In dubio pro reo: Weil die Brandursache nicht zweifelsfrei auf eine fehlbare Handhabung eines Fondue-Rechauds zurückgeführt werden konnte, wurde die angeklagte Restaurantleiterin freigesprochen.
KEREM S. MAURER
Vielleicht war es die unsachgemässe ...
In dubio pro reo: Weil die Brandursache nicht zweifelsfrei auf eine fehlbare Handhabung eines Fondue-Rechauds zurückgeführt werden konnte, wurde die angeklagte Restaurantleiterin freigesprochen.
KEREM S. MAURER
Vielleicht war es die unsachgemässe Handhabung eines Fondue-Rechauds oder doch die Fehlfunktion eines anderen elektrischen Gerätes. Das Bezirksgericht Vevey konnte die Ursache des Brandes, der in der Nacht auf Montag, 19. September 2022, das Botta-Restaurant, das Selbstbedienungsrestaurant und den Lift auf dem Glacier 3000 zerstört hatte, nicht zweifelsfrei feststellen. Die damalige Betriebsleiterin, die ihren Namen an dieser Stelle nicht lesen will, wurde nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. «Wir sind sehr froh über dieses Urteil. Die letzten Jahre waren für die Restaurantleiterin, die unser Unternehmen schon vor einiger Zeit verlassen hat, nicht einfach», sagt Glacier-3000-CEO Bernhard Tschannen auf Anfrage dieser Zeitung.
Anklage auf schwacher Grundlage
Bernhard Tschannen ist überzeugt, dass selbst wenn besagtes Fondue-Rechaud für den Brand ursächlich gewesen wäre, der Beschuldigten nichts hätte angelastet werden können. «Die Versicherungsgesellschaften, welche Schadensersatzforderungen stellten, haben ihre Klagen gegen die Restaurantleiterin schon lange vor dem Gerichtstermin zurückgezogen. Das war ein starkes Zeichen!», erklärt er. Auch der Verteidiger der Angeklagten sagte laut der «Berner Zeitung», dieser Fall hätte aufgrund der schwachen Grundlage, auf welcher die Anklage fusste, mit dem Einstellen des Verfahrens enden können, so wie er es beantragt habe.
Wird das Urteil weitergezogen?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Angaben der Medienstelle der Staatsanwaltschaft prüft diese aktuell die schriftliche Urteilsbegründung und will in den kommenden 20 Tagen entscheiden, ob sie in Berufung gehen will oder nicht.