Erläuterungen zu den Geschäften
12.05.2026 PolitikAusserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 5. Juni 2026, 20 Uhr, Hotel Landhaus, Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Jahresrechnung 2025: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss ...
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 5. Juni 2026, 20 Uhr, Hotel Landhaus, Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Jahresrechnung 2025: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 573’995.92
Die Jahresrechnung 2025 weist folgende Eckdaten aus: siehe Tabelle 1.
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 573’995.92 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 12’610’110.– , womit eine Besserstellung von CHF 13’184’105.92 verzeichnet wird.
Diese Besserstellung ist hauptsächlich in folgenden Positionen zu finden: siehe Tabelle 2.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen mit einem Ertragsüberschuss von CHF 924’805.27 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 11’530’970.–. Somit beträgt die Besserstellung CHF 12’455’775.27. Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3’329’072.50 beträgt die Besserstellung effektiv CHF 15’784’847.77.
Die grössten Budgetabweichungen sind: siehe Tabelle 3.
Einmal mehr liegen die Ursachen der Budgetabweichungen hauptsächlich in Positionen des Steuerertrags, welche entweder nicht detailliert budgetiert werden können, oder aber von Nachzahlungen früherer Steuerjahre geprägt sind.
Ergebnis Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall weisen folgende Resultate aus: siehe Tabelle 4.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen im Jahr 2025 CHF 11’292’256.03 (Vorjahr CHF 17’290’958.90) und damit nur ca. 40 Prozent des Vorgesehenen.
Die Investitionen wurden in folgenden Positionen getätigt (netto): siehe Tabelle 5.
Grösste Investitionsausgaben (netto): siehe Tabelle 5a.
Die folgenden in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2025 abgeschlossen werden: siehe Tabelle 6.
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt: siehe Tabelle 7. Das Finanzvermögen sank gegenüber dem Vorjahr um knapp CHF 3,7 Mio. Im Gegenzug sank jedoch auch das Fremdkapital in der gleichen Periode um knapp CHF 4,4 Mio.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2025 weist folgende Geldflüsse aus: siehe Tabelle 8.
Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit reichte nahezu vollständig aus, um die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten finanzieren zu können.
Nachkredite: Im Rechnungsjahr 2025 sind insgesamt Kreditüberschreitungen im folgenden Umfang entstanden: siehe Tabelle 9.
Die Stimmberechtigten haben über einen Nachkredit auf dem Konto 7201.3143.29 (Abwasserentsorgung, werterhaltende Arbeiten) zu befinden. Im Jahr 2025 mussten zahlreiche, notwendige Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Der dafür bewilligte Budgetkredit reichte dafür nicht aus. Sämtliche diesbezüglichen Kosten sind über die Spezialfinanzierung Werterhalt finanziert worden. Die übrigen Kreditüberschreitungen lagen alle in der Kompetenz des Gemeinderates.
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2025 lauten: siehe Tabellen 10 und 11.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung 2025 wie folgt: siehe Tabelle 12.
2. Neubau Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,15 Mio. um CHF 1,275 Mio. auf CHF 2,425 Mio.
In Folge hydraulischer Überlastung plant die Gemeinde seit Längerem eine umfassende Kanalisationssanierung in Form eines Ersatzneubaus im Bereich der Ebnitmatte, Gstaad. Durch den Besitzerwechsel der Parzelle Nr. 6620 wurde das Projekt vorläufig sistiert. Da der neue Besitzer, die Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, nun konkret beabsichtigt, die Parzelle zu bebauen, wurde auch die immer noch notwendige Entwässerungssanierung neu lanciert. Im Verlauf der Wiederaufnahme der Planung mussten diverse Anpassungen an zwischenzeitlich neu herauskristallisierte Erkenntnisse vorgenommen werden. Dies führt zwangsläufig zu Mehrkosten verglichen mit dem ursprünglichen Sanierungsprojekt.
Das Gesamtprojekt erstreckt sich vom unteren Ende der Grubenstrasse bis hin zum MOB-Bahntrasse und inkludiert die Einführung des Trennsystems über den gesamten Streckenverlauf. Ziele der Sanierung sind die Entlastung des Entwässerungssystems, die Berücksichtigung der künftig anfallenden Mehrabflüsse in Folge von Neu- und Umbauten in den Gebieten Grubenstrasse, Alpenblick und Ebnitmatte sowie die Gewährleistung des Gewässerschutzes.
