktional nutzbaren Konzerthalle, anstelle des in die Jahre gekommenen Konzertzelts. Die neue Konzerthalle, welche Kulturanlässe von internationaler Strahlkraft beherbergen wird, soll ein herausragendes Gebäude mit überregionalem Leuchtturmeffekt sein. Gleichzeitig sollen die Sportanlagen erneuert und aufgewertet werden. Angestrebt wird eine qualitativ sehr hochwertige Entwicklung des gesamten Areals und eine Aufwertung der Sport-, Freizeit- und Kulturinfrastruktur für die Bevölkerung und den Tourismus.
Das erarbeitete ortsbauliche Gesamtkonzept sieht den Neubau einer Konzerthalle, den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle sowie die Neukonzeption der Aussenräume inkl. der Aussentennis- und der Beachvolleyplätze vor. Im Bestand erhalten bleiben die Curlinghalle mit fünf Rinks sowie die darauf angeordnete Minigolfanlage, das Hallenbadgebäude sowie die südwestlich gelegenen Beherbergungshäuser. Zur Realisierung des ortsbaulichen Konzepts ist eine Änderung der ZPP B3 (Baureglements- und Zonenplanänderung) erforderlich. Im Zuge der Zonenplanänderung wird der Gewässerraum für den Louwibach und die Saane im Abschnitt der ZPP B3 festgelegt. Die Änderungen erfolgen im ordentlichen Planerlassverfahren mit Mitwirkung, Vorprüfung, öffentlicher Auflage und Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung.
Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (ÜO) voraus. Die bestehende ÜO Nr. 44 «Saanematte» muss gestützt auf die vorliegende Änderung der ZPP B3 neugefasst werden. Die Neufassung der ÜO erfolgt anschliessend respektive teilweise parallel zur vorliegenden Änderung der ZPP B3. Die ÜO wird keiner Mitwirkung unterzogen und die Beschlussfassung obliegt dem Gemeinderat.
Die Mitwirkung wurde vom 16. April bis 17. Mai 2024 mit einer öffentlichen Auflage gewährt. Am 24. April 2024 wurde zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Insgesamt gingen bei der Gemeinde sieben Mitwirkungseingaben ein. Die Planungsunterlagen wurden durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR vorgeprüft. Die 1. öffentliche Auflage erfolgte vom 3. Juni bis 4. Juli 2025. Während der Auflagefrist wurden zwei Einsprachen eingereicht. An der Gemeindeversammlung wird über die Einsprachen informiert.
Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Bauprojekts für die Concert Hall Gstaad wurde festgestellt, dass mit der Änderung der ZPP B3 der Gewässerraum der Saane und des Louwibachs aufgrund eines Zeichnungsfehlers bzw. einer nicht zutreffenden Grundlage falsch festgelegt wurde. Fälschlicherweise wurde auf der Grundlage des im Geoportal des Kantons Bern festgelegten Gewässernetzes der Gewässerraum geplant. Dieser Fehler wird mit einer 2. öffentlichen Auflage vor der Beschlussfassung der Gemeindeversammlung am 19. September 2025 korrigiert. Die Änderung führt in einzelnen Bereichen zu einer Glättung der Gewässerachse und damit zu einer Verschiebung der Lage des Gewässerraums um max. 3m. Die beschriebene Änderung wird vom 29. Juli bis 29. August 2025 öffentlich aufgelegt. Personen, die von der Änderung unmittelbar in einem schutzwürdigen Interesse betroffen sind und berechtigte Organisationen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage gegen die Änderung des Gewässerraums schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3 (Überbauungsordnung Nr. 44, Saanematte, Gstaad), Concerthall/Sportzentrum.
3. Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried»: Änderung «Speichersee Hornberg»
Zustimmung zur Änderung der Überbauungsordnung Nr. 88
Das Gebiet der rechtskräftigen Überbauungsordnung (ÜO) «Schneesportgebiet Saanenmöser-Schönried» stellt eines der wichtigsten Tourismus- und Skigebiete der Destination Gstaad dar. Es umfasst die Bergspitzen Horneggli, Hornberg, Hornflue und Hüenerspil und wird deshalb hiernach auch als Gebiet «Horneggli-Hornberg» bezeichnet.
