Protokoll der 1. ausserordentlichen Gemeindeversammlung von Saanen
09.06.2026 SaanenFreitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen
Vorsitz: Hans Schär, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Tanja Brunner, Verwaltungsdirektorin
Stimmenzähler: entfallen aufgrund ...
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen
Vorsitz: Hans Schär, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Tanja Brunner, Verwaltungsdirektorin
Stimmenzähler: entfallen aufgrund elektronischer Abstimmungsgeräte
Anwesende Stimmberechtigte: 71 bzw. rund 1,8% (100% = 3840) Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Hans Schär, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Gäste und eröffnet die ordentliche Gemeindeversammlung.
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2025: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 573’995.92
2. Neubau Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,15 Mio. um CHF 1,275 Mio. auf CHF 2,425 Mio.
3. Hochwasserschutz Rübeldorf, Brücken- und Strassenanpassungen: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,78 Mio. um CHF 0,85 Mio. auf CHF 2,63 Mio.
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im «Anzeiger von Saanen» vom 12. Mai 2026. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1:
«Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Die im «Amtlichen Anzeiger Saanen» bzw. im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.
Verhandlungen
Rückzug Traktandum 3 durch Gemeinderat
Klaus Romang, Gemeinderat Infrastrukturen zieht im Namen des Gemeinderats das Traktandum 3 «Hochwasserschutz Rübeldorf, Brücken- und Strassenanpassungen: Gesamtkrediterhöhung» gestützt auf Artikel 63 Absatz 4 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Saanen mit folgender Begründung zurück:
Für das Projekt Hochwasserschutz sowie Brücken- und Strassenanpassungen Rübeldorf wurde im Voraus für den Kredit zuhanden der Gemeindeversammlung ein sorgfältiger und realistischer Kostenvoranschlag durch ein renommiertes Ingenieurbüro erstellt. Bei der anschliessenden Submission sind jedoch Angebote eingegangen, die deutlich über diesen Erwartungen liegen. Deshalb ist derzeit keine wirtschaftlich vertretbare Vergabe möglich. Die zwischenzeitlich erfolgten Abklärungen mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) haben zudem ergeben, dass einer Vergabe des Hochwasserschutzprojekts in der vorliegenden Form derzeit nicht zugestimmt werden kann. Deshalb wird das Geschäft zurückgezogen und zu einem späteren Zeitpunkt in überarbeiteter Form erneut zur Beschlussfassung der Gemeindeversammlung vorgelegt.
1. Jahresrechnung 2025: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 573’995.92
Nathanael Perreten, Gemeinderat Ressort Finanzen erläutert das Geschäft.
Die Jahresrechnung 2025 weist folgende Eckdaten aus: siehe Tabelle 1.
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 573’995.92 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 12’610’110.– , womit eine Besserstellung von CHF 13’184’105.92 verzeichnet wird.
Diese Besserstellung ist hauptsächlich in folgenden Positionen zu finden: siehe Tabelle 2.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen mit einem Ertragsüberschuss von CHF 924’805.27 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 11’530’970.–. Somit beträgt die Besserstellung CHF 12’455’775.27. Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 3’329’072.50 beträgt die Besserstellung effektiv CHF 15’784’847.77.
Die grössten Budgetabweichungen sind: siehe Tabelle 3.
Einmal mehr liegen die Ursachen der Budgetabweichungen hauptsächlich in Positionen des Steuerertrags, welche entweder nicht detailliert budgetiert werden können, oder aber von Nachzahlungen früherer Steuerjahre geprägt sind.
Ergebnis Spezialfinanzierungen: Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall weisen folgende Resultate aus: siehe Tabelle 4.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen im Jahr 2025 CHF 11’292’256.03 (Vorjahr CHF 17’290’958.90) und damit nur ca. 40 Prozent des Vorgesehenen.
Die Investitionen wurden in folgenden Positionen getätigt (netto): siehe Tabelle 5.
Grösste Investitionsausgaben (netto): siehe Tabelle 5a.
Die folgenden in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2025 abgeschlossen werden: siehe Tabelle 6.
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt: siehe Tabelle 7.
Das Finanzvermögen sank gegenüber dem Vorjahr um knapp CHF 3,7 Mio. Im Gegenzug sank jedoch auch das Fremdkapital in der gleichen Periode um knapp CHF 4,4 Mio.
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2025 weist folgende Geldflüsse aus: siehe Tabelle 8.
Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit reichte nahezu vollständig aus, um die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten finanzieren zu können.
Nachkredite: Im Rechnungsjahr 2025 sind insgesamt Kreditüberschreitungen im folgenden Umfang entstanden: siehe Tabelle 9.
Die Stimmberechtigten haben über einen Nachkredit auf dem Konto 7201.3143.29 (Abwasserentsorgung, werterhaltende Arbeiten) zu befinden. Im Jahr 2025 mussten zahlreiche, notwendige Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Der dafür bewilligte Budgetkredit reichte dafür nicht aus. Sämtliche diesbezüglichen Kosten sind über die Spezialfinanzierung Werterhalt finanziert worden. Die übrigen Kreditüberschreitungen lagen alle in der Kompetenz des Gemeinderates.
Finanzkennzahlen: Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2025 lauten: siehe Tabellen 10 und 11.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung 2025 wie folgt: siehe Tabelle 12.
Beschluss: Nach einer Anregung aus der Versammlung heissen die Stimmberechtigten den Antrag mit 67 zu 2 Stimmen gut.
2. Neubau Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,15 Mio. um CHF 1,275 Mio. auf CHF 2,425 Mio.
Klaus Romang, Gemeinderat Infrastrukturen erläutert das Geschäft.