Chronologie
2012–2015 Erstprojektierung Dezember 2015 GV-Genehmigung Gesamtkredit über CHF 1’150’000.– 2016 Sistierung des Projekts 2024–2026 Wiederaufnahme des Projekts, Einbezug von Planungsanpassungen Frühjahr 2026 Initialisierung der Baubewilligungs- und Ausschreibungsverfahren Frühjahr 2027 Voraussichtlicher Baustart der ersten Ausführungsetappe Voranschlag Gesamtkosten +/–10% (Stand Oktober 2025): siehe Tabelle 13.
Der ursprünglich seitens Gemeindeversammlung genehmigte Gesamtkredit basierte auf der ursprünglichen, mittlerweile überarbeiteten Projektierung des Neubaus einer Mischwasserleitung, welche den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen würde.
Begründung zur Höhe der Kosten/ Mehrkosten: Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich die Bedürfnisse grundlegend verändert. Gemäss vorangegangenem Gemeinderatsbeschluss ist bei neueren Entwässerungsprojekten die Einführung des Trennsystems wo immer möglich zu berücksichtigen. Dies ist bei der Wiederaufnahme des Projekts unter absehbaren Mehrkosten für Planung und Ausführung infolge gestiegener Komplexität erfolgt.
Bereits die Wiederaufnahme des Projekts und die Integrierung der veränderten Anforderungen haben auf planerischer Ebene im Allgemeinen zu Mehraufwendungen geführt. Unter anderem auch durch die vorgenannte Systemanpassung veränderten sich ebenfalls die Material- und Mengenanforderungen mit damit verbundenen, höheren Kosten. Zudem musste das Gesamtprojekt auf zwei Etappen aufgeteilt werden, um die zeitlichen Anforderungen hinsichtlich der umliegend geplanten, privaten Bauten berücksichtigen zu können. Die damit verbundenen Mehraufwendungen mussten dementsprechend miteinbezogen werden und spiegeln sich ebenfalls in den gestiegenen Kosten wider. Nicht zuletzt mussten auch der mittlerweile höhere Mehrwertsteuersatz und die im letzten Jahrzehnt erfolgten Teuerungsanpassungen berücksichtigt werden.
Wasserversorgung: Zusätzlich zur erläuterten Entwässerungssanierung ist in Folge altersbedingter Materialschwächung ebenfalls ein Ersatz der im Perimeter befindlichen Wasserleitung angezeigt. Ausserdem muss der neu geplante Genossenschaftsbau Ebnitmatte mit einer neuen Trinkwasserleitung erschlossen werden, um die Wasserversorgung und den Löschschutz gewährleisten zu können. Der für die Planung und Ausführung benötigte Gesamtkredit über den Betrag von CHF 370’000.– (inkl. 8,10% MWST) wurde vom Gemeinderat am 14. April 2026 in dessen Kompetenz abschliessend genehmigt.
Mitbericht aus der Sitzung der Finanzkommission Saanen vom 26. März 2026: Vorliegend wird eine neue Kanalisationsleitung gebaut, was zu einer Erhöhung der jährlichen Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt (SF WE) zulasten der Erfolgsrechnung der Abwasserentsorgung führen wird (Anlagedauer 80 Jahre = +CHF 30’312.50 pro Jahr). Die anschliessenden Abschreibungskosten im gleichen jährlichen Umfang sind danach der SF WE zu entnehmen. Diskussion:
– Im Finanzplan 2026–30 wurden nur CHF 1,1 Mio. berücksichtigt.
– Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,15 Mio. um CHF 1,275 Mio. auf CHF 2,425 Mio für den Neubau der Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad.
3. Hochwasserschutz Rübeldorf, Brücken- und Strassenanpassungen: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,78 Mio. um CHF 0,85 Mio. auf CHF 2,63 Mio.
Die Schwellenkorporation Saanen plant die Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen am Chalberhönibach im Bereich Rübeldorf ab dem kommenden Herbst 2026 auszuführen. Die damit zusammenhängenden Anpassungsarbeiten an den bestehenden Brücken, Strassen und den darin geführten, öffentlichen Leitungen werden seitens der Abteilung Infrastrukturen der Gemeinde Saanen geplant und parallel ausgeführt.