Die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) planen, die wichtigsten veralteten Transportanlagen im Gebiet Saanenmöser-Schönried in den kommenden Jahren zu erneuern und massvoll zu erweitern. Nebst der verstärkten Ausrichtung auf den Sommertourismus soll dieses Kerngebiet auch für den Wintertourismus attraktiv bleiben, weshalb dessen Beschneiung im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel sichergestellt werden soll.
Der bestehende Speichersee im Hornberg-Läger verfügt heute nicht mehr über ein ausreichend grosses Fassungsvermögen, um das heutige Pistennetz jederzeit zuverlässig beschneien zu können. Die Situation würde sich künftig noch verschärfen, sofern keine Massnahmen getroffen würden. Die BDG plant deshalb eine angemessene Erweiterung der Speicherseekapazitäten mittels eines Ersatzneubaus, damit dieses Kerngebiet künftig für den Wintertourismus nicht an seiner hohen Attraktivität verliert. Die Planung der Erweiterung der Speicherseeanlagen soll nun mit einer separaten ÜO Änderung «Speichersee Hornberg» und mit koordiniertem Baugesuch festgelegt werden.
Nebst dem Speichersee-Ersatzneubau sind weitere begleitende Planungsmassnahmen im Rahmen dieser ÜO Änderung vorgesehen, namentlich die Anpassung der verkehrlichen Erschliessung (Umlegung Hornbergstrasse, Erweiterung Wanderwege) und des Leitungssystems (v.a. Wasser- und Beschneiungsleitungen) sowie die Erweiterung von Baubereichen für das Betriebsgebäude (Lagerhalle, Kühltürme) und randliche Pistenanpassungen.
Das Skigebiet auf dem Hornberg-Horneggli ist von zentraler Bedeutung für die Destination Gstaad und deren Aufenthaltsgäste. Dieses Skigebiet verfügt heute bereits über ein umfassendes, zusammenhängendes Beschneiungssystem. Die Beschneiung und der Betrieb dieses Skigebiets ist jedoch aufgrund des voranschreitenden Klimawandels, der zunehmend unsicheren Schneeverhältnisse und der stetig steigenden Ansprüche an den Wintertourismus heute zeitweise nicht mehr gewährleistet. In schneearmen Wintern kann das Pistennetz während der Saison nicht mehr durchgehend beschneit werden. Der heutige Speichersee mit seinem beschränkten Fassungsvolumen wird den Bedarf der bestehenden Skipisten und Beschneiungsanlagen künftig noch häufiger und ausgeprägter als heute nicht mehr decken können. Sofern keine Massnahmen getroffen würden, würde das betroffene Skigebiet in den kommenden Jahren massiv an Attraktivität verlieren.
Ein Ausbau der Wasserspeicherkapazitäten ist somit zwingend erforderlich, um die Schneesicherheit für das bestehende Pistennetz bzw. den Skibetrieb dieses touristischen Kerngebiets längerfristig sicherzustellen. Die BDG plant deshalb eine bedarfsgerechte Erweiterung des heutigen Speicherseevolumens im Hornberg-Gebiet. Dazu wurden verschiedene Varianten geprüft, sowohl mit als auch ohne Erhalt des bestehenden Sees und eine Bestvariante eruiert. Aus dem umfangreichen Variantenstudium und der partizipativen Zusammenarbeit mit der Alpgenossenschaft Hornberg (Grundeigentümerin) hat sich herauskristallisiert, dass ein Ersatzneubau inklusive das Rückbaus des bestehenden Speichersees für Betreiberin und Grundeigentümerin die Bestvariante darstellt.