In Folge hydraulischer Überlastung plant die Gemeinde seit Längerem eine umfassende Kanalisationssanierung in Form eines Ersatzneubaus im Bereich der Ebnitmatte, Gstaad. Durch den Besitzerwechsel der Parzelle Nr. 6620 wurde das Projekt vorläufig sistiert. Da der neue Besitzer, die Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, nun konkret beabsichtigt, die Parzelle zu bebauen, wurde auch die immer noch notwendige Entwässerungssanierung neu lanciert. Im Verlauf der Wiederaufnahme der Planung mussten diverse Anpassungen an zwischenzeitlich neu herauskristallisierte Erkenntnisse vorgenommen werden. Dies führt zwangsläufig zu Mehrkosten verglichen mit dem ursprünglichen Sanierungsprojekt.
Das Gesamtprojekt erstreckt sich vom unteren Ende der Grubenstrasse bis hin zum MOB-Bahntrasse und inkludiert die Einführung des Trennsystems über den gesamten Streckenverlauf. Ziele der Sanierung sind die Entlastung des Entwässerungssystems, die Berücksichtigung der künftig anfallenden Mehrabflüsse in Folge von Neu- und Umbauten in den Gebieten Grubenstrasse, Alpenblick und Ebnitmatte sowie die Gewährleistung des Gewässerschutzes.
Chronologie
2012–2015 Erstprojektierung Dezember 2015 GV-Genehmigung Gesamtkredit über CHF 1’150’000.– 2016 Sistierung des Projekts 2024–2026 Wiederaufnahme des Projekts, Einbezug von Planungsanpassungen Frühjahr 2026 Initialisierung der Baubewilligungs- und Ausschreibungsverfahren Frühjahr 2027 Voraussichtlicher Baustart der ersten Ausführungsetappe
Voranschlag Gesamtkosten +/–10% (Stand Oktober 2025): siehe Tabelle 13.
Der ursprünglich seitens Gemeindeversammlung genehmigte Gesamtkredit basierte auf der ursprünglichen, mittlerweile überarbeiteten Projektierung des Neubaus einer Mischwasserleitung, welche den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen würde.
Begründung zur Höhe der Kosten/ Mehrkosten: Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich die Bedürfnisse grundlegend verändert. Gemäss vorangegangenem Gemeinderatsbeschluss ist bei neueren Entwässerungsprojekten die Einführung des Trennsystems wo immer möglich zu berücksichtigen. Dies ist bei der Wiederaufnahme des Projekts unter absehbaren Mehrkosten für Planung und Ausführung infolge gestiegener Komplexität erfolgt.
Bereits die Wiederaufnahme des Projekts und die Integrierung der veränderten Anforderungen haben auf planerischer Ebene im Allgemeinen zu Mehraufwendungen geführt. Unter anderem auch durch die vorgenannte Systemanpassung veränderten sich ebenfalls die Materialund Mengenanforderungen mit damit verbundenen, höheren Kosten. Zudem musste das Gesamtprojekt auf zwei Etappen aufgeteilt werden, um die zeitlichen Anforderungen hinsichtlich der umliegend geplanten, privaten Bauten berücksichtigen zu können. Die damit verbundenen Mehraufwendungen mussten dementsprechend miteinbezogen werden und spiegeln sich ebenfalls in den gestiegenen Kosten wider. Nicht zuletzt mussten auch der mittlerweile höhere Mehrwertsteuersatz und die im letzten Jahrzehnt erfolgten Teuerungsanpassungen berücksichtigt werden.
Wasserversorgung: Zusätzlich zur erläuterten Entwässerungssanierung ist in Folge altersbedingter Materialschwächung ebenfalls ein Ersatz der im Perimeter befindlichen Wasserleitung angezeigt. Ausserdem muss der neu geplante Genossenschaftsbau Ebnitmatte mit einer neuen Trinkwasserleitung erschlossen werden, um die Wasserversorgung und den Löschschutz gewährleisten zu können. Der für die Planung und Ausführung benötigte Gesamtkredit über den Betrag von CHF 370’000.– (inkl. 8,10% MWST) wurde vom Gemeinderat am 14. April 2026 in dessen Kompetenz abschliessend genehmigt.
Mitbericht aus der Sitzung der Finanzkommission Saanen vom 26. März 2026: Vorliegend wird eine neue Kanalisationsleitung gebaut,
was zu einer Erhöhung der jährlichen Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt (SF WE) zulasten der Erfolgsrechnung der Abwasserentsorgung führen wird (Anlagedauer 80 Jahre = +CHF 30’312.50 pro Jahr). Die anschliessenden Abschreibungskosten im gleichen jährlichen Umfang sind danach der SF WE zu entnehmen. Diskussion:
– Im Finanzplan 2026–30 wurden nur CHF 1,1 Mio. berücksichtigt.
– Das Projekt wird als finanziell tragbar beurteilt und kann den
Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 1,15 Mio. um CHF 1,275 Mio. auf CHF 2,425 Mio für den Neubau der Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad.
Beschluss: Diskussionslos stimmt die Versammlung dem Antrag mit 68 Jastimmen zu 2 Neinstimmen zu.
4. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Das verlesene Beschlussprotokoll wird mit 71 Jastimmen zu 0 Neinstimmen genehmigt. Schluss der Versammlung: 20.45 Uhr.
Gemeindeversammlung von Saanen
Der Präsident: Hans Schär
Die Verwaltungsdirektorin: Tanja Brunner