Die von den Bauarbeiten betroffenen Gemeindebauten umfassen die Ersatzneubauten der Rübeldorf- und der Öyetlibrücke, Strassenanpassungen an der Rübeldorfstrasse und dem Oeyetliweg sowie Umlegungen und Sanierungen an den bestehenden Gemeindeleitungen wie Abwasser und Wasser im Projektperimeter. Die Projektierungsphase zog sich insbesondere infolge von Einsprachen und Beschwerden erheblich in die Länge, wodurch seit der Lancierung des Gesamtprojekts einige Zeit vergangen ist.
Chronologie
2012 Initialisierung des Projekts 2013–2015 Planung und Projektierung April–Mai 2015 Öffentliche Auflage Überbauungsordnung, Anpassung Zone Nr. 3, Start der Baubewilligungsphase Dezember 2015 GV-Genehmigung Gesamtkredit über CHF 1’780’000.– 2015–2025 Bereinigung Einsprachen, Abschluss Baubewilligungsphase Herbst 2025– Definitive Aus-Sommer 2026 führungsplanung, Ausschreibungsphase September 2026 Voraussichtlicher Baubeginn Frühling– Voraussichtliches Sommer 2027 Bauende
Vor diesem Hintergrund mussten die Gesamtkosten neu berechnet und auf den bereits genehmigten Gesamtkredit von CHF 1’780’000.– abgestimmt werden.
Voranschlag Gesamtkosten +/–10% (Stand Oktober 2025): siehe Tabelle 14.
Begründung zur Höhe der Kosten/ Mehrkosten: Seit der ursprünglichen Beschlussfassung und Initialprojektierung sind mittlerweile über zehn Jahre vergangen. In dieser Zeit führten unter anderem diverse Projektanpassungen und Erweiterungen zu den antizipierten Mehrkosten. Zudem hat sich der Mehrwertsteuersatz seither erhöht und die signifikanten Teuerungsanpassungen der letzten Jahre in Bezug auf die Planung und Ausführung sowie auf Material- und Transportkosten mussten mitberücksichtigt werden. In der Zwischenzeit hat die Gesetzgebung zwischen Gemeinden und dem Kanton geändert, sodass Objektschutzmassnahmen an der Rübeldorfstrasse vollumfänglich zulasten der Gemeinde gehen.
Kanalisations- und Wasserleitungssanierungen: Infolge der Gewässeranpassungen des Chalberhönibachs und der Brückenneubauten müssen bestehende öffentliche Leitungen der Entwässerung sowie der Wasserversorgung im Projektperimeter angepasst, umverlegt und/oder saniert werden. Für die Kanalisationsleitung ist zudem eine Teilumsetzung der notwendigen GEP-Massnahmen vorgesehen. Die jeweiligen Gesamtkredite für die antizipierten Planungs- und Ausführungskosten der Kanalisationsmassnahmen (CHF 175’000.–) sowie der Massnahmen der Wasserversorgung (CHF 210’000.–) wurden vonseiten des Gemeinderats von Saanen in dessen Kompetenz am 31. März 2026 abschliessend genehmigt.
Verkehrsführung während der Bauphase: Ein entsprechendes Verkehrskonzept zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Schulkinder sowie zur Gewährleistung des Baustellenverkehrs befindet sich derzeit in Arbeit und wird zeitnah kommuniziert werden.
Mitbericht aus der Sitzung der Finanzkommission Saanen vom 26. März 2026: Diese Kosten sind über die Anlagedauer von 40 Jahren abzuschreiben, was jährliche Abschreibungen von CHF 65’750.– zulasten der Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushaltes verursachen wird. Diskussion:
– Im Finanzplan 2026–30 wurden nur die bisher bewilligten CHF 1.78 Mio. berücksichtigt.
– Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,78 Mio. um CHF 0,85 Mio. auf CHF 2,63 Mio. für die Brücken- und Strassenanpassungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Rübeldorf.
4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 12. Mai 2026
Der Gemeinderat von Saanen