Der dazu vorgesehene Ersatzneubau Speichersee Hornberg umfasst ein Speichervolumen von rund 178’000m3 und eine maximale Stauhöhe von 9,80m. Damit wird der projektierte Speichersee als Stauanlage eingestuft und dem Stauanlagengesetz (StAG) unterstellt. Gemäss Voranfrage beim Kantonalen Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern handelt es sich um eine kleinere Stauanlage, womit diese unter kantonale Aufsicht gestellt würde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall das AWA.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 14. Februar bis 17. März 2023 gingen bei der Gemeinde Saanen drei Mitwirkungseingaben ein. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 3. Juni bis 4. Juli 2025 durchgeführt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried»: Änderung «Speichersee Hornberg».
4. Gstaad Saanenland Tourismus (GST): Neufinanzierung Jahre 2026–2029
Bewilligung eines jährlichen Gemeindebeitrages von total Fr. 1,6 Mio. für die Jahre 2026–2029
Bis und mit dem Jahr 2025 hat GST von der Gemeinde Saanen die folgenden jährlichen Gemeindebeiträge erhalten (siehe Tabelle 1).
Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 wurde der beantragte Beitrag an GST von Fr. 500’000.– für die Jahre 2022–2024 gutgeheissen. Der ebenfalls beantragte Beitrag für die Marketingaktivitäten der damaligen Gstaad Marketing GmbH wurde von den Stimmberechtigten hingegen abgelehnt. Daraufhin wurde diese Gesellschaft aufgelöst und die Marketingaktivitäten zurück an GST delegiert. An der GV vom 31. März 2023 beschloss der Souverän einen jährlichen Beitrag an die Marketingaktivitäten von GST von Fr. 750’000.– für die Jahre 2023 und 2024. Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass zeitverzugslos eine Nachfolgelösung für die Beiträge ab dem Jahr 2025 erarbeitet werde. Dieses Projekt wurde entsprechend im Frühling 2023 in Angriff genommen. Da man eine umfassende Neufinanzierung erarbeiten wollte, dieses Unterfangen aber mehr Zeit als geplant benötigte, mussten die bisherigen, bis ins Jahr 2024 befristeten Gemeindebeiträge um ein Jahr für das Jahr 2025 verlängert werden (Beschluss GV vom 13. September 2024).
GST und Gemeinde haben nun gemeinsam einen Neufinanzierungsvorschlag erarbeitet. Dabei war es von Beginn weg wichtig, den Stimmberechtigten eine möglichst einfache Lösung vorlegen zu können. Insbesondere sollte zukünftig verhindert werden, dass die Gemeinde nebst den ordentlichen jährlichen Gemeindebeiträgen zusätzlich Einzelgesuche für die Mitfinanzierung von Projekten behandeln muss, was sowohl für GST als auch für die Gemeinde eine grössere Planungssicherheit bedeutet.
Auch wenn der zur Abstimmung gelangende Gemeindebeitrag möglichst einfach aussehen sollte, war der Weg dahin doch sehr aufwendig. GST hat im Detail aufgelistet, welche Leistungen im Infrastrukturbereich für die Öffentlichkeit erbracht werden.
Diese «Infrastrukturliste» ist ein Bestandteil des neuen Gemeindebeitrages. Für die Qualitätssteigerung des Wanderwegnetzes aufgrund der erhöhten Nutzung durch Mountainbiker:innen wurde zudem ein Leistungsbeschrieb erstellt, welcher die Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und GST regelt.
Der Gratis-ÖV im Winter für die Gäste wird neu über die Kurtaxen finanziert werden. Durch eine Anpassung der Kurtaxentarife ab dem Jahr 2026 wird dieser Aufwand finanziert werden können. Zusätzlich wird GST mit dieser Tariferhöhung weitere Mittel von ca. Fr. 335’000.– pro Jahr generieren können. Die beantragte Neufinanzierung für die Jahre 2026–2029 umfasst nun die folgenden Positionen (siehe Tabelle 2).
Die vorerwähnten Leistungen werden mit einer entsprechenden Leistungsvereinbarung verbindlich geregelt. Die vorerwähnte Infrastrukturliste sowie der Leistungsbeschrieb für die Trail-Crew sind als Anhänge Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Während der Dauer der Leistungsvereinbarung erfolgt keine teuerungsbedingte Anpassung der Gemeindebeiträge.
Der neue Gemeindebeitrag wird vollständig der Erfolgsrechnung belastet werden. Dies bedeutet somit eine Belastung im ähnlichen Umfang wie in den vergangenen Jahren.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Bewilligung eines jährlichen Beitrages an Gstaad Saanenland Tourismus von Fr. 1’600’000.– für die Jahre 2026–2029.
5. Erwerb ehemaliges Postgebäude Schönried, Saanen-GBB-Nr. 5338: Kaufsangebot
Ermächtigung zum Kaufsangebot von Fr. 2,1 Mio. (zzgl. Kaufsnebenkosten Fr. 20’000.–) mit einem Gesamtkredit von Fr. 2,12 Mio.
Die Post Immobilien AG hat die Einwohnergemeinde Saanen dazu eingeladen, zusammen mit zwei weiteren Interessenten ein Kaufangebot für das Wohn- und Geschäftshaus an der Bahnhofstrasse 6, Schönried, einzureichen. Der Gemeinderat von Saanen hat beschlossen, ein solches Angebot zum Preis von Fr. 2,1 Mio. (zzgl. Kaufnebenkosten von Fr. 20’000.–) und einem Gesamtkredit von Fr. 2,12 Mio. unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeversammlung abzugeben. Das verbindliche Kaufangebot musste bis am 15. August 2025 eingereicht werden. Das Gebäude steht auf dem Grundstück GBB-Nr. 5338 (532m2), stammt aus dem Jahr 1982 und wurde in gemischter Bauweise erstellt (UG/EG: massiv; OG/DG Holzkonstruktion). Es wird mittels Wärme aus der Fernwärmeversorgung Schönried beheizt (siehe Tabelle 3).
Dem Gebäude kann grundsätzlich ein guter Zustand attestiert werden. Dennoch ist ein Sanierungsbedarf erkennbar. Davon betroffen sind namentlich die gesamte Gebäudehülle sowie einzelne Bauteile im Innenausbau. Der Gemeinderat geht daher davon aus, dass eine umfassende Sanierung des Gebäudes ansteht. Bezüglich der sich daraus ergebenden Mietzinsanpassungen hat er bereits den Beschluss gefasst, dass ein Anteil von 40 Prozent der Gesamtsanierungskosten als «wertvermehrend» zu taxieren ist. Dieser Anteil ist massgebend für eine allfällige Erhöhung der Mietzinsen nach Abschluss einer umfassenden Sanierung.
Der Gemeinderat schlägt vor, den wertvermehrenden Teil der anstehenden Sanierungskosten an diesem Objekt mittels einer einmaligen Entnahme von maximal Fr. 300’000.– aus der Spezialfinanzierung «Legat Rüegg-Honegger für Mietzinsverbilligungen für Ortsansässige» mitzufinanzieren. Die Bestimmungen dieses sogenannten «Rüegg-Fonds» bieten neben der Gewährung von direkten Mietzinsverbilligungen auch die Möglichkeit, Mietzinsen indirekt mittels Baubeiträgen zu vergünstigen. Von dieser Vergünstigung dürfen nur Mieter profitieren, welche Anrecht auf eine Mietzinsverbilligung gemäss den Bestimmungen dieses Legats haben. Die Finanzkommission hat dieses Geschäft beraten und erachtet das Vorhaben unter den vorgenannten Bedingungen als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dem Kauf des Grundstücks Saanen-GBB-Nr. 5338, Wohn- und Geschäftsgebäude «ehem. Postgebäude Schönried» Bahnhofstrasse 6, zum Preis von Fr. 2,1 Mio. (zzgl. Kaufsnebenkosten von Fr. 20’000.–) mit einem Gesamtkredit von 2,12 Mio. zuzustimmen.
Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 26. August 2025
Der Gemeinderat von Saanen